In Baden-Württemberg wird künftig allen Lehrern die Nutzung von Facebook und diversen anderen sozialen Netzwerken grundsätzlich verboten. Als Begründung werden datenschutzrechtliche Bestimmungen des Landes angegeben. Auch jegliche Kommunikation zwischen Lehrern und Schülern oder untereinander ist von dem Verbot betroffen. Im Rahmen des Unterrichts dürfen Facebook, Twitter, Google Plus & Co. lediglich ausnahmsweise vorgeführt werden, um die Funktionsweise, Vor- und Nachteile, Risiken und weitere Aspekte pädagogisch aufzuarbeiten.
Auch die Benutzung von Fanpages oder von jeglichen sozialen Plug-ins auf schuleigenen Websites ist untersagt.
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Auch die Benutzung von Fanpages oder von jeglichen sozialen Plug-ins auf schuleigenen Websites ist untersagt.
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