Für das Massenspeichern auf Vorrat und ohne Anlass werde es "kein deutsches Gesetz geben", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD) noch im Dezember. Heute ist alles anders. Am Mittwoch stellte er Details seiner ziemlich aufwendigen Überwachung vor.
1. Das sollen die Unternehmen leisten: Künftig sollen Telekommunikationsanbieter die Festnetz- und Mobilverbindungen ihrer Kunden aufbewahren - auf einem Server im Inland. Dazu gehören auch Daten über Skype-Telefonate sowie IP-Adressen. Sie dürfen sie maximal zehn Wochen speichern, sonst droht eine Geldbuße.
2. Um diese Daten geht es: Nicht Inhalte werden gespeichert, sondern Rufnummern, Zeitpunkt, Dauer von Telefonaten. Bei Handy-Gesprächen wird der Aufenthaltsort der Person erfasst. Solche Standortdaten dürfen maximal vier Wochen aufbewahrt werden. E-Mails und aufgerufene Internetseiten sollen nicht gespeichert werden.
3. Das soll mit den Daten passieren: Sicherheitsbehörden können sie zur Aufklärung schwerer Straftaten anfordern, etwa bei Verdacht auf Terrorplanung, Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch, Mord oder Menschenhandel. (Eine vollständige Liste finden Sie hier.) Aber nur, wenn ein Richter es erlaubt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sollen nicht erstellt werden dürfen. Daten von Ärzten, Anwälten, Abgeordneten, Seelsorgern, Journalisten sollen zwar gespeichert - aber nicht abgerufen werden dürfen.
Der tatsächliche Nutzen ist zweifelhaft, zudem soll es erst einmal keinen Zugriff auf populäre Messenger-Dienste wie Facebook-Chat und WhatsApp geben. Das Ausweichen auf diese Kommunikation ist wahrscheinlich und das Risiko des Missbrauchs und weiterer Ausweitung sehr hoch. Die FDP droht mit dem Gang nach Karlsruhe, die Opposition spricht von Rechtsbruch.
Update:
Die Bundesregierung schiebt den Gesetzentwurf über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsverbindungsdaten bis Oktober auf.
Update 2:
Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD das entsprechende Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.
Update 3:
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, kündigte an, sein Berufsverband werde mögliche Verfassungsbeschwerden von Mitgliedern der Kammer unterstützen.
Quelle: Spiegel
1. Das sollen die Unternehmen leisten: Künftig sollen Telekommunikationsanbieter die Festnetz- und Mobilverbindungen ihrer Kunden aufbewahren - auf einem Server im Inland. Dazu gehören auch Daten über Skype-Telefonate sowie IP-Adressen. Sie dürfen sie maximal zehn Wochen speichern, sonst droht eine Geldbuße.
2. Um diese Daten geht es: Nicht Inhalte werden gespeichert, sondern Rufnummern, Zeitpunkt, Dauer von Telefonaten. Bei Handy-Gesprächen wird der Aufenthaltsort der Person erfasst. Solche Standortdaten dürfen maximal vier Wochen aufbewahrt werden. E-Mails und aufgerufene Internetseiten sollen nicht gespeichert werden.
3. Das soll mit den Daten passieren: Sicherheitsbehörden können sie zur Aufklärung schwerer Straftaten anfordern, etwa bei Verdacht auf Terrorplanung, Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch, Mord oder Menschenhandel. (Eine vollständige Liste finden Sie hier.) Aber nur, wenn ein Richter es erlaubt. Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile sollen nicht erstellt werden dürfen. Daten von Ärzten, Anwälten, Abgeordneten, Seelsorgern, Journalisten sollen zwar gespeichert - aber nicht abgerufen werden dürfen.
Der tatsächliche Nutzen ist zweifelhaft, zudem soll es erst einmal keinen Zugriff auf populäre Messenger-Dienste wie Facebook-Chat und WhatsApp geben. Das Ausweichen auf diese Kommunikation ist wahrscheinlich und das Risiko des Missbrauchs und weiterer Ausweitung sehr hoch. Die FDP droht mit dem Gang nach Karlsruhe, die Opposition spricht von Rechtsbruch.
Update:
Die Bundesregierung schiebt den Gesetzentwurf über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für Telekommunikationsverbindungsdaten bis Oktober auf.
Update 2:
Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD das entsprechende Gesetz zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet.
Update 3:
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, kündigte an, sein Berufsverband werde mögliche Verfassungsbeschwerden von Mitgliedern der Kammer unterstützen.
Quelle: Spiegel
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