Benötige Hilfe beim Ausfüllen meines Bafög-Antrages

Smuji

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Hallo,

ich bin gerade dabei meinen BaFög- Antrag auszufüllen und komme bei ein paar Dingen nicht weiter.

Und zwar hat mir der Kerl von Asta folgende Dinge zum Ausfüllen geschickt


Nun hänge ich bei dem Blatt:

Einkommenserklärung, dahinter soll ich ankreuzen des Ehegatten, des Vaters oder der Mutter und soll alles mögliche angeben: angestellter,selbstständig, kinder, einnahmen und .co




Muss ich das überhaupt ausfüllen ? Ich bin über 25 Jahre alt, da bin ich doch eh unabhängig bzgl. Eltern ?!?

Zudem lebt meine Mutter in Sri Lanka und mein Vater ist ein Alki mit dem ich seit 16 Jahren nix mehr am Hut habe. Vom Hörensagen ist er jetzt frührenter und wo er lebt ?!?! keine ahnung....will ich auch garnicht wissen.



Dann gehts bei nummer 48 weiter mit:


Für alle nachfolgenden Fragen sind die Verhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgebend.

Da wollen die einkommensteuerbescheide und so sachen.


aber nicht von mir, oder ? denn das fällt ja noch unter die Einkommenserklräung ehegatte, mutter, vater ?!?!

ich dachte eigentlich dass ich bei der einkommenserklärung mein einkommen angeben muss, aber der gibts nix zum ankreuzen a la MEIN EIGENES EINKOMMEN.


Außerdem habe ich sobald ich im oktober anfange, garkein einkommen mehr.


Verstehe ich da was falsch ?
 
BAFöG § 11 Umfang der Ausbildungsförderung schrieb:
(3) Einkommen der Eltern bleibt ferner außer Betracht, wenn der Auszubildende

1. ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht,

2. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hat,

3. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig war oder

4. bei Beginn des Ausbildungsabschnitts nach Abschluß einer vorhergehenden, zumindest dreijährigen berufsqualifizierenden Ausbildung drei Jahre oder im Falle einer kürzeren Ausbildung entsprechend länger erwerbstätig war.

Satz 1 Nr. 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende in den Jahren seiner Erwerbstätigkeit in der Lage war, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.

[SUP][SUB] [/SUB][/SUP]

Fällst du unter 3 oder 4?

Unter Zeile 48 Formblatt 3 ist in der Tat das Einkommen der Eltern (oder der anderen) gemeint, und zwar hier für das Jahr 2011 (falls noch nötig, s.o.). Deine Einkommensangaben und -nachweise für den Bewilligungszeitraum musst du ja mit Formblatt 1 schon angeben.
 
In Formblatt 1 wird nach deinem Vermögensverhältnis gefragt.
In Formblatt 2 nach deinen Lebenslauf.

Ich neheme jetzt mal an, dass es sich bei dem Blatt "Einkommenserklärung" um das Formblatt 3 handelt.
Dies dient dazu das Einkommen deines Ehegatten / deiner Ehegattin, deines Vaters sowie das deiner Mutter offen zu legen. Es geht darin NICHT um dich, bzw. um dein Einkommen.
Du verstehst das also falsch.

Cliffield
 
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  • #4
Formblatt 3, richtig. Gut, also habe ich recht, dass es sich um das einkommen meiner eltern handelt.


Gut, bin 25 Jahre, hab ne Ausbildung gemacht und arbeite seit 5 Jahren als geselle und habe an ner Abendschule mein fachabi nachgeholt. Also muss ich das Formblatt 3 erst garnicht mitsenden.

Edit:

Hab eben beim Studentenwerk angerufen und die haben mir das ebenfalls bestätigt.



Vielen dank euch
 
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