• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

BGH-Urteil zu Ratenkrediten

Baer

Ottonormalverbrecher
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"So fordern Sie Kreditgebühren von Ihrer Bank zurück:

  • Der BGH hat im Mai und Oktober 2014 entschieden, dass die von vielen Banken verlangte Bearbeitungsgebühr für Privatkredite unzulässig ist.
  • Dazu zählen insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung.
  • Der Grund: Die Bearbeitungsgebühr wird unter anderem für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kunden erhoben (unter anderem für die Einholung einer Schufa-Auskunft). Das liegt aber allein im Interesse der Bank. Die Kosten dafür können somit nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.
  • Sie können sich also die Bearbeitungsgebühren, die meist zwischen 1 und 4 Prozent der Darlehenssumme liegen, von Ihrer Bank zurückholen.
  • Das gilt für alle Gebühren, die Sie vor weniger als zehn Jahren gezahlt haben. Der Bundesgerichtshof hat die Verjährung eigens in einem aufsehenerregenden Urteil verlängert.
  • Sie müssen selbst aktiv werden, die Banken machen bislang keine Anstalten, die Gebühren freiwillig zurückzuzahlen.


Das sollten Sie tun:

  • Schritt 1: Wenn Sie bei Ihrer Bank einen Kredit aufgenommen haben, holen Sie den entsprechenden Vertrag aus dem Ordner und schauen Sie nach, ob und in welcher Höhe Ihnen Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt wurden.
  • Schritt 2: Hat man ein solches Entgelt erhoben, können Sie es unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH von Ihrer Bank zurückverlangen.
  • Schritt 3: Zur Rückforderung der Gebühren verwenden Sie am besten unser >>>Musterschreiben<<<, das wir nach der Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsgründe an die neueste BGH-Rechtsprechung angepasst haben.


Dieses Urteil ist für Sie bares Geld wert! Der BGH hat in zwei Revisionsverfahren am 13. Mai 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Krediten unzulässig sind (Az. XI ZR 170/13, XI ZR 405/12). Die Richter erklärten die den Gebühren zugrunde liegenden Vertragsklauseln für unwirksam.

In den Verfahren vor dem BGH ging es zum einen um ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1.200 Euro, das die Postbank nach Auffassung des Landgerichts Bonn zu Unrecht erhoben hatte. Zum anderen wurde eine Klage eines Verbraucherschutzverbands verhandelt, der es für unzulässig hielt, dass die National Bank grundsätzlich ein Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent der Darlehenssumme in ihren AGB ausweist.

Für Sie bedeutet das: Wenn Sie in den letzten Jahren einen Kredit aufgenommen haben, dann können Sie sich jetzt die Bearbeitungsgebühren dafür zurückholen. Und das lohnt sich! Denn bisher hatten viele Banken pauschal 1 bis 4 Prozent der Kreditsumme veranschlagt für Organisatorisches, Beratung und die Bonitätsprüfung bei der Schufa.

Bislang machen die Banken leider keine Anstalten, die unzulässig eingenommenen Bearbeitungsgebühren freiwillig zurückzuzahlen. Sie bieten nicht einmal Musterformulare an, wenn sich Kunden an sie wenden. Sie als Kreditkunde müssen das Geld also selbst zurückfordern."

Quelle: http://www.finanztip.de/kreditgebuehren



Gruß
Baer
 

Grimwald

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Gut so. Ich habe meines schon zurückgefordert und auch anstandslos überwiesen bekommen. Doof ist, wer mit geschlossenen Augen durch die Welt rennt.
 

gelöschter Benutzer

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interessant wäre mal eine liste, wo alle banken aufgeführt sind, die solche gebühren in der vergangenheit kassiert haben, oder aber sogar nach wie vor kassieren.

sind banken zur auskunft verpflichtet, falls man die unterlagen nicht mehr hat?
 
Zuletzt bearbeitet:

Cybercat

Board Kater

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Solche Unterlagen sollte man nicht verklüngeln.

Ich habe 2007 ein Immo-Kredit aufgenommen, da stand schon Bearbeitungsgebühr: 0,00
Es gibt also auch Banken sich sich nicht illegal an den Kunden bereichert haben.
 

