Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf für ein IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg gebrachten. Dieses soll in Zukunft für besseren Schutz sogenannter kritischer Infrastrukturen wie Energie- oder Telekommunikationsnetzwerken, sowie von IT-Systemen sorgen. Die Mindeststandards für IT-Sicherheit sehen unter anderem Meldepflichten für "erhebliche Störungen" ihrer Systeme in Unternehmen wie Transport, Gesundheit, Wasser, Ernährung, sowie aus dem Finanz- und Versicherungsgewerbe vor. Betreibern kritischer Infrastrukturen werden zudem gezwungen, "angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse zu treffen". Dazu gehören die Einhaltung noch festzulegender Branchenstandards sowie der regelmäßige Nachweis über die Sicherheitsvorkehrungen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) soll zudem zur internationalen Zentralstelle für IT-Sicherheit ausgebaut, das Bundeskriminalamt bundesweit für Cyberdelikte zuständig werden. Eine umstrittene Dauerspeicherung von Nutzerdaten durch Telemediendienste ist nicht mehr vorgesehen. Mehr als 400 Stellen in den Behörden könnten entstehen, um die umfangreichen Prüfpflichten zu erfüllen.
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