Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Raubkopien bestätigt


Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich die fristlose Kündigung eines Justizangestellten am Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt wegen der unberechtigten Nutzung seines dienstlichen PC’s (BAG, Urteil vom 16.07.2015 – 2 AZR 8/15). Mehrere Beamte haben offensichtlich von den über 6.400 Schwarzkopien profitiert und den Fall mehrere Jahre lang toleriert.
Zunächst erregte der IT-Beauftragte im Oberlandesgericht in Naumburg mit nachgemachten CD-Covern, die der Mann offenbar am Arbeitsplatz mit einem Farbdrucker erstellt hat. Später wurde die vom Arbeitnehmer benutzte Festplatte seines Dienstrechners untersucht. Dabei wurden über 6.400 Dateien festgestellt, die gegen gültiges Recht verstoßen. Darunter diverse E-Books, MP3s, Spielfilme und ISO-Images von kommerziellen DVDs. Entdeckt wurde auch ein Programm, mit dem der Kopierschutz von Original-Software umgangen werden kann.

In der Vorinstanz sprach der Verteidiger des Justizangestellten, , davon, sein Mandant sei wie ein „Sündenbock“ behandelt worden. Für ihn gab es diverse Indizien dafür, dass das Vorgehen des IT-Verantwortlichen geduldet wurde, weil Dritte direkt davon profitiert haben. Kopien wurden auch von anderen Mitarbeitern an seinem Arbeitsplatz angefertigt, während der Mann im Urlaub oder krank war. Nach Ansicht der Richter der Vorinstanz muss bei mehr als nur einer Person der 140 Mitarbeiter des Oberlandesgerichts das nötige Unrechtsbewusstsein gefehlt haben. Für das Haus ist die ganze Angelegenheit deswegen sehr peinlich. Drei beim Kopieren erwischte Mitarbeiter wurden zwischenzeitlich an andere Gerichte versetzt.


Bundesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung


Das Disziplinarverfahren gegen den heute 61 Jahre alten Mann ruhte bis zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Doch das hat sich aufgrund der Kündigung nun erledigt. Die Richter entschieden, dass der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen durfte, dass ihm die Kopier- und Brennvorgänge an seinem Arbeitsplatz erlaubt sein würden. In diesem Zusammenhang spiele es keine Rolle, ob Dritte die Kopien angefertigt oder sein Vorgehen schlichtweg toleriert haben. Die Kündigung ist laut Urteil rechtskräftig, auch die vergleichsweise lange Betriebszugehörigkeit konnte diese nicht verhindern.

Fazit: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hält in seinem Urteil fest: Jede unbefugte private Verwendung eines dienstlichen Computers kann eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.




Autor: Lars Sobiraj
 
Pr0n ist m.W. eine unbefugte private Nutzung. Außer für die, die Pr0n Seiten für den Job durchsehen müssen :coffee:
 
sprich, die "Schlagzeile" ist fehlerhaft und reißerisch a la Bildzeitung, da der Mann ja gar nicht wegen Raubkopien speziell, sondern einfach nur wegen privater Nutzung gekündigt wurde?
 
Ich bin kein Jurist aber ist es nicht egal ob ich mir Pr0n, Warzen oder privat Flüge buche? Es ist immer verboten wenn ich dazu keine Erlaubnis habe. Ob das gleich eine fristlose Kündigung rechtfertigt weiß ich nicht, denke im Normalfall bekommt man vorher eine Abmahnung. Aber Ok, bei der Anzahl von Zeug auf seinem Rechner...
 
@keinbenutzername: Nein, wie man in den oben weiterführenden Links lesen kann:

der Arbeitnehmer habe nicht davon ausgehen dürfen, ihm seien urheberrechtlich bedenkliche Kopier- und Brennvorgänge gestattet, auch wenn ihm eine allgemeine private Nutzung seines dienstlichen PCs erlaubt war.
Er ist also für die "Raubkopien" gekündigt worden. Privat hätte er den PC anscheinend nutzen dürften.
 
