BKA will Bundestrojaner für Smartphones

Das BKA wünscht sich einen Bundestrojaner, mit dem auch Mobiltelefone überwacht werden können. Es plant Medienberichten zufolge die Entwicklung einer entsprechenden Software.


Bundestrojaner


Überwachung per Schadsoftware


Viele aktuelle Menger und andere Kommunikations-Medien arbeiten verschlüsselt. So können beispielsweise Chats per Telegram, WhatsApp und Signal nicht mitgelesen werden, indem die Kommunikation im Netzwerk abgefangen wird. Auch E-Mails lassen sich mittlerweile mit vertretbarem Aufwand verschlüsseln. Für die Ermittlungsbehörden ist das frustrierend. Um dennoch die Kommunikation Verdächtiger überwachen zu können, greifen sie seit Jahren auf sogenannte „Staatstrojaner“ oder „Bundestrojaner“ zurück. Wie der Name schon andeutet, handelt es sich dabei um eine Schadsoftware, die heimlich auf den Computer des Verdächtigen aufgespielt wird. Dort kann sie Daten direkt abgreifen, bevor diese verschlüsselt werden.

Die Nutzung solcher Schadsoftware durch den Staat ist äußerst umstritten. Verfassungsrechtlich ist sie äußerst bedenklich, da fast immer die Möglichkeit besteht, den Verdächtigen in weitaus größerem Umfang zu überwachen, als das bei einem bloßen Abhören der Kommunikation der Fall wäre. Immerhin vertrauen viele Menschen ihren Computern auch intime Informationen an. Zudem sind viele Trojaner schlecht programmiert und reißen somit in den betroffenen Systemen Sicherheitslücken auf.


Bundestrojaner für’s Handy


Trotz dieser Kritik halten jedoch die deutschen Behörden an der Nutzung von Trojanern fest. Das BKA plant nun angesichts der steigenden Nutzung mobiler Geräte sogar, einen Bundestrojaner eigens für Smartphones und Tablets zu entwickeln. .

Der geplante Smartphone-Trojaner ist Teil eines Maßnahmenpakets des BKA, mit dem „insbesondere die operativen IT-Systeme verbessert“ werden sollen. Für dieses Maßnahmenpaket hat das BKA Geldmittel in Höhe von 50 Millionen Euro beantragt. Welcher Teil dieses Budgets genau auf den Smartphone-Trojaner entfällt, geht aus den Unterlagen allerdings nicht hervor.

Das BKA ist zuversichtlich, den Trojaner selbst entwickeln zu können. Allerdings behält sich die Behörde auch vor, notfalls auf das Know-How externer Dienstleister zurückzugreifen.




Autor: Annika Kremer
 
Ah ................ endlich eine "Universal-App" für Android, IOS, Windows Phon, Symbian ......... .:D
 
Das BKA ist zuversichtlich, den Trojaner selbst entwickeln zu können. Allerdings behält sich die Behörde auch vor, notfalls auf das Know-How externer Dienstleister zurückzugreifen.


Wenn da nicht im StGB die §§202, 202a, 202b, 202c wären... Ich würde gerne wissen wie Rhode & Schwarz, DigiTask und Konsorten das machen.
 
die stellen nur hardware und software bereit, das schnüffeln selbst übernehmen ausgebildete schnüffler mit schnüffelausweis..
 
die stellen nur hardware und software bereit, das schnüffeln selbst übernehmen ausgebildete schnüffler mit schnüffelausweis..

Dann will ich etwas präziser sein und auf den Punkt Software eingehen.
Im §202c StGB steht:
(1) Wer eine Straftat nach § 202a oder § 202b vorbereitet, indem er

  1. [...]
  2. Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist,
herstellt, [...], verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) [...]


Die §§202a und 202b Regeln das Ausspähen und Abfangen von Daten. Also Funktionen die im Artikel oben gefordert werden.
 
wenn wir uns darauf einigen können, dass das BKA keine derartigen taten begeht, wenn es solche taten begeht, macht sich deren zulieferer auch nicht strafbar, solange er die softwar nicht an unauthorisierte schnüffler verkauft..
 
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