[Politik und Gesellschaft] Bundesrat bringt Strafen für Gaffer auf den Weg

Der Bundesrat beschloss eine Gesetzesinitiative, wonach diejenigen, die die Arbeit von Rettungskräften behindern, künftig mit bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden können.

Da Bild- und Videoaufnahmen von Schaulustigen häufig über soziale Netzwerke geteilt oder auch an die Presse verkauft werden, sollen auch hier die Gesetze verschärft werden. Bislang sind nur lebende Personen strafrechtlich geschützt, künftig sollen auch Bilder Verstorbener geschützt sein. Vergehen könnten dann mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.



Bild: Schaulustige beobachten das Niederbrennen der alten Raiffeisen-Halle an der Bahnstrecke Mainz–Ludwigshafen in Osthofen, via
Quelle:
 
Ich vermute sie haben werden das Gesetz verkackten, dennoch endlich mal was halbwegs sinnvolles !
 
Sehe ich auch so und ich hoffe, es geht fix durch, weil diese Gaffer echt oft genug Rettungskräfte behindern. Schon selbst erlebt. Total bekloppt und uneinsichtig diese Leute. :buh:
 
Gaffen ist unverbietbar, Filmen unkontrollierbar, Behinderung nicht einfach beweisbar. Mal sehen, welche Wirksamkeit dieses Gesetz entfalten wird. Ich würde nicht drauf wetten.
 
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  • #5
Wenn die Bilder oder Videoaufnahmen allerdings ins Netz gepostet werden, ist das durchaus kontrollierbar und kann auch bestraft werden. Oder denkst Du allen Ernstes, jemand der sowas auf Facebook & Co. postet macht sich Gedanken, ob er dabei wirklich anonym ist? Oder wenn es an die Medien verkauft wird...
 
In ein paar Jahren könnte jeder mit einer dann kleineren GoPro auf dem Kopf rumlaufen. Journalisten müssen ihre Quellen nicht preisgeben. Und was im Netz, auf Liveleaks oder so erscheint, kann kein Staatsanwalt sanktionieren.
 
Es geht nicht darum, daß Filme im Internet auftauchen, sondern das Hilfe unterlassen oder behindert wird.

Da kommt der RTW an den Unfallort und statt Ersthilfe zu leisten, stehen die Leute da und filmen.
 
Oder die Helferfahrzeuge kommen erst gar nicht vor Ort an, weil Autofahrer stehenbleiben und alles blockieren.
 
Es geht nicht darum, daß Filme im Internet auftauchen,
Auch darum geht es. Siehe Eingangspost.


sondern das Hilfe unterlassen

in der Praxis sind Verurteilungen wegen unterlassener Hilfeleistung selten.


oder behindert wird.
(älterer Artikel über die Strafbarkeit der Behinderung von Rettungskräften)
Doch in der Praxis haben die Einsatzkräfte der Polizei nach Unfällen Wichtigeres zu tun, als die Personalien der Gaffer aufzunehmen und diese zu bestrafen.


Ich glaube, das Gesetz ist in der Bevölkerung sehr populär, wird aber wenig an den aktuellen Zuständen ändern.
 
Das Gesetz alleine wird nicht reichen.
Es braucht auch Exempel.
Man muß nicht alle Personalien aufnehmen.
Ein paar reichen, wobei der Strafrahmen dann möglichst ausgenutzt wird.

Bestrafe einen, erziehe hundert.
 
Das ist bei "Behinderung der Rettungskräfte" denkbar, wenn die Polizei dort Schwerpunkte setzt und mehr Polizisten am Einsatzort sind, die die Gaffer registrieren. Unterlassene Hilfeleistung war bisher schon schwer nachzuweisen, daran wird sich nichts ändern. Weil es auf den Einzelfall ankommt.
 
Es geht bei dem Gesetz nicht um unterlassene Hilfeleistung, sondern um das aktive Behindern der Einsatzkräfte. Siehe hierzu

Und die Polizei muss gar nicht mal viel machen um die Gaffer zurück zu drängen. Wer behindert dem wird einfach sein Handy abgenommen. Einvernehmen kann man den dann auch wenn alles vorrüber ist. Beschlagnahmung ist das Zauberwort :D

Bzgl. den GoPro Kameras: Bitte mal die Gesetzesgrundlage überprüfen. Es gibt nach wie vor das Recht aufs eigene Bild was genau das Ganze regelt. Macht man ein Foto von einem Gebäude und ist jemand zufällig im Bild ist das in Ordnung. Wird absichtlich gefilmt so ist dies nicht erlaubt.
 
Ich hasse diese Sensationsgeilheit, die dazu führen kann, dass Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen und wünsche dem Gesetz viel Erfolg! :T
 
In dem Zusammenhang habe ich beiläufig und leider nur mit halbem Ohr gehört, dass Notärzte nach aktueller Gesetzeslage im Gegensatz zu Polizei und Feuerwehr kein Platzverbot erteilen dürfen. Stimmt das?
 
Bislang noch nicht...oder doch schon wie Lokalrunde schrieb. Gleiches Datum 15.06.2016 ??? >>>



Die Feuerwehr darf es.

...Bei einem Unfall bei Cham in der Oberpfalz musste die Polizei unlängst sogar 30 Platzverweise ausstellen. Dazu ist nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz auch die Feuerwehr berechtigt, nicht aber die Notärzte im Rettungsdienst...

Wurde wie in retter.tv auch vom BR erwähnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
@babyface_postillon: Richtig, die Feuerwehr darf das, allerdings nur die Führungskräfte (also Gruppenführer aufwärts), und die haben im Einsatz meist Besseres zu tun.

Es würde eigentlich schon reichen, wenn man allein die Autofahrer zettelt, die in der FeuerwehrAUSFAHRT parken, um "nur mal kurz zur Bank" zu gehen. Ist ja nur ein Halteverbot. Andererseits steht erfahrungsgemäß an einem Einsatzort meist viel zu viel Grünzeug rum, die könnten durchaus auch mal was machen.
 
@babyface_postillon: ...Es würde eigentlich schon reichen, wenn man allein die Autofahrer zettelt, die in der FeuerwehrAUSFAHRT parken, um "nur mal kurz zur Bank" zu gehen. Ist ja nur ein Halteverbot. Andererseits steht erfahrungsgemäß an einem Einsatzort meist viel zu viel Grünzeug rum, die könnten durchaus auch mal was machen.

Mensch Metal_Warrior...da müssen doch so viele nur "leiten". ;)
 
Wäre es nicht besser, die Kompetenzen der befassten Dienste endlich sinnvoll zu regeln, bevor man sich ums gaffen kümmert?
 
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