[Politik und Gesellschaft] Bundesverfassungsgericht verbietet NPD nicht

Auch das zweite Verbotsverfahren gegen die NPD ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute geurteilt, dass die Partei zwar gegen das Grundgesetz kämpft, aber zu unbedeutend ist, um verboten zu werden. Die NPD ist in den Landtagen nicht mehr vertreten, in den Kommunen kaum noch. Außerdem stellt sie einen Abgeordneten im Europaparlament. Der wurde 2012 vom Bundesrat angestoßen, als Reaktion auf die Mordserie des NSU.

Die Bundesrepublik hat 1952 die SRP verboten, eine Nachfolgeorganisation der NSDAP, und die KPD 1956. Ein erstes Verbotsverfahren gegen die NPD ist 2003 gescheitert, da Spitzel vom Verfassungsschutz in der Führungsebene der Partei aktiv waren.

Quelle:

( hat zuvor berichtet, dass die NPD verboten wird)
 
Zuletzt bearbeitet:
Richtig. Mit dem Verbot wurde so lange rumgeeiert, dass die AfD wunderbar in die Bresche springen konnte.

Aber mal grundsätzlich finde ich es ja sowieso krass, dass so eine Partei existieren kann. Ich meine, wenn ich morgen einem Kumpel erzählen würde, wir bauen eine Bombe, sitze ich wegen Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung ein. Wenn die überall laut herausposaunen, was die vorhaben -> nichts.

Ich muss manches nicht verstehen.
 
Wenn interessiert den heute noch die NPD :unknown:
Was ja im Prinzip auch genau die Urteilsbegründung ist.

Naja...mir egal...ich habe dieses ganze Hickhack eh immer schon eher als Werbung für die empfunden als irgendwas anderes.
Eine reale politische Bedeutung haben die nicht und damit ist das Thema dann auch erledigt.
 
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  • #5
Ich meine, wenn ich morgen einem Kumpel erzählen würde, wir bauen eine Bombe, sitze ich wegen Mitgliedschaft einer terroristischen Vereinigung ein. Wenn die überall laut herausposaunen, was die vorhaben -> nichts.
Naja, deine Bombe kann echte Menschen töten, die NPD aber nicht die echte Verfassung abschaffen ;)

Ich halte nicht viel von einem Verbot. Die Partei mag es dann ja nicht mehr geben, aber die Menschen und ihre Gesinnung bleiben.
 
Eine solche Partei (vor allem weil sie eben unterm Strich wenig Einfluss haben) muss eine Demokratie einfach aushalten. Zudem habe ich solche Vollpfosten lieber in einer offiziellen Partei als wenn sie sich alle im Verborgenen zusammenrotten und dann ggf. deutlich gefährlicher werden.
 
Ich halte nicht viel von einem Verbot. Die Partei mag es dann ja nicht mehr geben, aber die Menschen und ihre Gesinnung bleiben.

So hab ich auch eine ganze Zeit gedacht.
Faktisch wäre das allerdings ein Opportunistisches Urteil, kein rechtsstaatliches.

Man sollte die NPD nicht danach richten ob sie als Sammelbecken des Abschaums eine gesellschaftlich nützliche Funktion erfüllt.
Man sollte die NPD danach bewerten, ob sie gegen geltendes Recht verstößt.

Deswegen habe ich mich über das erste Urteil sehr geärgert:
"Wir verbieten sie nicht, weil die NPD zu viele IM's in der Stasi hat"

Diesmal:
"Die NPD ist zu unwichtig"


Was zur Hölle sind das für dämliche Urteile?

Entweder wird eine Schuld der NPD festgestellt, dann wird sie ungeachtet von Größe und IM einfach verboten, oder eben nicht.


Das ist wiedermal so ein Urteil aus der Kategorie "Herr gib Hirn"
 
Ich finde das Argument des Bundesverfassungsgerichts durchaus legitim.
Ein Parteiverbot ist der größtmögliche rechtsstaatliche Eingriff in die Politik, der überhaupt nur möglich ist und sollte im Idealfall niemals eingesetzt werden. Es gibt keinen objektiven Grund dieses Geschütz an sowas bedeutungsloses wie die NPD zu verschwenden.

Davon ab hätte der EuGH ein Verbot vermutlich eh wieder gekippt.
 
@TheOnly1:
Ich bin der Meinung das Strafe vom Tatbestand abhängen sollte, nicht von der Wichtigkeit, oder Größe des beschuldigten.

Also Entweder ist die NPD verfassungsfeindlich, oder nicht.
Von der aussage "Sie ist zu unwichtig um Verurteilt zu werden" halte ich prinzipiell nichts.
 

