Und manche wären ohne zu motzen wohl nicht Glücklich. Tob dich woanders aus, Tiger.
Ich hätt genauso meine Oma, meinen Arzt (wenn er denn noch da wäre) oder ein Lexikon zu rate ziehen können. Was ist an einem Rat vom Forum denn verkehrt?
Selbst denken wäre vielleicht eine Lösung. Aber das ist ja heutzutage anscheinend unmodern.
Die Bescheinigung entbindet dich nicht grundsätzlich von deiner Arbeitspflicht (bzw. im Azubi-Verhältnis zur Ausbildung), zu der auch der Besuch einer Berufsschule gehört. Wenn du das willst, brauchst du einen "richtigen Gelben".
Und wie soll ich das übermitteln? Es ist morgen!
Beim Arzt warst du also gestern. Und da hättest du nicht zumindest mal bei deinem Arbeitgeber anrufen können?
Wenn du keine AU hast, musst du dich für morgen (also heute) sowieso wieder früh am Morgen abmelden.
Hast du überhaupt einen Plan was du da redest? Wenn nicht, dann lies dir doch nochmal deinen Text durch.
Wenn der Auszubildende gesundheitliche Probleme hat, dann kann kein einziger Betrieb in Deutschland den Auszubildenden dazu zwingen das dieser bei der Arbeit erscheinen soll. In dem Fall hat der TS gesundheitliche Einschränkungen durch die Folgen einer Grippe.
Wenn die Sache sowieso ärztlich bestätigt ist, dann ist die Sache gegessen.
Ist sie aber nicht. Bisher hat er nur eine formlose Bescheinigung, dass er nicht zur Berufsschule gehen kann.
Das ändert im Übrigen nichts an der Tatsache, dass die Vorlage einer AU auch bereits für den und am ersten Tag gefordert werden kann und das Arzttermine "üblicherweise" in die Freizeit zu verlegen sind. Falsch ist übrigens auch das Märchen, ein Arbeitnehmer dürfe nicht in oder wegen einer Krankheit gekündigt werden.
Ansonsten (bezugnehmend auf deine spätere Frage) hast du natürlich Recht. Diskutiere nicht bei Themen, wo du keine Ahnung hast.
Die Empfehlung trifft insbesondere für deinen Folgebeitrag auf Seite 2 zu.
Ich weiß gar nicht was hier diskutiert wird... Natürlich kann sich der Betrieb auf viele arten Quer stellen - in den wenigsten Fällen wird er aber tatsächlich davon gebrauch machen.
Das hängt natürlich auch vom Azubi ab. Die sind im Regelfall fast unkündbar. Zumindest gelten recht hohe Hürden, es muss z.B. das Erreichen des Ausbildungsziels erkennbar gefährdet sein.
Hier könnten ständige Krankschreibungen und dazu evtl. auch noch Verfehlungen wie "Blaumachen" vielleicht das Zünglein an der Waage sein.
Aber da der TS mittlerweile sowieso gefeuert ist und stempeln geht (für die Raffnixe: Das war ein Scherz.), ist das Thema eh durch.
Also bleibt hier nur noch der Wunsch zur guten Besserung.
