Bundeszentralamt für Steuern: Kontenabfragen stark angestiegen

searching-3045150_960_720.jpg

Immer häufiger treffen beim Bundeszentralamt für Steuern Anfragen von Behörden zwecks Verfolgung von Steuerbetrug, Sozialmissbrauch sowie säumiger Privatschuldner ein. Waren es im Vorjahreszeitraum noch 38 Prozent weniger, so gingen bereits im ersten Halbjahr diesen Jahres 391.442 Kontenabfragen von Steuerbehörden, Sozialämtern und Gerichtsvollziehern ein, davon entfielen allein 75 Prozent auf den Gerichtsvollzieher, .



Die Behörden haben bereits seit 2005 eine Genehmigung, Konten von Bürgern abzufragen. Gerichtsvollzieher dürfen das seit 2013. Das Bundeszentralamt für Steuern erteilte in zwei Drittel der Abragen auch tatsächich eine Auskunft. Während keine Auskünfte über Kontostände oder Kontobewegungen mitgeteilt werden, erhalten die abfrageberechtigten Ämter Informationen zur Existenz des Kontos sowie einer möglichen Löschung, zudem den Namen und das Geburtsdatum des Bürgers. Die Abfragenanzahl ist seit 2010 stark angestiegen, von damals 56.696 auf 692.166 im Jahr 2017 und das aufgrund der größeren Zugriffsrechte für Behörden.



Kritik an dieser Praxis kommt von der Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff. Sie sieht die Gefahr darin, dass bei den stetig steigenden Abfragen gleichzeitig auch: „das Risiko für fehlerhafte Datenübermittlungen oder Personenverwechslungen“ mit ansteigen würde. Die Folgen wären für die Betroffenen wenig angenehm und könnten auch Kontensperrungen nach sich ziehen: „Der Gesetzgeber sollte daher prüfen, ob weit gestreute Abrufbefugnisse wie beim Kontenabrufverfahren wirklich zwingend erforderlich sind.“

Zudem übt auch FDP-Bundestagsfraktionsvize Christian Dürr Kritik: „Eine Tendenz zum gläsernen Bürger ist nicht von der Hand zu weisen.“

Für Steuergewerkschaftschef Thomas Eigenthaler ist der häufige Gebrauch der Abfragen dagegen in Ordnung: „Steuern zahlen ist nicht nur etwas für Ehrliche und Dumme“, sagte er dem „Handelsblatt“.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Erschreckend ist, dass die es machen dürfen ohne das jemand Höheres nach dem Grund fragt....

"Gerichtsvollzieher dürfen das seit 2013" zur selben Zeit wurde aus der GEZ der Beitragsservice...Zufall? *Aluhut such*
 
Da hat sich der Schreiberling vom Handelsblatt aber keine Mühe gemacht.
Er unterscheidet nicht zwischen Anfragen und Auskünften.

Die Anfragen sind gestiegen, aber er sagt nichts über die Zahl der Auskünfte.
Aus einem Satz läßt sich ableiten, daß nur bei 70% der Anfragen Auskünfte erteilt wurden.

Statt da aus ein paar Zahlen etwas zusammen zu rotzen, hätte man ja mal in Erfahrung bringen können, was es da für Kriterien gibt und wer da entscheidet.

Gerichtsvollzieher stellen 75% der Anfragen, bekommen aber 89,9% der Auskünfte.
0,51% bei Ersuche zur gesetzlichen Unfallversicherung sind genug, um erwähnt zu werden, aber was ist mit den 6%, die bei der Aufzählung fehlen.

Diesen "Artikel", den vom Handelsblatt, sollte man an Journalistenschulen als Beispiel dafür nehmen, was Journalismus nicht sein sollte.
 
Betroffen sind davon halt wieder NUR Konten die in Deutschland liegen - der kleine Sparer, Otto Normalverbraucher und Erika Mustermann.

Wer reich genug ist wird sein Geld schon längst ins Ausland transferiert haben und die Bank in Timbuktu wird so eine Anfrage lachend nach /dev/null entsorgen ...
 
Wer reich genug ist wird sein Geld schon längst ins Ausland transferiert haben und die Bank in Timbuktu wird so eine Anfrage lachend nach /dev/null entsorgen ...
Mali wird Auskunft geben, ebenso die allermeisten ehemaligen "Steueroasen". Einzige bedeutenden Ausnahme - die USA, die selbst von allen Ländern Daten verlangen, jedoch selbst keine Daten heraus geben.
Darum sind ja auch Milliarden dorthin in den letzten Jahren verschoben worden.
Wer also den Deutschen Staat um seine Kohle bescheißen will, der ist in den USA bestens aufgehoben.

Ansonsten - Da wo der Datentrog, da die Schweine.
 
Zurück
Oben