BGH bestätigt Zulässigkeit von Netzsperren


Bei Netzsperren spricht auch die GEMA von einem „starken Eingriff„. Foto: , thx! (CC BY-SA 2.0)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am heutigen Donnerstag in einem Grundsatzurteil bestätigt, dass ISPs wie die Deutsche Telekom zu Netzsperren verpflichtet werden können, wenn die Betreiber und Hoster illegaler Webseiten nicht identifiziert werden können. Die GEMA ist wegen der Sperre von 3dl.am durch alle Instanzen gegangen.

Am 26. November 2015 hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in dem Verfahren I ZR 3/14 die Mitwirkungspflicht von Access Providern wie die Deutsche Telekom . Damit stellt der BGH grundsätzlich klar, dass auch Access Provider an der Bekämpfung von Internetpiraterie mitwirken müssen, wenn Rechtsverletzungen ohne deren Mithilfe nicht beseitigt werden können. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Betreiber und Hoster von Piraterie-Webseiten nicht identifizierbar sind.

Im vorliegenden Fall gegen die Deutsche Telekom, die ihren Kunden den Zugang zum Internet und damit auch zu der Internetseite „3dl.am“ vermittelte, über die massenhaft urheberrechtlich geschützte Musikwerke illegal zum Download angeboten wurden. Auf 3dl.am, das mittlerweile offline ist, konnte auf eine Sammlung von Links zu Sharehostern zugegriffen werden, worüber massenweise urheberrechtlich geschützte Musikwerke verfügbar waren. Die GEMA forderte über drei Instanzen hinweg, dass die Deutsche Telekom bei Urheberrechtsverletzungen dieser Art durch entsprechende Maßnahmen den Zugang zu solchen Internetseiten erschweren solle. Der rosa Riese weigerte sich aber über alle Instanzen hinweg.

Die Richter des BGH haben die Revision der GEMA in dem Verfahren gegen die Deutsche Telekom im Hinblick auf die Sperrung der Internet-Piraterie Seite „3dl.am“ zwar zurückgewiesen, weil die GEMA nach Auffassung des Gerichts zum Zeitpunkt der Klageeinreichung nicht alle Maßnahmen zur Identifizierung des Seitenbetreibers unternommen habe. Der Einzelfall „3dl.am“ stand bei der Entscheidung jedoch nicht im Vordergrund, zumal die Seite seit einigen Jahren nicht mehr betrieben wurde. Entscheidend war die Beurteilung des Gerichts, dass solche Sperren als ultima ratio grundsätzlich zulässig sind. Die GEMA wird nun die Urteilsbegründung des BGH abwarten, um zu prüfen, welche Maßnahmen im Detail dafür notwendig sind. Neben den von der GEMA bereits ergriffenen zivilrechtlichen Maßnahmen gegen den anonymen Betreiber verlangt das Gericht nach seiner Pressemitteilung zusätzlich strafrechtliche Schritte oder die Beauftragung einer Detektei.

Wir begrüßen das Urteil des BGH. Diese Grundsatzentscheidung war längst überfällig, denn sie ist wegweisend für den Schutz der Rechte unserer Urheber im digitalen Musikmarkt“, kommentiert Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA. „Endlich haben wir Rechtsklarheit darüber, dass Zugangssperren von Webseiten, die illegal urheberrechtlich geschützte Musikwerke massenhaft anbieten, zulässig sind. Ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Internetpiraterie.“ „Wir sprechen hier von massenhaften Urheberrechtsverletzungen in gewerblicher Form. Wenn die Betreiber dieser Seiten rechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden können, müssen als ultima ratio Access Provider wie die Telekom bei der Bekämpfung der Internetpiraterie mitwirken. Dies hat der BGH nun in seinem Urteil bestätigt“, erläutert Dr. Harald Heker. „Uns ist bewusst, dass die Sperrung einer Website ein starker Eingriff ist. Doch wenn wir gegen die Betreiber dieser rechtsverletzenden Websites nicht vorgehen können, müssen durch Sperrung der entsprechenden Seite derartige Rechtsverletzungen zumindest erschwert werden.

