Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet heute darüber, ob es bei Schwarzarbeit im privaten Bereich eine Pflicht zur Nachbesserung gibt.
Hintergrund ist die Klage einer Frau, die sich über die Leistung eines schwarzbezahlten Handwerkers beschwerte und Nachbesserung verlangt. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass Schwarzarbeit illegal sei.
Hintergrund ist die Klage einer Frau, die sich über die Leistung eines schwarzbezahlten Handwerkers beschwerte und Nachbesserung verlangt. Das Oberlandesgericht Schleswig hatte die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass Schwarzarbeit illegal sei.
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