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"So fordern Sie Kreditgebühren von Ihrer Bank zurück:
Das sollten Sie tun:
Dieses Urteil ist für Sie bares Geld wert! Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unwirksam.
In den Verfahren vor dem BGH ging es zum einen um ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1.200 Euro, das die Postbank nach Auffassung des Landgerichts Bonn zu Unrecht erhoben hatte. Zum anderen wurde eine Klage eines Verbraucherschutzverbands verhandelt, der es für unzulässig hielt, dass die National Bank grundsätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent der Darlehenssumme in ihren AGB ausweist.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie in den letzten Jahren einen Kredit aufgenommen haben, dann können Sie sich jetzt die Bearbeitungsgebühren dafür zurückholen. Und das lohnt sich! Denn bisher hatten viele Banken pauschal 1 bis 4 Prozent der Kreditsumme veranschlagt für Organisatorisches, Beratung und die Bonitätsprüfung bei der Schufa.
Bislang machen die Banken leider keine Anstalten, die unzulässig eingenommenen Bearbeitungsgebühren freiwillig zurückzuzahlen. Sie bieten nicht einmal Musterformulare an, wenn sich Kunden an sie wenden. Sie als Kreditkunde müssen das Geld also selbst zurückfordern."
Quelle: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren
Gruß
Baer
- Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist.
- Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung.
- Der Grund: Die Bearbeitungsgebühr wird unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben (unter anderem für die Einholung einer Schufa-Auskunft). Das liegt aber allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.
- Sie können sich also die Bearbeitungsgebühren, die meist zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme liegen, von Ihrer Bank zurückholen.
- Das gilt für alle Gebühren, die Sie vor weniger als zehn Jahren gezahlt haben. Der Bundesgerichtshof hat die Verjährung eigens in einem aufsehenerregenden Urteil verlängert.
- Sie müssen selbst aktiv werden, die Banken machen bislang keine Anstalten, die Gebühren freiwillig zurückzuzahlen.
Das sollten Sie tun:
- Schritt 1: Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Kredit aufgenommen haben, holen Sie den entsprechenden Vertrag aus dem Ordner und schauen Sie nach, ob und in welcher Höhe Ihnen Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt wurden.
- Schritt 2: Hat man ein solches Entgelt erhoben, können Sie es unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH von Ihrer Bank zurückverlangen.
- Schritt 3: Zur Rückforderung der Gebühren verwenden Sie am besten unser >>>Musterschreiben<<<, das wir nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe an die neueste BGH-Rechtsprechung angepasst haben.
Dieses Urteil ist für Sie bares Geld wert! Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unwirksam.
In den Verfahren vor dem BGH ging es zum einen um ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1.200 Euro, das die Postbank nach Auffassung des Landgerichts Bonn zu Unrecht erhoben hatte. Zum anderen wurde eine Klage eines Verbraucherschutzverbands verhandelt, der es für unzulässig hielt, dass die National Bank grundsätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent der Darlehenssumme in ihren AGB ausweist.
Für Sie bedeutet das: Wenn Sie in den letzten Jahren einen Kredit aufgenommen haben, dann können Sie sich jetzt die Bearbeitungsgebühren dafür zurückholen. Und das lohnt sich! Denn bisher hatten viele Banken pauschal 1 bis 4 Prozent der Kreditsumme veranschlagt für Organisatorisches, Beratung und die Bonitätsprüfung bei der Schufa.
Bislang machen die Banken leider keine Anstalten, die unzulässig eingenommenen Bearbeitungsgebühren freiwillig zurückzuzahlen. Sie bieten nicht einmal Musterformulare an, wenn sich Kunden an sie wenden. Sie als Kreditkunde müssen das Geld also selbst zurückfordern."
Quelle: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren
Gruß
Baer