Erbsensuppe

ficken?

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sind banken zur auskunft verpflichtet, falls man die unterlagen nicht mehr hat?
Als popeliger Selbstständiger muss man diverse Rechnungsunterlagen 10 Jahre aufbewahren, das denk ist wirds bei Banken auch so sein, wenn nicht gar verschärfter. Das betreffende Urteil habe ich nicht gelesen, aber ich denke es beruft sich ebenfalls auf diese Frist, da solange sichergestellt ist, das die Bank diese Daten noch haben muss.
Eine Auskunftspflicht lässt sich im Zweifel durch das Bundesdatenschutzgesetz herleiten.
 

Shaker0815

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Gilt das auch für schon komplett abbezahlte Kredite oder nur laufende Kredite?
 

Baer

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  • #8
@Shaker0815: Das gilt natürlich auch für erledigte Kredite.

Nochmal zur Verjährung:

"Kredite aus den Jahren 2012, 2013, 2014: Fordern Sie Ihre Bank auf, Ihnen unzulässige Kreditgebühren zurückzuzahlen. Sie haben noch Zeit, da Ihre Ansprüche noch nicht verjährt sind.

Kredite aus dem Jahr 2011: Sie müssen Ihre Bank noch in diesem Jahr bis zum 31. Dezember 2014 zur Rückzahlung von unrechtmäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren auffordern. Wenn sich die Bank weigert, müssen Sie rasch aktiv werden und entweder einen Mahnbescheid beantragen, sich an den zuständigen Ombudsmann wenden oder Klage einreichen.

Kredite aus dem Jahr 2005 bis 2010: Ihre Rückforderungsansprüche sind noch nicht verjährt, wenn Sie das Bearbeitungsentgelt in diesem Zeitraum zahlen mussten! Ihre Bank muss Ihnen die unzulässigen Gebühren zurückzahlen. Dazu müssen Sie aber ebenfalls bis zum 31. Dezember 2014 aktiv werden und Ihre Rechte notfalls gerichtlich geltend machen.

Kredite aus dem Jahr 2004 (nur noch November und Dezember): Haben Sie die Gebühren in diesem Zeitraum gezahlt, verjähren Ihre Ansprüche genau an dem Tag, an dem Sie die Gebühr gezahlt haben. Es gilt hier die Höchstfrist von zehn Jahren. Entscheidend ist in diesen Fällen also nicht erst der 31. Dezember 2014, Sie müssen bereits früher handeln.

Kredite, die vor 2004 oder in 2004 vor mehr als zehn Jahren abgeschlossen wurden: Ihre Rückforderungsansprüche sind verjährt, wenn Sie die Gebühr in diesem Zeitraum geleistet haben."

Quelle: http://www.finanztip.de/verjaehrung-kreditgebuehren/

Gruß
Baer
 

War-10-ck

střelec
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Schon irgendwie eine Frechheit, dass sowas verjähren kann. Generell ist mir das in unserem Rechtssystem etwas suspekt. Solange ich den Kreditvertrag noch rumliegen habe und damit doch beweisen kann, dass ich das damals zahlen musste versteh ich nicht was da einer Rückzahlung im Wege stehen sollte.
 

Nerephes

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Schon irgendwie eine Frechheit, dass sowas verjähren kann. Generell ist mir das in unserem Rechtssystem etwas suspekt. Solange ich den Kreditvertrag noch rumliegen habe und damit doch beweisen kann, dass ich das damals zahlen musste versteh ich nicht was da einer Rückzahlung im Wege stehen sollte.

Solange sogar Todschlag und Vergewaltigung verjährt, warum nicht auch unrechtmäßig berechnete Gebühren?

Für mich eher interessant ist, ob die Falschberechnung negativfolgen für die Bank hat (Ausser Rückzahlung der Gebühren natürlich?)

Für die Bank war das 100 % ein Gewinn da nicht jeer zurückfordern wird (vor allem nicht mit Zinsen).

Müssen die jetzt eine Strafe zahlen oder so? Oder wars das?
 

War-10-ck

střelec
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Das ist natürlich noch mal wesentlich schlimmer, dachte eigentlich immer, dass zumindest sowas nicht verjähren kann. Aber nun gut...
 