Ich verstehe deinen Standpunkt durchaus und würde jetzt auch nicht sagen, dass ich persönlich ihn "falsch" finde, aber das Bundesverfassungsgericht fällt häufiger Urteile, die eher das "große Ganze" im Blick haben als nur die rein formalen Dinge.
Und das finde ich eigentlich gut. So eine Instanz ist wichtig.

Jedes Parteiverbot ist letztendlich ein direkter und drastischer Eingriff in das Prinzip Demokratie und letztendlich darf es nur dazu dienen, die Demokratie als solche zu schützen, wenn dies notwendig ist.
Die NPD ist allerdings so unbedeutend, dass man ihr nicht wirklich eine Gefährdung dieses Staates andichten kann.
 
Und der nächste Tritt in die Eier des Gesetzgebers.
Wieso machen die das immer wieder, obwohl soetwas doch echt schmerzen muss? Ach ja, wer keine Bällchen hat, dem können sie auch keine Schmerzen bereiten. Alles klar, auf gehts zur nächsten zweifelhaften Aktion. Tut ja keinem Entscheidungsträger weh.


TheOnly1 schrieb:
Davon ab hätte der EuGH ein Verbot vermutlich eh wieder gekippt.
Richtig, da gibts schon ganz klare Entscheidungen, die auch dem Bundesrat bekannt gewesen sind.
Aus Aktionismus wurde dann die nächste Ohrfeige, die der NPD in die Hände spielt. Zuerst das V-Mann Desaster und nun das.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich versteh auch die Gegenseite.
Das ist halt ne Meinungsverschiedenheit Demokratie v.S. Rechtsstaat.
Da liegen wohl beide Seiten grundsätzlich richtig. :D
 
Die rechtsstaatliche Strategie kann ja nicht sein, erst unterwandern, dann verbeten, nicht mal im Anschein.

100% Zustimmung.

Das ist ein zusammenhängendes Problem, das ich auch SEHR kritisch sehe.

Wobei die Frage wer wen unterwandert hat noch nicht abschließend geklärt ist ;)
 
Nachdem dieser lächerliche Aktionismus nun beendet ist könnte man sich eventuell darauf konzentrieren den Dreck aus den Köpfen zu kriegen mit Bildung und dergleichen.
 
Und der nächste Tritt in die Eier des Gesetzgebers.
Wieso machen die das immer wieder, obwohl soetwas doch echt schmerzen muss? [...]

Naja... tut nicht weh, die haben Stahlkappen an :D

An sich sehe ichs auch so, dass das Verbot unangemessen gewesen wäre. Immerhin haben wir ja Meinungs-/Ansichtsfreiheit.

So lange die Pfosten den demokratischen Weg nicht verlassen, haben sie nichts falsch gemacht - ohne den ethischen Gesichtspunkt ins Spiel zu bringen.
 
Verfassungswidrig im Sinne des Art. 21 Abs. 2 GG ist eine Partei aber erst, wenn sie mit Gewalt gegen diese Grundordnung vorgeht oder Gewalt als Mittel propagiert. Im Urteil zum KPD-Verbot von 1956[2] heißt es daher: "Es muss vielmehr eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der bestehenden Ordnung hinzukommen. Sie muss planvoll das Funktionieren dieser Ordnung beeinträchtigen, im weiteren Verlauf diese Ordnung selbst beseitigen wollen."

Mit einem Urteil:
NPD ist nicht gewaltsam genug, bzw. ruft nicht zur Gewalt gegen den Staat auf
wäre ich durchaus zufrieden gewesen.
Zufriedener als mit einem "sie ist zu unwichtig"

Das hinterlässt bei mir einfach den faden Beigeschmack von:
"Die sind vor dem Gesetz etwas gleicher als andere"
 
ach, mein herz, wo wanderst du?
jetzt dürfen diese verbrecher von meinem steuergeld weitermachen, und das schmerzt. andererseits stimmt es natürlich, die NPD ist nicht und war zu keiner zeit eine bedrohung unserer freiheitlichen grundordnung.
was mich zu einem weiteren gedanken führt: kann eine partei überhaupt die festen unserer demokratie ins wanken bringen, solange gerichtsverfahren gegen diese noch möglich sind? oder andersrum formuliert, wäre ein verfahren überhaupt noch möglich, wenn eine partei erst so groß und gefährlich ist?
 
ich hoffe es ist rübergekommen, auf welche paradoxie ich hinweisen wollte. nach den kriterien für ein parteienverbot (heute) ist es praktisch unmöglich die bedingung erfüllt zu sehen und danach noch ein verfahren gegen diese partei führen zu können.
 
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