Chelsea Manning legt Berufung gegen Haftstrafe ein

Whistleblowerin Chelsea Manning, die zahlreiche Interna von US-Behörden an die Plattform WikiLeaks weitergab, wurde wegen IT-Delikten und Geheimnisverrat zu einer 35-jährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil, das sie als „grob unfair“ bezeichnen, legen Manning und ihre Anwälte nun Berufung ein.


Free Chelsea Manning


Chelsea Manning: Anwälte reichen Berufungsantrag ein


Am vergangenen Mittwoch reichten Mannings Anwälte einen Berufungsantrag beim Berufungsgericht der US-Armee in Fort Belvoir, Virginia, ein. Kurz darauf, nach Prüfung, ob geheime Informationen enthalten sind, wurden die Dokumente auch öffentlich gemacht.


Unfair und ungerecht


Mannings Anwälte bezeichnen das Urteil gegen ihre Mandantin als „grob unfair und ohne Präzedenzfall“ (im US-Recht sind zuvor gesprochene Urteile zu ähnlichen Fällen eine wichtige Grundlage der Urteilsfindung). Sie bezeichnen in ihrer Stellungnahme das Urteil gegen Manning außerdem als „vielleicht das ungerechteste Urteil in der Geschichte der Militärjustiz“ und beklagen, Manning sei durch dieses Urteil als Verräterin an den USA hingestellt worden, obwohl „nichts weiter von der Wahrheit entfernt sein könnte“. Sie betonen Mannings idealistische Motive. Die Whistleblowerin habe die Veröffentlichung der Dokumente für moralisch richtig gehalten und sei der Ansicht gewesen, die Öffentlichkeit habe ein Recht, von bestimmten Kompetenzüberschreitungen und Fehlentscheidungen der US-Streitkräfte sowie „dem Tribut, den die Kriege im Irak und Afghanistan fordern“, zu erfahren. Ähnlich hatte sich auch Manning selbst immer wieder geäußert. Sie vertritt diese Ansichten bis heute.

In ihrem betonen Mannings Anwälte, kein andererWhistleblower in der US-Geschichte habe ein so hartes Urteil erfahren. Zudem werden die Haftbedingungen, denen Manning während ihrer Untersuchungshaft vor dem Prozess ausgesetzt war, kritisiert. Manning war damals – wie der investigative Journalist Glenn Greenwald aufdeckte – ohne stichhaltige psychologische Begründung als selbstmordgefährdet eingestuft und in der Folge zahlreichen Repressionen ausgesetzt worden. Eine Weile wurde sie sogar in Einzelhaft gehalten. UN-Gutachter stuften die Behandlung Mannings damals als Folter ein.


Reduzierung der Haftstrafe beantragt


Mannings Anwälte, die unter anderem von der US-Bürgerrechtsorganisation kommen, beantragen eine Reduzierung von Mannings Haftstrafe von 35 auf 10 Jahre.

Ob sie damit Erfolg haben werden, ist allerdings fraglich – die Verantwortlichen, bis hinaus zu US-Präsident Obama, haben sich in der Vergangenheit eher ablehnend geäußert und betont, dass sie das Urteil gegen Manning für gerechtfertigt halten.

Quelle:

Bildquelle: , thx! (CC BY 2.0)




Autor: Annika Kremer
 
Wie kann ein Urteil "Unfair und Ungerecht" sein, wenn die Aufgabe der Justiz weder die Herstellung von Fairness noch von Gerechtigkeit ist? Man kann sich darüber streiten, ob es zu hart ist. Dabei sollte man auch im Auge behalten, dass ihre Taten Menschenleben gefährdet und möglicherweise auch gekostet haben. Präsident Obamas Meinung ist völlig unmaßgeblich, da er zum einen bald aus dem Amt geht und zum anderen als Chef der Exekutive nicht Aufgaben der Justiz übernehmen kann.
 
CIA Auftragsmörder, der auch unbeteiligte Menschen ermordete, bekommt 5 Jahre und wird nun von den USA vor weiterer Strafverfolgung durch andere Staaten geschützt.

Die Folterknechte sehen gar keinen Gerichtssaal von innen. Man muss eben nur die Verbrechen im Namen des Staates begehen.
 
ahso.
Und weil die "Folterknechte" nie einen Gerichtssaal von innen sehen bedeutet das was für andere Straftäter?

Du meinst also, bevor nicht die "Folterknechte" vor Gericht kamen sollte gar keiner mehr vor Gericht kommen?
Oder nur Manning nicht?
 
Die Folterknechte sehen gar keinen Gerichtssaal von innen. Man muss eben nur die Verbrechen im Namen des Staates begehen.

derstandard.at/2000037198687 schrieb:
Weil Townley vor Gericht seine Mittäter belastete, wurde er lediglich zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt, die er zur Hälfte absitzen musste.

Er sah schon einen Gerichtssaal von innen! Meines Wissens stehen die USA noch auf keiner Schurkenstaatenliste.
 
Er sah schon einen Gerichtssaal von innen!
Er war ja auch der Auftragsmörder der CIA, den ich erwähnte. Die Folterkneckte im Rahmen des "war on terror" sind es, die von der Justiz in den USA nich einmal mit ner Kneifzange angefasst werden.
Nicht einmal jene Entführer, die zB von einem italienischen Gericht abgeurteilt wurden, wurden in den USA juristisch verfolgt. Alles nicht zu beanstanden, wenn man auf der "richtigen" Seite steht. Verbrecher im Staatsauftrag bekommen alles mögliche, nur keine Jahrzehnte im Knast, so wie es Whistleblowern ergehen kann.

keinbenutzername schrieb:
Und weil die "Folterknechte" nie einen Gerichtssaal von innen sehen bedeutet das was für andere Straftäter?
Wie ich sagte, Verbrecher im Namen des Staates ergeht es viel besser. Nenn es Heuchelei der Exekutive, Doppelmoral oder sonst wie.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Folterkneckte im Rahmen des "war on terror" sind es, die von der Justiz in den USA nich einmal mit ner Kneifzange angefasst werden.
Du meinst die al-Masri und Kurnaz-Geschichten, das waren teils Verwechslungen ( ) und teils bürokratische . Ausserdem ist ja das größte noch in Betrieb, es wäre unlogisch, Verhörspezialisten jetzt mit Ermittlungen zu behelligen.
 
Zurück
Oben