In anderen Ländern sind Websperren bereits üblich: So haben beispielsweise die Gerichte in Großbritannien, Italien, Spanien oder Österreich die Zulässigkeit von Websperren anerkannt (beispielsweise bei oder ) und setzen solche Sperren in schwerwiegenden Fällen in Zusammenarbeit mit den Internetprovidern bereits um. Auch der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2014 geurteilt, dass Websperren grundsätzlich zulässig sein können, hatte die Klärung der Details aber den nationalen Gerichten überlassen.




Autor: Lars Sobiraj
 
Kacke, willkommen bei der Zensur.

Wenn die Netzsperren so schlecht geprüft durchgehen wie Abmahungen, dann surf ich lieber unter chinesischer IP, da gibts bestimmt weniger sperren.
 
Damit stellt der BGH grundsätzlich klar, dass auch Access Provider an der Bekämpfung von Internetpiraterie mitwirken müssen, wenn Rechtsverletzungen ohne deren Mithilfe nicht beseitigt werden können. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Betreiber und Hoster von Piraterie-Webseiten nicht identifizierbar sind.

Heise schreibt hierzu folgendes...

Zu den "zumutbaren Anstrenungen" zählt der BGH konkret die Beauftragung einer Detektei zur Ermittlung der Täter, die Einschaltung eines Unternehmens, das Ermittlungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Angeboten im Internet durchführt, oder die Einschaltung der staatlichen Ermittlungsbehörden. Erst wenn all dies nicht zu den Tätern führt, kann eine Web-Sperre als Ultima Ratio beantragt werden.

Quelle:

So zumindest die Anforderungen auf dem Papier.
 
Dürfen auch Autokonzerne verklagt werden, wenn z.B. mit einem BMW ein Bankraub begangen wird und die Täter nicht identifizierbar sind?

Das ganze ist so lächerlich.
 
war ja eh nur eine frage der zeit - bei kionderpornos ist das ja egal (siehe kipo-uschi), aber wenn's um mordkopierte musik geht, hört der spaß auf :D.. ich nehme an, es geht um DNS-sperren, oder? also ein fall von "who cares"...
interessanter ist die frage, wer darüber entscheidet, was auf die liste kommt.. das urteil impliziert ja, dass am ende ein gericht darüber entscheidet, aber manche glauben auch an den weihnachtsmann oder die unbestechlichkeit des DFB ;).. viel eher wird das die grundlage dafür sein, eine privateinrichtung mit sonderrechten zu gründen (ähnlich wie die GEMA), die dann alles tun kann was sie will und durch eine erhöhte leermedienabgabe (oder besser: haushaltsabgabe, schließlich profitiert ja jeder davon :D) finanziert wird.. naja, hauptsache arbeitsplätze schaffen..
 
Tja, früher hatte man ein Bankkonto in einer Steueroase, in ein paar Jahren holt man sich dann eben ein Zugangskonto fürs Netz in einer "Internetoase".

Novgorod schrieb:
ich nehme an, es geht um DNS-sperren, oder?
Yep, damit man dann den Fuß in der Tür hat. Ist ja eine bekannte Masche. "Uiih, DNS sperren funktionieren ja gar nicht. Tja, um die Gesetze effektiv durchzusetzen, müssen eben andere Maßnahmen her"
 
hauptsache arbeitsplätze schaffen..

