Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Einbruchdiebstahl beschlossen



Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (10.05.2017) einen , der die Ausweitung des vorsieht. So sollen künftig auch bei „Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung“ Ermittler auf Kommunikations- und Standortdaten zugreifen können, wie es im heißt.



Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben davor schon gewarnt und sehen sich nun in ihren Befürchtungen bestätigt, dass die Grenzen für die Datenauswertung rasch immer weiter aufgeweicht werden, damit eines Tages auch die noch so kleinen Vergehen mit Hilfe der Massenüberwachung der Bürger restlos aufgeklärt werden könnten. Die große Koalition hatte bei der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung im Oktober 2015 noch darauf verwiesen, dass der Zugriff auf die Daten nur in wenigen Fällen möglich sei. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dürften Ermittler nur bei „schwersten Straftaten“ die Angaben nutzen. So galten bisher enge, gesetzliche Grenzen für den Zugriff auf Vorratsdaten. Dazu gehörten vor allem solche schwere Verbrechen, wie Völkermord, Hochverrat, Mord und Totschlag und Verbreitung von Kinderpornografie. Geht der Gesetzesentwurf so durch, wird bald auch bei „Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung“ die Auswertung der Daten legitimiert.

Mit der neuen Gesetzgebung will die Regierung das massive Problem der Wohnungseinbrüche angehen. So sollen Einbruchsdelikte in Privathäusern künftig härter bestraft werden. Das sieht eine Änderung im Strafgesetzbuch vor, wonach die Täter künftig mit einem „verschärftem Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren“ zu rechnen haben. Die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung wird in dem Entwurf wie folgt begründet: „Zur wirkungsvollen Aufklärung von Einbrüchen in Privatwohnungen benötigen die Strafverfolgungsbehörden auch Zugriff auf Standortdaten (also der Daten über Zeitpunkt und Standort eines Telefonats bzw. einer aktiven Internetverbindung)“. Da eine „retrograde Standortdatenabfrage“ nur für bestimmte Delikte erlaubt ist, müsse der entsprechende Paragraf der Strafprozessordnung ergänzt werden. Das Ziel wäre, den Ermittlungsbehörden eine bessere Fahndungs- und Überführungsmöglichkeit zu geben, indem die Polizei künftig von Verdächtigen die Kommunikations- und Standortdaten abfragen kann.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde in Deutschland im Oktober 2015 verabschiedet und ist am 18. Dezember 2015 in Kraft getreten. Dem Gesetz zufolge werden Standortdaten von Mobiltelefonen vier Wochen gespeichert, sonstige Verkehrsdaten zehn Wochen. Die wieder eingeführten Speicherpflichten sind spätestens ab 1. Juli 2017 zu erfüllen (§ 150 Abs. 13 TKG). Von verschiedener Seite wurden Klagen gegen dieses Gesetz eingereicht. Ob das beschlossene Gesetz verfassungskonform ist, muss noch das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter zum wiederholten Male Eilanträge gegen das Gesetz abgelehnt.

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)






Autor: Antonia
 
Dazu fällt mir auf die Schnelle nur das ein...


Aber schon geil, dass die VDS neu schon ausgeweitet wird, bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist. Stimmhuren sind eben beschissene Bescheisser.
 
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Ich frage mich gerade eher, wie das überhaupt der Aufklärung bei Einbrüchen dienlich sein sollte. Will man etwa auswerten, wo sich welches Mobilfunkgerät aufgehalten hat und dann schauen, ob es Geräte gibt, die mit den Örtlichkeiten von mehreren Einbrüchen in Korrelation stehen?
Professionelle Einbrecher sind sicherlich nicht so dämlich ein Nicht-Wegwerftelefon bei solchen "Jobs" mitzunehmen. Und wenn sie´s aktuell doch noch machen, werden die das schon schnell ändern, wenn sich das erst einmal herumgesprochen hat. Die sind doch auch nicht dämlich.
 
Woher kommt deine romantisierte Idee professionelr Einbrecher?

Für jede Form von Asnatzweise professioneller Kriminalität braucht es in dem Bereich extreme Gellschaftliche Misstände. Deswegen sind die meisten Kriminellen absolute Vollhorste. Ich keine Fälle in denen wurden Einbrecher vom Nachbarn überrascht und überrumpelt.

Also doch, die sind dämlich. Macht die Regelung aber nicht besser.

