[Politik und Gesellschaft] Berlin: Imam verweigert Lehrerin Handschlag

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In einer Berliner Privatschule hat ein Imam sich geweigert, bei einem Lehrer-Eltern-Gespräch der Lehrerin seines Sohnes die Hand zu geben, da sie weiblich ist. Er berief sich hierbei auf die Religionsfreiheit.

Der Sohn des Imams wurde wegen Schüler-Rangeleien auf dem Schulhof schriftlich verwarnt, weshalb es überhaupt erst zu dem Gespräch gekommen ist. Bei der Begrüßung weigerte sich der Imam, der Lehrerin der Platanus-Schule im Bezirk Pankow die Hand zu geben, was er dieser beim Eintritt in den Beratungsraum auch direkt klar machte. Das führte letztlich zur Eskalation des Streites; die Lehrerin versuchte vier Mal, ihm die Hand zu geben und bezog sich hierbei auf eine notwendige Respektbezeugung und deutsche Gebräuche.

Dieser soll die Aufforderung jedoch "freundlich aber bestimmt" zurückgewiesen haben. Stattdessen legte er zur Begrüßung seine Hand aufs Herz und erklärte ihr, dass dies in seiner Religion die höchst mögliche Respektbezeugung bei der Begrüßung einer Frau sei. Dies wurde von der Lehrerin jedoch nicht akzeptiert; sie wurde laut und beendete das Gespräch.

Nachdem die Eltern eine Woche lang auf eine Entschuldigung der Schule gewartet haben, kündigten sie den Schulvertrag ihrer Kinder. Sie schalteten einen Anwalt ein und erstatteten Strafanzeige.


Bild:
Quelle:
 
Ich weiß nicht, wovon du ausgehen musst, behauptet habe ich das nicht.
Doch:
Mir ist es absolut egal, wie Muslime ihre Frauen demütigen, solange sie die Scharia nicht über deutsche Gesetze stellen.
Ansonsten würdest du nicht immer darauf herumreiten. Du gehst davon aus, das der Imam die Scharia über deutsche Gesetze stellt, ansonsten würdest du nicht auf diesem Punkt herumreiten.

Der Imam ist zu einer kulturellen Leistung nicht fähig,
Das hingegen kann sogar als Beleidigung angesehen werden, da man den Eindruck bekommt, das du den Imam als Minderwertig ansiehst, da du ihm eine Fähigkeit absprichst, ohne ihn wirklich zu kennen.
 
Das Gesetz sieht den Handschlag weder als bindend noch als erforderlich an. Damit hält er sich an deutsche Gesetze.
Das habe ich exakt so gesagt.


So, meine liebe erdbeerkuss, du darfst gerne Gesetze zitieren, welche deinen Standpunkt untermauern. Meiner dürfte recht stabil stehen.
Ich habe meinen Standpunkt, dass der Imam legal gehandelt hat, hinreichend häufig kund getan. Es gibt eben kein Gesetz in Berlin, welches ihn zum Handschlag verpflichtet.

Aber er konnte die Kulturleistung "Handschlag" nicht erbringen. Das ist, wie bereits auch mehrfach von mir und anderen erwähnt, in Berlin nicht justiziabel.

--- [2016-06-27 16:57 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Doch:Ansonsten würdest du nicht immer darauf herumreiten. Du gehst davon aus, das der Imam die Scharia über deutsche Gesetze stellt, ansonsten würdest du nicht auf diesem Punkt herumreiten.
Ich reite nicht herum, sondern betone, dass deutsche Gesetze über der Scharia stehen.

Das hingegen kann sogar als Beleidigung angesehen werden, da man den Eindruck bekommt, das du den Imam als Minderwertig ansiehst, da du ihm eine Fähigkeit absprichst, ohne ihn wirklich zu kennen.
Das ist keinesfalls eine Beleidigung, sondern eine Tatsache. Es hat sich ja tatsächlich so zugetragen. Dass ich den Imam damit beleidigen will, ist eine deiner vielen Vermutungen, die dein Problem sind, nicht meins.
 
Ich reite nicht herum, sondern betone, dass deutsche Gesetze über der Scharia stehen.
Du drehst dich im Kreis. Über welches Gesetz haben sich denn seine Glaubenslehren gestellt?

Das ist keinesfalls eine Beleidigung, sondern eine Tatsache. Es hat sich ja tatsächlich so zugetragen. Dass ich den Imam damit beleidigen will, ist eine deiner vielen Vermutungen, die dein Problem sind, nicht meins.
Genau aufgrund dieser Auslegung (Tatsache) ist es eine Beleidigung, denn du hast keine Ahnung, was diese Person an Fähigkeiten hat, sprichst sie ihr aber aufgrund einer (!) Tat ab.

Das nennt man Vorurteile.
 
Die Freiheit des Glaubens erlaubt es zu glauben, was man will.

Was in diesem Falle unangenehm ist, ist, daß der Mann seine Religion nicht im privaten läßt, sondern die Frau zum Teil seiner Religionsausübung macht.
 
Wenn ich nach Japan fahre und dem Japaner nicht die Hand schüttele, betrachte ich das als meine Kulturleistung, als Respekt und Achtung vor seiner Kultur. Wenn ein muslimischer Imam in Europa den Handschlag verweigert, betrachte ich das als Respektlosigkeit und Missachtung meiner Kultur, der Imam hat die Kulturleistung nicht erbracht. Das ist keine Beleidigung, sondern eine Tatsache.
 
