Burning Series nach DDoS-Angriff wieder online


Nachdem bs.to am Anfang dieser Woche unter heftigen DDoS-Attacken stand, ist das Streaming-Portal nun wieder uneingeschränkt online. Burning Series ist mit über 26.500 Facebook Fans und bis zu 30 Millionen Seitenzugriffen monatlich als andere als ein kleines Licht. Serienfans werden dort mit unzähligen Links zu Streaming-Hostern bedient. Für Android-Geräte wird sogar eine eigene App angeboten.
Auf der haben sich Anfang der Woche zahlreiche Nutzer darüber beschwert, dass die Webseite entweder nicht erreichbar ist oder es ewig dauert, bis alle Daten fertig geladen wurden. Über Twitter wurde seit Anfang September dieses Jahres mehrfach , dass die Seite unter heftigen DDoS-Attacken stand. Bei Freeware.de geht man sogar soweit den Lesern praktische Tipps , wenn einem das Portal oder einer der Streaming-Hoster mal wieder Probleme beim Laden bereiten sollte. Auch wird dort offen für die Android-App des Streaming-Portals .

Bs.to ist nicht nur wegen der vielen Links zu den Fernsehserien so erfolgreich, sondern auch wegen der aktiven Community, die sich im Board unter forum.bs.to offen austauscht. Die hauseigene Android-App kann übrigens nicht im offiziellen Google Play Store bezogen werden. Vor der Installation muss der Nutzer zudem bestätigen, dass er auf seinem Smartphone auch Dateien unbekannter Herkunft starten will. Einige Streaming-Hoster unterstützen die mobile Ansicht der TV-Serien, bei den anderen Hostern muss zusätzlich der „MX Player“ oder der „BSPlayer“ installiert werden. Außerdem muss auf dem Gerät die App „ “ vorhanden sein.


Ist die Nutzung von Burning Series legal?


Die strittige Frage dabei ist, ob das reine Betrachten eines Streaming-Angebotes auch dann legal ist, wenn die urheberrechtlich geschützte Datei illegal auf einem Streaming-Portal eingestellt wurde. Wer sich bei bs.to oder einem anderen Anbieter aus dem Graubereich umschaut, dem is sofort klar, dass das Angebot offensichtlich rechtswidrig sein muss. Auf legalem Weg können ohne Bezahlung niemals so viele aktuelle TV-Serien angeboten werden.

Der Mainzer Fachanwalt Tobias Röttger , dass die Nutzung solcher Film-Portale nach gültiger Rechtsprechung dennoch aufgrund des § 44a UrhG (Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen) keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Allerdings weist er auch darauf hin, dass diesbezüglich in Deutschland noch kein finales Urteil gesprochen wurde. Bis zu einem Urteil auf höchster Instanz bewegt man sich bei der Nutzung der , Bs.to & Co. ganz klar in einem juristischen Graubereich.




Autor: Lars Sobiraj
 
Das Portal ist zwar ganz gut, was mich aber etwas stört sind teilweise die komischen Versionen, die da hochgeladen werden (einzelne Folgen betreffend) und dass manche Folgen scheinbar falsch gelistet sind oder fehlen.

Eine Folge wird zwar nach der US-Ausstrahlung direkt hochgeladen und gelistet (auf englisch), aber sobald die deutsche Version da ist, wird die englische ersetzt. So ist es leider nicht zweisprachig und da ich das meiste lieber auf englisch schaue, finde ich das ärgerlich.
Auch, dass man pro Hoster immer nur einen Upload hat im Gegensatz zu kinox.to, wo meistens direkt mehrere sind, empfinde ich eher als suboptimal.

Für ein kostenloses Angebot aber natürlich eine gute Seite und für die meisten wird das auch reichen.
 
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