Das glaubst du doch selbst nicht. Da stehen 20 Server, die automatisiert das Webcraweln und alles auf Sperrlisten-Anfragen drucken, was nicht Niet- und Nagelfest ist und daneben sitzen 2 Ein-Euro-Jobber, die die Anfragen säuberlich in Briefumschläge packen und täglich zur Post bringen. :unknown:
Nach dem VW Skandal müssen die Manager ihre Sportwagenflotten ja wieder runderneuern. :unknown:



Yep, damit man dann den Fuß in der Tür hat. Ist ja eine bekannte Masche. "Uiih, DNS sperren funktionieren ja gar nicht. Tja, um die Gesetze effektiv durchzusetzen, müssen eben andere Maßnahmen her"

Solange das Internet keine Whitelist ist, kannst du dich immer mit einem VPN raustunneln bzw. du kannst beliebige Dienste in einem VPN verfügbar machen, da können TK Provider filtern, was und wie sie wollen. Solange die Crypto hinter VPNs nicht ausgehebelt werden kann, besteht keine Chance effektiv zu zensieren.
 
Ich fürchte, es wird sich auch ein Gericht finden, das die Mitwirkungspflicht von VPN-Providern feststellt, wenn es um Verbrechen gegen die GEMA geht. Es ist aberwitzig was dieser private Verein für eine Macht hat, wenn man bedenkt, dass der Interessen einer winzigen Minderheit vertritt.
 
Das glaubst du doch selbst nicht. Da stehen 20 Server, die automatisiert das Webcraweln und alles auf Sperrlisten-Anfragen drucken, was nicht Niet- und Nagelfest ist und daneben sitzen 2 Ein-Euro-Jobber, die die Anfragen säuberlich in Briefumschläge packen und täglich zur Post bringen. :unknown:
Nach dem VW Skandal müssen die Manager ihre Sportwagenflotten ja wieder runderneuern. :unknown:

unterschätz mal nicht den erfindungsgeist deutscher behörden und behördenähnlicher sondereinrichtungen - das sind keine wirtschaftsunternehmen ;).. alles was du gesagt hast, trifft auch auf die GEMA und die GEZ zu, dennoch schaffen sie es, ihre eigenen arbeitsplätze zu sichern und fürstlich zu bezahlen, obwohl all das in der tat ein kleines python-skript erledigen könnte ;)..

@topic: ja, solange das internet keine whitelist ist und solange es international keine einheitlichen gesetze gibt, wird es auch immer legale umgehungsmöglichkeiten geben - der punkt ist jedoch, dass VPN & co. nicht die voraussetzung für einen freien internetzugang sein dürfen! es kostet zusätzlich geld, verlangsamt die verbindung und verdoppelt unnötig den traffic - warum sollte das nötig sein? es ist schlimm genug, youtube-videos über irgendwelche proxies angucken zu müssen, die ausnahmslos zugangsdaten ausspionieren, wenn man nicht genau aufpasst (die "kostenlosen" zumindest).. es ist eine horrorvorstellung, das gleiche z.b. auch bei warez-seiten oder regierungskritischen blogs o.ä. tun zu müssen oder einen teuren umleitungs-service dafür mieten zu müssen.. solange es bei DNS-sperren bleibt, dürfte das jedem egal sein, aber wenn die IP-sperren kommen (wie bei youtube), wirds einfach unnötig unbequem..
 
das urteil impliziert ja, dass am ende ein gericht darüber entscheidet, aber manche glauben auch an den weihnachtsmann...
Selbst wenn man diese Entscheidung einem Gericht überlässt, ist damit zu rechnen, dass es ähnlich abläuft wie die Bestandsdatenabfrage gemäß §101 UrhG.
Wenn ein ablehnender Beschluss begründet werden muss, wird vermutlich so ziemlich jeder Richter die einfachere Variante wählen.
 
Müssen nicht auch Gerichte darüber entscheiden, ob bestimmte Webseiten aus dem google-Index genommen werden müssen?
Und wurde nicht sogar localhost aus dem Google-Index genommen, weil irgendein abgefuckter Bot erkannt hat, dass er selbst urheberrechtlich geschütztes Material hostet? Der wohl bekannteste Fall dafür dürfte sein, aber auf lumendatabase.org (ehemals chillingeffects.org) findet man duzende Fälle, in denen DMCA-Anträge mit localhost gestellt wurden.

Kompetenz sucht man da wohl vergebens.
 
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