War das noch Ausleben seiner Freiheit, oder steckt da eine bewußte Provokation dahinter?
Zu mindestens aber muß man ihm eine Ablehnung der Deutschen Kultur unterstellen, wenn er der Meinung ist, er müsse nur die Gesetze achten.
Daß ein Mann, der mehrere Sprachen spricht, nach 15 Jahren gerade die Deutsche Sprache, als die Sprache des Landes, in dem er lebt, nicht ausreichend gelernt hat, spricht jeden Falls nicht für Integrationswillen. sondern sind Anzeichen für eine Parallelgesellschaft.
 
Aber er konnte die Kulturleistung "Handschlag" nicht erbringen.

Das ist keine Kulturleistung, das ist ausgemachter Unsinn. Eine Mona Lisa ist eine Kulturleistung, ein Goethes Faust, eine Beethovens 5te Symphonie und auch ein Grundgesetz. Der Handschlag ist es nicht, er ist eine bei uns übliche Geste, mehr nicht. Sein religiöses Gesetz steht für ihn darüber, und das war auch so anzunehmen. Alles andere wäre Heuchelei von seiner Seite. Die Lehrerin hingegen hat eine Kulturleistung nicht erbracht, und das ist die Erkenntnis der Freiheit des Gegenübers zur ungestörten Religionsausübung, d. h. die Freiheit des Gegenübers, kein Schweinefleisch zu essen, seine Haare unter einem Turban zu verbergen, glatzköpfig eine orange Robe zu tragen oder eine Kuh als heilig anzusehen und das alles aus religiösen Gründen, die nur für ihn zutreffen mögen oder auch nicht.

Ich hab doch gesagt, du hast keine Ahnung, was Kultur ist - du musst mir das nicht ständig wieder beweisen.
 
Falsch. Es bleibt eine Beleidigung, weil du die vom Grundgesetz gegebene Religionsfreiheit mit deinen persönlichen Ansichten gleichsetzt.

--- [2016-06-27 17:12 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Auch die deutsche Kultur steht nicht über dem Grundgesetz.
 
Und dem wurde nicht mit der Respektgeste "Hand auf´s Herz" genüge getan? Muss man als Deutscher so eingebildet sein, das man nur Händeschütteln als Zeichen des Respekts deuten kann?
 
@U.S.C.H.: Was dich daran stört, kann ich verstehen - unter der Annahme, dass du nie ein Arschloch getroffen hast. Ein Arschloch verspielt jeden Respekt, den man vor seiner/ihrer Person haben kann und hat damit auch keinen Respekt verdient.

Als Erklärung ausreichend gewesen?
 
Ich hab doch gesagt, du hast keine Ahnung, was Kultur ist - du musst mir das nicht ständig wieder beweisen.
Wegen dieser mehrfachen Beleidigung ziehe ich es vor, mit dir nicht mehr zu diskutieren. Ich bitte, diese meine Entscheidung mit Respekt zu behandeln.

--- [2016-06-27 17:22 CEST] Automatisch zusammengeführter Beitrag ---

Ich kann diesem deinem Beitrag nicht entnehmen, was du meinst oder gar, was mich damit bilden soll.
 
Aber er konnte die Kulturleistung "Handschlag" nicht erbringen.
Das ist eine Begrüßungsgeste und er hat eine alternative Begrüßungsgeste gewählt.
Damit war er in der Lage, diesen kulturellen Teil, sich zu Begrüßen, erfüllt.

Es ist auch eine kulturelle Leistung, zu akzeptieren, dass jeder selbst seinen Art der Begrüßung wählen kann.
Diese Kulturleistung scheinst du aber nicht erfüllen zu können.

Gibt es Gründe dafür? Was macht es dir so schwer, diese kulturelle Leistung zu erfüllen?
 
Bitte lies einfach meine Beiträge. Niemand hat die Pflicht, gesetzlich nicht erforderliche Kulturleistungen zu erbringen, muss dann aber mit dem sozialen Echo klar kommen.
 
Ich kann auf dieser Ebene leider nicht weiter mit dir diskutieren und bitte um Respekt für diese meine Entscheidung.
 
@erdbeerkuss:
Ich habe es gelesen und glaube mittlerweile, anders als gestern, zu verstehen, ungefähr, worum es dir geht.
Du meinst, er hatte nicht die gesetzliche Pflicht, ihr die Hand zu geben, aber er hat die kulturelle Leistung nicht erbracht und soll sich nicht wundern, wenn er damit komisch rüber kommt.

Ich sage aber, er hat diese Kulturleistung erbracht, nur auf alternativem Weg.

Warum willst du diesen alternativen Weg nicht als das würdigen, was er ist, die von dir erwünschte "Kulturleistung"?
 
Metal_Warrior hat es auf den Punkt gebracht:

Der Imam hat:
  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Lehrerin nicht eingeschränkt
  • keines der Rechte der Lehrerin verletzt
  • nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen
  • nicht gegen das Sittengesetz verstoßen
  • seine Religion im Rahmen des Grundgesetzes ausgeübt

Die Lehrerin hat:
  • die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Imams einschränken wollen
  • dem Imam das Recht der ungestörten Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG) absprechen wollen
  • sich damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung gestellt
  • und darüber hinaus die Treue zur Verfassung als Grundpfeiler ihrer Lehrtätigkeit negiert (Art. 5 Abs. 3 Satz 2 GG)

Auf die "Leistung" der Lehrerin gehst du überhaupt nicht ein.

Genug getrollt erdbeerdingens.
 
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