Die Kurzfassung unserer gesamtne Kriminalstatistikist:
Alle Gefängisinsassen sind ziemlich dumm(oder Drogenabhängig, Beschaffungskriminalität ziehe unter dumm zusammen auch wenn das ungenau ist. Siehe "Kurzfassung").
Oder wurden massiv überheblich weils so lange gut ging. Letztere Gruppe ist bestenfalls eine gute Hand voll und die rechtfertigen sich idR mit Robin Hood. Siehe Gesellschaftliche Missstände.

Für letzteres Beispiel haben wir sogar einen an Board der ein Knasttagebuch hier veröffentlicht.
 
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Vielleicht weil es genug Einbrecherbanden gibt?

Guck dir an, wie "hoch" die Aufklärungsquote von Einbrüchen ist.

Warum die wohl so niedrig ist? Weil die Leute alle Vollhorste sind und von Nachbarn überrascht wurden?
 
Und wie immer sind diese Statsitiken in deiner Phantasie Ruby. Ich wette wenn du mir jetzt welche vorlegst belegen die eher mich. Statistiken misenterpretieren um Panik zu machen ist schließlich deine Spezialität.

Vielleicht wars ja der IS!:eek:

Im just Putin this here:
Die Aufklärungsquoten beziehen sich auf die im jeweiligen Berichtsjahr aufgeklärten Fälle, sodass die jeweilige Quote auch aufgeklärte Fälle beinhalten kann,
 
Ich denke nicht, dass das eine romantische Ansicht ist. Du sagst im Knast sitzen die dämlichen Idioten. Das mag wohl stimmen. Schließlich waren sie dämlich genug, sich erwischen zu lassen. Nur gibt es eben auch , die scheinbar doch nicht ganz so dämlich sind. Bei der Masse an Vergehen liegt die Tatsache, dass er dann doch erwischt wurde, wohl eher an der einfachen Wahrscheinlichkeit, dass es aus "unglücklichen" Gründen mal passiert, als an mangelndem Können in seinem "Handwerk".

War zwar nicht meine Absicht, da ich mich in die Diskussion zwischen euch beiden gar nicht einmischen will, aber in dem Artikel wird übrigens auch von einer Aufklärungsquote von 17 % gesprochen. :unknown:
 
Die bezieht sich aber auf mein Zitat. Google das mal.;)

Wenn man dazu die Gesamtzahl betrtrachtet bleiebn eben nicht mehr ganz so extrem viele übrig. Und um die absolute Aufklärungsquote auch nur annähernd zu erreichen muss man mindestens noch wissen wie lange es für gewöhnlich dauert.
 
Bzgl. Statistiken hierzu und realistischen Zahlen habe ich ehrlich gesagt kein Gefühl. Habe das halt nur erwähnt, weil es bei euch kurz zuvor Thema war. Kannst aber gerne was hier verlinken. Schaue gerne mit drauf.
 
Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Falschparker?
Ich nehme ab jetzt Wetten an!
 
Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf Falschparker?
Ich nehme ab jetzt Wetten an!
Achtung: Feind hört mit!
Irgendein CXU Fuzzi, oder einer von der Umfallerpartei SPD liest das, rennt zu "seinem" Politiker, die hobeln sich darauf einen und schwupps, schon steht das Gesetz als Wichsvorlage für all die anderen Überwachngsfetischisten.
Yep, so entstehen Überwachungsgesetze. :D
 
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Erinnert sich noch einer an den Psychopathen aus Oldenburg, der vor 7 Jahren den Holzklotz von einer Autobahn-Brücke geworfen hat und damit eine Frau getötet hat?
Der konnte auch nur an Hand der Auswertung der gespeicherten Daten der Mobil-Funkbetreiber gefunden werden.
Diese Art der Vorratsdatenspeicherung ist also nichts neues. Wurde halt nur nicht an die große Glocke gehangen. Ist also schon still und heimlich seit Jahren gängige Praxis.
 
erinnert sich noch einer an den psychopathen aus oldenburg, der vor 7 jahren den holzklotz von einer autobahn-brücke geworfen hat und damit eine frau getötet hat?
Der konnte auch nur an hand der auswertung der gespeicherten daten der mobil-funkbetreiber gefunden werden.
oder man meldet sich selbst bei ihnen.

Im Verdacht hatten die Fahnder Nicolai H. bereits kurz nach der Tat. "Er hat sich selbst ins Spiel gebracht", erzählt Reiner Gerke, Chef der Sonderkommission. Am 5. April meldete er sich bei der Polizei als Zeuge und stellte sich Reportern für Inteviews am Tatort zur Verfügung

 
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