C4: Arzt berichtet über die Probleme mit der Telematik

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Heute spricht der Kölner Hausarzt Dr. Stefan Streit beim Open Chaos des C4 ab 2o Uhr über die problematische Einführung der Telematik in seinen Praxisalltag.



Heute spricht Dr. Stefan Streit über die Technik, die eigentlich die Bereiche Telekommunikation und Informatik miteinander verbinden sollte. Doch solange es die sogenannte gibt, so lange gab es auch Probleme mit einzelnen Anwendungsgebieten wie beispielsweise mit der E-Card. Die elektronische Gesundheitskarte kann seit mehreren Jahren aufgrund der aufgetretenen Mängel nicht im vollem Umfang eingesetzt werden. Wenn die Verarbeitung funktioniert hätte, würden die Ärzte heutzutage weitaus mehr sensible Informationen auf den Chips der E-Card speichern und diese Daten an Dritte übertragen.

Dr. Stefan Streit berichtet heute in seinem Vortrag „ “, dass unter anderem die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen vollumfänglichen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte unmöglich macht. Die Verwaltung der sensiblen Patientendaten mittels der Telematik und einer E-Card ist noch immer nicht alltagstauglich, wie Streit sagt. Während sein letzter Vortrag „Ich komme aus einem anderen Land“ (siehe Video unten) von den technischen Seltsamkeiten der Telematik berichtet, so geht es heute Abend um die direkten Einflüsse der neuen Technologie und Gesetze Mülheim.




Video von der Gulaschprogrammiernacht #18 in Karlsruhe: Dr .Stefan Streit: Telematik in der Medizin – „Ich komme aus einem anderen Land“.
Geplant war eigentlich der elektronische Austausch von Arztbriefen, Rezepten und ein direkter digitaler Kontakt zwischen dem Arzt und seinem Patienten. Doch aufgrund der neuen Vorschriften der DSGVO sind die durchaus ambitionierten Pläne so weit wie nie zuvor in die Ferne gerückt. Während die neue kritische Infrastruktur in den Arztpraxen nach und nach regelrecht „geräuschlos“ eingebaut wird, empfinden viele Bürger die neuen Schutzgesetze ihrer Daten als lästig und belastend. Laut Dr. Streit führt dies zu einer „bizarren Ambivalenz“ der Diskussion dieser Zusammenhänge rund um das Thema Telematik.

Das OpenChaos findet am heutigen Donnerstag ab 20 Uhr in den Räumlichkeiten des Chaos Computer Club Cologne (C4) in der Heliosstr. 6a in Köln Ehrenfeld statt. Es empfiehlt sich eine Anreise mit öffentlichen Verkehsmitteln, die verfügbaren Parkplätze sind um diese Uhrzeit mehr als rar. Weitere Infos

Wir werden trotz der Bullenhitze für euch vor Ort sein.








Autor: Lars "Ghandy" Sobiraj
 
aufgrund der neuen Vorschriften der DSGVO sind die durchaus ambitionierten Pläne so weit wie nie zuvor in die Ferne gerückt.
Die DSGVO ist vor 26 Monaten in Kraft getreten, der Inhalt war Jahre vorher schon ziemlich klar. "Neu" ist vor allem, dass es jetzt eine ordentliche Strafandrohung gibt. Das sorgt dafür, dass sich viele Unternehmen überhaupt erst jetzt Gedanken machen, wie man die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtskonform implementiert.

Die "ambitionierten Pläne" erwiesen sich also als schwieriger umzusetzen, wie man sich zuerst gedacht hat, da sie sich um Daten drehen, die in Artikel 6 des "Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten" vom 28 Januar 1981 als "Besondere Arten von Daten" bezeichnet wurden. Das Problem daran ist nicht die DSGVO. Ab 18:30 geht es um diese. Da wird "Zweckbindung", "Recht auf Vergessenwerden" und "Recht auf Widerspruch" angesprochen. Alles Punkte, die 1981 schon in der Konvention enthalten waren.
Das Problem sind Behörden und die von ihnen beauftragten Unternehmen, bei denen Leute über 30 Jahre Zeit hatten theoretische Details durchzuregulieren. Die haben dabei aber die Anforderungen der Patienten und Ärzte nicht genau betrachtet und sich stattdessen am maximal möglichen Schutzniveau orientiert. Ergebnis: EM Abschirmungsmaßnahmen nach Militärstandards für Kartenlesegeräte :rolleyes: 93 Regeln zum sicheren Umgang mit diesen Geräten. Die stehen allerdings alle nicht in der DSGVO.

Insofern auch vielen Dank an den vortragenden Arzt, dass er den Behörden schriftlich ein bisschen Druck macht, sich mit praktikablen Lösungen für die Mediziner zu beschäftigen.

dass unter anderem die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einen vollumfänglichen Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte unmöglich macht.
Die DSGVO macht es nicht unmöglich. Sie fordert einen angemessenen Schutz. Unmöglich ist das Schutzniveau, das sich Juristen, Bürokraten und Sicherheitsexperten dazu überlegt und ohne sinnvolle Stakeholderbefragung als technische und organisatorische Maßnahmen erlassen haben.
 
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