Buschfunk

Bekannter NGBler

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mal hier mal da
Wir hatten auch zwei Kredite bei der Santander Bank bei denen Gebühren erhoben wurden. Wir haben uns bereits anfangs des Jahres bei dem ersten Urteil mal gemeldet und das wurde abgelehnt aus Gründen, an die ich mich nicht mehr erinnere. Jetzt, nach dem kürzlich erfolgten Urteil haben wir nochmal ein Schreiben aufgesetzt nach einer Vorlage (wie oben) und das an die Bank geschickt. Die Frist ist verstrichen und als wir nochmal nachgehakt haben, hieß es, dass man zur Zeit nicht hinterherkomme, da sie jede Menge von Rückforderungen bearbeiten müssen.

3 Tage später war dann auch das Geld da, aber nur der Betrag der Gebühr ohne Zinsen. Um die zurückzufordern muss man aber dann vor Gericht, so wie ich das gelesen habe und den Weg ist meine Mutter als Kreditnehmerin nicht gewillt zu gehen.

Das war aber die einzige Bank mit Gebühren. Die Autokredite von Familie und Freunden waren beispielsweise immer sauber.
 

gelöschter Benutzer

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ge money bank hat auch gebühren kassiert konnte ich herausfinden.
 

Erbsensuppe

ficken?

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Müssen die jetzt eine Strafe zahlen oder so? Oder wars das?
Warum sollten die Banken dazu noch eine Strafe zahlen? Die gingen bisher davon aus das die Erhebung solcher Gebühren im Rahmen des Erlaubten waren. der BGH hat das am Ende nicht so beurteilt und da die Ausgangslage vorher rechtlich unklar war gibt es natürlich keine Strafe für die Gebührenerhebungen vor dem Urteil.
Ich würde sogar so weit gehen und den Schadenersatz in Form der Rückzahlung der Gebühren in Frage stellen, aber ich habe das Urteil nach wie vor nicht ganz gelesen, daher verkneife ich mir das.
 
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Baer

Ottonormalverbrecher
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  • #15
...
Ich würde sogar so weit gehen und den Schadenersatz in Form der Rückzahlung der Gebühren in Frage stellen, aber ich habe das Urteil nach wie vor nicht ganz gelesen, daher verkneife ich mir das.
Du rettest mir den Tag. :T

Die Banken mit ihren Rechtsabteilungen warten eindringend auf deine rechtliche Beurteilung, denn sie zahlen diese Gebühren fast ausnahmslos zurück. Wenn es ein winzig kleines Schlupfloch in den Urteilen gäbe würden sie nicht einen Cent zurückzahlen.

Nach Angaben der Bundesbank wurden von 2010- 2013 Konsumentenkredite jährlich in Höhe von rund 175 bis 200 Millionen Euro vergeben. Die Bearbeitungsgebühren betrugen zwischen einem und vier Prozent.

Gruß
Baer
 

gelöschter Benutzer

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mir ist nun nach etlicher zeit noch eingefallen, dass ich bei der sparda bank hamburg einen kredit hatte, und da auch bearbeitungsgebühr bezahlt hatte. nun ist es ja leider reichlich spät und ich habe über die feiertage auch keine unterlagen mehr finden können.

ist es wirklich zu spät? kann ich das nicht irgendwie doch noch kippen, so auf letzte rille? ich dachte mir, einfach erstmal in einem schreiben nur die kreditgebühren zurückzuverlangen, ohne eine höhe anzugeben und gleichzeitig eine beschwerde beim ombudsmann einzureichen.

in der zwischenzeit dann die unterlagen bei der bank besorgen. komme ich damit aus der verjährung noch raus? und wie finde ich heraus, welcher ombudsmann für die sparda bank hamburg verantwortlich ist? wahrscheinlich auch erst am montag bei der bank, oder? bei der 24h hotline konnte man mir das zumindest nicht beantworten..
 

spielor

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rein theoretisch sollte der alleinige hinweis auf die gebührenrückerstattung aufschiebende wirkung haben. 100% kann ich das im moment aber auch nicht beantworten. ein paar tage hast du ja noch
 
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