[Politik und Gesellschaft] Bundesrat bringt Strafen für Gaffer auf den Weg

Der Bundesrat beschloss eine Gesetzesinitiative, wonach diejenigen, die die Arbeit von Rettungskräften behindern, künftig mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden können.

Da Bild- und Videoaufnahmen von Schaulustigen häufig über soziale Netzwerke geteilt oder auch an die Presse verkauft werden, sollen auch hier die Gesetze verschärft werden. Bislang sind nur lebende Personen strafrechtlich geschützt, künftig sollen auch Bilder Verstorbener geschützt sein. Vergehen könnten dann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.



Bild: Schaulustige beobachten das Niederbrennen der alten Raiffeisen-Halle an der Bahnstrecke Mainz–Ludwigshafen in Osthofen, via
Quelle:
 
aber der rest ist doppelmoral..

Na ja, ganz so sollte man es eigentlich auch noch nicht sehen. Ich stimme Dir zu, dass es durchaus wegbleiben dürfte, über solche "Sensationen" journalistisch zu berichten. Jedoch ist ein Bericht eines Journalisten immerhin noch ein mehr oder weniger anonymisiert Bericht. Ein gaffender Augenzeuge, der am Besten noch Bilder macht, kann jedoch direkt den Betroffenen betrachten. Das hat noch einmal eine andere Qualität, wie ich zumindest finde.
 
Autobahnunfälle kommen imo nur , wenn die 15 min sonst nicht zu füllen sind. Ich kann mir weder vorstellen, daß das wirklich jemanden am TV interessiert, noch, daß dergleichen nur passiert ist, wenn es es in die Abendnachrichten geschafft hat.
 
War zum Jahreswechsel viel auf der A9/A3 unterwegs, da hat das immer auf Anhieb geklappt mit der Rettungsgasse...



Ist halt nicht alles schlecht, was aus dem bairischem Sprachraum kommt. ;) :p

Österreich != Bayern

Wäre in etwas so wenn ich sagen würde, die Berliner kommen aus dem sächsichen Sprachraum ;)
 
wenn sie "aktiv stören", ist das ein ganz anderer straftatbestand (nämlich ein existierender ;)) - das habe ich hoffentlich ausreichend differenziert.. wenn sich auf der autobahnbrücke fotografierende fußgänger sammeln, sehe ich nicht, wo das die rettungskräfte stört, außer sie haben vielleicht lampenfieber (gott behüte, wenn sich dann ein reporter einschleicht :D)..

unabhängig davon - wer sich selbst den titel "journalist" verleiht, erwirbt dadurch in etwa genausoviele privilegien für berichterstattung wie ein "GEZ-kontrolleur" für das betreten deiner wohnung ;).. das recht, etwas zu tun, kann nicht dadurch eingeschränkt werden, dass jemand anders es möglicherweise "besser" tun könnte..
 
unabhängig davon - wer sich selbst den titel "journalist" verleiht, erwirbt dadurch in etwa genausoviele privilegien für berichterstattung wie ein "GEZ-kontrolleur" für das betreten deiner wohnung ;)

Das würde heißen gar keine. Das ist insofern richtig, daß die Selbstbezeichnung keine rechtliche Relevanz hat. Aber es trifft nicht zu, wenn sich der Journalist mit einem Presseausweis als Journalist der zuständigen Person zu erkennen gibt.
Dann können sie z.B., im Gegensatz zu anderen Personen, nicht von der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
 
@KaPiTN:
Das ist hausgemachter Blödsinn:
Ein Presseausweis hat absolut keine rechtliche Relevanz.
 
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  • #69
Ja, seit ewigen Jahren ;)
Dito. Auch dann, wenn ich genau weiß, dass es nur eine Baustelle ist, in der es sich staut. Es kann trotzdem immer mal sein, dass es in dieser zu Unfällen oder beispielsweise medizinischen Notfällen kommt; und dann muss auch da ein RTW durchkommen können.
 
Das ist hausgemachter Blödsinn:
Ein Presseausweis hat absolut keine rechtliche Relevanz.

Als würde der KaPiTN so etwas ohne Quelle schreiben. :rolleyes:

Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)

§ 6
(1) Bestimmte Personen oder Personenkreise können in der Einladung von der Teilnahme an einer Versammlung ausgeschlossen werden.
(2) Pressevertreter können nicht ausgeschlossen werden; sie haben sich dem Leiter der Versammlung gegenüber durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen.
 
@KaPiTN:


Es gibt kein Gesetz und keine Verordnung, die das Recht zur Ausstellung von Presseausweisen nur bestimmten Organisationen vorbehält. Das ergibt sich zum einen aus der allgemeinen Handlungsfreiheit, zum anderen aus der Pressefreiheit. Dementsprechend lautet die Antwort: Theoretisch darf jeder Presseausweise ausstellen.
 
Das ist theoretisch richtig, vor allem aber theoretisch und ändert in keiner Weise die Gesetzeslage.
 
wenn jeder einen presseausweis hat, hat niemand mehr privilegien, egal nach welcher rechtslage ;) - mehr habe ich auch garnicht gesagt..
 
Hat aber nicht jeder.
Dann könnte man auch sinnieren, was wäre, wenn der Mond eckig wäre.

Es gibt eine gewisse Anzahl akzeptierter Verbände, die Ausweise ausstellen.
 
Früher gab es eine Art amtlichen Presseausweis, von einigen bestimmten Organisationen. Seit 2008 kann theoretisch jeder einen ausstellen, das hat aber zu Missbrauch geführt. Nächstes Jahr will man daher den amtlichen Ausweis wieder zurückbringen.
 
der punkt ist: jeder kann sich journalist nennen ohne irgendeine qualifikation haben zu müssen.. davon abgesehen ist eine unfallstelle keine öffentliche veranstaltung, zu der irgendwie gäste ein- und ausgeladen werden können, daher ist auch diese diskussion überflüssig.. wenn die polizei einen normalen bürger von der unfallstelle werfen kann wenn er "stört", dann natürlich auch jeden "journalisten"...
 
Aber bei einem Pressevertreter gibt es noch einen Grund ihn durch eine Absperrung zu lassen(keinen Anspruch). Würde jeder da durchgelassen, gäbe es für die Absperrung keinen Grund.
 
die absperrung hat aber nichts mit der qualifikation des "reporters" zu tun, sondern eher mit dem verfügbaren platz für unbeteiligte dritte.. ggf. sollte der gaffer eben seinen presseausweis für den "horror-crash russian drunk drivers" youtube channel mitbringen, dann hat er gute chancen ;)..
 
Nicht mit seiner Qualifikation, sondern mit seiner Aufgabe.
 
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