Verwirrend, ja, denn das ist ja schließlich nichts neues mehr.



Schlimmer finde ich jetzt übrigens diesem Satz aus dem ersten Link oben:

Auch hat das Bundesarbeitsgericht betont, es sei nicht entscheidend, ob der Arbeitnehmer alle widerrechtlichen Kopiervorgänge selbst vorgenommen habe, sondern unter Umständen mit Kollegen zusammengearbeitet habe oder denen das Herstellen von „Raubkopien“ ermöglichte.

Heißt das jetzt, wenn ich als möglicher Verantwortlicher der firmeneigenen IT keine Maßnahmen ergreife, die meinen Kollegen die Möglichkeit nimmt, "Raubkopien" zu erstellen, das ich mich dann mitschuldig mache?
 
Auch nein, du Haarspalter(:D), denn unter unbefugte private Verwendung würde ich das Hantieren mit "Raubkopien" zählen wollen.

Gruß
Baer
 
das ist deine Meinung als Nichtjurist.
Hezu hat schon recht, das Urteil kann man durchaus so interpretieren wie er es gemacht hat.
Allerdings würde dann sicher ein Urteil in einem tatsächlich so gelagerten Fall anders ausfallen.
Man kann schließlich an einem PC meines Wissens nach kaum unterscheiden ob man nun legales oder illegales Material brennt (aus Sicht der IT der Firma)
 
Heißt das jetzt, wenn ich als möglicher Verantwortlicher der firmeneigenen IT keine Maßnahmen ergreife, die meinen Kollegen die Möglichkeit nimmt, "Raubkopien" zu erstellen, das ich mich dann mitschuldig mache?

Warum nicht, wenn ich mein privates Netzwerk mit WLan nicht ausreichend sichere, bin ich auch angepisst...
 
für dich ist es also das gleiche, ob jemand fremdes, den man nicht erwischen und damit nicht haftbar machen kann über ein ungesichertes WALN Unfug treibt, oder ein Mitarbeiter mit CD-Brenner in seinem Rechner sich Kopien brennt?
Das solltest du nochmal durchdenken.
 
Ob ich als Laie für mein Wlan oder als IT-Fachmensch für ein Firmen-Netzwerk verantwortlich gemacht werden kann, halte ich durchaus für vergleichbar.
 
Ob ich als Laie für mein Wlan oder als IT-Fachmensch für ein Firmen-Netzwerk verantwortlich gemacht werden kann, halte ich durchaus für vergleichbar.

nö, nicht.
In dem einen Fall bist du in Störerhaftung weil derjenige der das WLAN illegal nicht ermittelt werden kann.
Im anderen Fall ist eine Absicherung schlichtweg unmöglich UND es ist sehr wohl bekannt wer die Kopien gemacht hat.

Aber klar, als Laie kannst du das nicht wissen.
Warum sollte man aber auf Basis deiner Laienmeinung dann beschließen das die Haftung der IT-Abteilung richtig wäre?
 
Die Schwarzkopien wurden meines Wissens nach nicht in einem internen Netzwerk verfügbar gemacht. Wer die haben wollte, musste sich schon in sein Büro bequemen.

Wenn sie nur Pr0n gefunden hätten, wäre das Urteil sicher anders ausgefallen.
 
mag sein.
Zu Recht übrigens.
Es handelte sich schließlich um einen Justizangestellten.
Zudem hat der gute Mann bei Einstellung eine Vereinbarung unterschrieben in der steht, begeht er Straftaten im Dienst wird er deutlich härter bestraft als eine Privatperson.

--- [2015-11-13 10:07 CET] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Seit wann ist Dummheit ein Kündigungsgrund? Seit wann muss z. B. Jemand der für E2 Entlohnung Akten verteilt besonders intelligent sein?

Edit:
Wo ist denn der Beitrag von buzz hin auf den ich mich bezog?
 
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