Blasen beim Alkomaten

Kitzla

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Wenn man in den Alkomaten pusten muss, wird das Ergebnis oft als mg EtOH/l Atemluft angezeigt. Laut Polizei muss man es verdoppeln.

Aber warum eigentlich?

Bei normalem Druck wiegt ein Liter Luft rund 1,3 Gramm. Angenommen, ich habe beim Pusten einen Wert von 1,3 mg/l, d.h. umgerechnet 1,3 mg EtOH pro 1300 mg Luft.Das wären dann genau 1 Promille... Und nicht 2,6!

Woran liegt das? Meine einzige Erklärung hierfür wäre nur, dass die Blutalkoholkonzentration immer genau dem 2,6-fachen der Atemalkoholkonzentration entspricht. :confused:
 
Re: Blasen

Also bei dem Titel hab ich mir vorhin vollkommen was anderes gedacht.

Laut gibt es keinen genauen Promille-Wert der für alle Personen identisch ist, da jeder anders reagiert.

Ich zitiere:

Zum Thema Atemalkohol vs. Blutalkoholkonzentration:

Atemalkoholkonzentration = AAK (Einheit mg/l)
Blutalkoholkonzentration = BAK (Einheit ‰ Promille)

Die Blutalkoholkonzentration bei der Blutentnahme wird durch die (im venösen Blut enthaltene Alkoholmenge) in Milligramm pro Gramm (mg/g) gemessen. Beispiel ein BAK von 0,5 Promille bedeutet somit, dass bei der untersuchten Probe in einem Gramm Blut ein Anteil von 0,5/1000 g (= 0,0005 g) Alkohol enthalten ist.

Ausgedehnte Versuchsreihen haben ergeben, dass die Atemalkoholkonzentration (AAK) ca. 1/2.000 der Blutalkoholkonzentration (BAK) in einer zeitgleich entnommenen Blutprobe entspricht. Dieses Verhältnis ist jedoch nicht konstant, sondern von individuellen Faktoren, insbesondere von der jeweiligen Körpertemperatur, abhängig. Auch kommt es in der Zeit, in der der genossene Alkohol noch aus dem Magen-Darmtrakt in das Blut übergeht (Resorptionsphase), zu unterschiedlich starken Alkoholkonzentrationen im arteriellen bzw. venösen Blutkreislauf. Während dieser Phase, die bis zu 2 Stunden nach Trinkende andauert, kann die aus dem venösen Blut bestimmte Blutalkoholkonzentration deshalb von der in der Atemluft gemessenen und dann umgerechneten Konzentration des aus dem arteriellen Blut an die Atemluft abgegebenen Alkohols abweichen.

Weil es somit keine konstante Relation zwischen Blut- und Atemalkoholkonzentration gibt, die durch Verwendung eines einheitlichen Faktors eine direkte Umrechnung von AAK in BAK ermöglichen würde, hat der Gesetzgeber alternativ zu dem BAK-Grenzwert von 0,5 ‰ einen eigenständigen AAK-Grenzwert von 0,25 mg/l definiert, dessen Überschreitung lediglich die gleichen Rechtsfolgen zeitigt, wie der dort genannte BAK-Wert. Deswegen messen auch viele von der Polizei verwendeten Geräte in mg/l und nicht in Promille (1,00 ‰ = 0,50 mg/L / 1 mg/L x 2 = ‰)




Die Wirkung des Alkohols im menschlichen Körper:

Übergang des Alkohols in die Körperflüssigkeit (Resorption):

ca. 40-50 % innerhalb von 15 Minuten
ca. 65 % innerhalb von 30 Minuten
Rest innerhalb von 60-70 Minuten

Gute Mahlzeiten verzögern die Aufnahme

Abbaugeschwindigkeit:

Bei der Frau ca. 0.08 - 0.10 ‰ je Stunde
Beim Mann ca. 0.10 - 0.15 ‰ je Stunde

Mach es nicht komplizierter als es bereits ist :D
 
Ich war mal so frei und hab den Threadtitel erweitert ;)
 
Der gemessene AAK Wert entspricht NICHT immer GENAU dem Blutalkoholwert.
Daher hat der Gesetzgeber den Umrechnungsfaktor 2 juristisch vorgegeben. Dadurch gibt es 5% Unterschied zugunsten des Beschuldigten im Falle von AAK.
Also lautet die Rechnung 0,5 Promille (=mg/g) = 0,25 mg/l AAKWert
Genaue Umrechnung wäre ein Mittelwert von 1:2100.
 
Diese Verdoppelung dient doch aber eh nur als Anhaltswert für die Polizei,da das Pusten allgemein sehr ungenau ist; und rechtlich nicht relevant sofern ich mich nicht Irre hat vor gericht doch nur BAK bestand? klärt mich auf wenn ich falsch liege....

Der AAK ist nämlich sehr leicht Manipulierbar, wenn ich z.B. mein Mundwasser benutze hab ich schon AAK obwohl ich nichts im Blut habe.... ähnlich gillt für Menthol Zigaretten und Menthol Bonbons....
 
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