Bescheinigung vom Arzt

Grimwald

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Hallo,

Ich hab momentan folgendes Problem:

Meine Ohren sitzen seid meiner Grippe die ich hatte zu und ich kann kaum was hören. Bei meinem Arzt (allgemeinmediziner) habe ich 2 mal Versucht meine Ohren reinigen zu lassen, ohne Erfolg (Dafür hab ich Stunden in der Firma abgebaut). Ihm fehlt das Spezialwerkzeug.
Da dies mit einem Tinnitus einhergeht hat er mich für Morgen direkt an einem Fachmann (HNO Arzt) überwiesen und mir eine "Bescheinigung" ausgestellt dass ich morgen nicht in die Schule soll/darf/muss.
Ist diese Bescheinigung wie ein Gelber Schein oder muss ich irgendwas beachten? Dort steht drauf "Herr X kann am xx.xx.2013 nicht an der Schule teilnehmen" mit Stempel und Unterschrift.
Ich habe dummerweise nicht in der Praxis gefragt, vielleicht kennt sich ja hier einer aus?

Liebe grüße
 
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  • #3
Vielleicht sollt ich erwähnen das Ich in einem Ausbildungsverhältnis bin, morgen wäre Berufsschule.
 
Allgemein ist dieser Schein keine "Krankschreibung" in dem Sinne, sondern eine Information das du deinem Arbeitgeber bzw. deiner Schule vorzeigen musst damit diese dich dann zu dem Zeitpunkt freistellen (müssen).

Mehr ist da nicht dran soweit ich weiß.
 
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  • #5
Allgemein ist dieser Schein keine "Krankschreibung" in dem Sinne, sondern eine Information das du deinem Arbeitgeber bzw. deiner Schule vorzeigen musst damit diese dich dann zu dem Zeitpunkt freistellen (müssen).

Mehr ist da nicht dran soweit ich weiß.

Und wie soll ich das übermitteln? Es ist morgen!
 
Du rufst morgen Früh bei deinem Arbeitgeber an und sagt diesem das du nicht zur Arbeit kommen kannst aufgrund eines kurzfristigen ärztlichen Termines.
Jedoch muss du beachten das du danach innerhalb von 3 Tagen diesen Schein vorzeigen musst, damit du keinen Ärger mit deinem Arbeitgeber bekommst.
 
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  • #7
Das mit dem vorzeigen ist kein Problem.
Ich habe morgen aber keine Arbeit sondern Berufsschule.

Ich schreibe meinem Lehrer eine Mail und geb die Bescheinigung Montag im Betrieb ab und dann nochmal in die Schule. So mach ichs mit dem Gelben Schein auch immer, warum nun so eine "Bescheinigung" und kein Gelben Schein... ich verstehe es nicht.
 
Die Bescheinigung ist ein Informationsträger für deinen Arbeitgeber/Schule damit diese dich freistellen können, wie ich bereits sagte.
 
Nein, Querstellen wird sich dein Arbeitgeber nicht, und erst recht nicht die Berufsschule.
Anders würde es aussehen wenn du Fach- oder Zeitarbeiter wärst aber bei Auszubildenden ist dies nicht der Fall.
 
Das werden sie aufgrund der Bescheinigung nicht tun und wenn du morgen beim HNO antanzt, kannst dir dort immer noch einen Gelben geben lassen für diesen Tag.

Bitte rufe morgen früh unbedingt bei deinem Ausbildungsbetrieb an und sag das an. Dann wissen die Bescheid und du bist auf der sicheren Seite.

Ich wünsche dir alles Gute, dass du bald wieder hören kannst.
 
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  • #14
Manche wären ohne Forum echt aufgeschmissen...

Und manche wären ohne zu motzen wohl nicht Glücklich. Tob dich woanders aus, Tiger.

Ich hätt genauso meine Oma, meinen Arzt (wenn er denn noch da wäre) oder ein Lexikon zu rate ziehen können. Was ist an einem Rat vom Forum denn verkehrt? :m
 
Es wurde eine Frage gestellt und die Frage wurde sachgemäß beantwortet.
Wüßte nicht wo jetzt das Problem ist.

Halte uns auf dem Laufenden Grimwald.
 
Jedoch muss du beachten das du danach innerhalb von 3 Tagen diesen Schein vorzeigen musst, damit du keinen Ärger mit deinem Arbeitgeber bekommst.
kennst du seinen vertrag? sein arbeitgeber kann und darf darin auch verlangen das die au bereits am ersten tag abgegeben wird.
Nein, Querstellen wird sich dein Arbeitgeber nicht, und erst recht nicht die Berufsschule.
kannst du hellsehen? immerhin ist der ts nicht arbeitsunfähig erkrankt und ein notfall besteht offensiochtlich auch nicht. ein nichtssagendes attest mit der aussage das jemand einen tag wegen einem einfachen arzttermintermin nicht kommen muss sicher nirgendwo akzeptiert werden. das ist ein ganz normaler termin, den man durchaus auch in die freizeit legen kann und sollte. der arbeitgeber ist doch nicht für das terminmanagement seiner azubis zuständig. wer ohne not in der arbeitszeit seine angelegenheioten erledigen will, der kann sich wie jeder andere auch von der arbeit freistellen lassen und die zeit nacharbeiten oder schlicht einen tag urlaub nehmen.
aber davon abgesehen, würde ich mit dann montag heute beim hno arzt eine gültige au holen und wär damit auf der wesentlich besseren seite.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du überhaupt einen Plan was du da redest? Wenn nicht, dann lies dir doch nochmal deinen Text durch.

Wenn der Auszubildende gesundheitliche Probleme hat, dann kann kein einziger Betrieb in Deutschland den Auszubildenden dazu zwingen das dieser bei der Arbeit erscheinen soll. In dem Fall hat der TS gesundheitliche Einschränkungen durch die Folgen einer Grippe.

Wenn die Sache sowieso ärztlich bestätigt ist, dann ist die Sache gegessen.

:m
 
Wenn der Auszubildende gesundheitliche Probleme hat, dann kann kein einziger Betrieb in Deutschland den Auszubildenden dazu zwingen das dieser bei der Arbeit erscheinen soll. In dem Fall hat der TS gesundheitliche Einschränkungen durch die Folgen einer Grippe.
dann geht er eben heute zum arzt und bekommt da sicherlich eine gültige au. das besagte einfache attest von nem arzt allein jedenfalls befreit vielleicht vom schulsport, aber nicht automatisch von der arbeit. dafür benötigt man dann schon eine gültige au. und das diese durch seinen azubivertrag nicht auch gefordert wird, glaube ich heutzutage nicht wirklich.
 
Allgemein kann der Arbeitgeber sogar verlangen das der AN seine Arzttermine in der Freizeit wahrnimmt. Da ich nicht davon ausgehe das dein Problem mit den Ohren akut lebensbedrohlich oder so schlimm ist, das an Arbeiten nicht mal zu denken wäre, könnte dir der AG den Arztbesuch auch verweigern bzw. den Lohn für den Zeitraum einbehalten/zurückzahlen (vgl. 616 BGB).

Mach dir aber nicht in die Hosen, im Normalfall ist sowas völlig legitim und kein AG/Schule wird deswegen Stress schieben ;)
 
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