Ausstellung der Fachhochschulreife

der B Punkt

Nicht der G Punkt
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Hallo miteinander.

Ich habe im Jahr 2002 die Schule nach der 12. Klasse verlassen und habe auf Grundlage meiner Noten aus Jahrgang 11 ein Abgangszeugnis mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife erhalten. Vom Jahr 2005 bis 2008 habe ich eine Ausbildung in der Systemgastronomie absolviert, sowohl besuchtes Gymnasium als auch Ausbildungsbetrieb und Berufsschule befinden sich in Niedersachsen. Mit diesen Vorraussetzungen habe ich doch nun die Vorraussetzungen für die Fachhochschulreife erlangt.

Meine Fragen:

An welche Schule muss ich mich wenden, um die Fachhochschulreife bestätigt zu bekommen? Gymnasium oder Berufsschule oder eventuell ganz woanders? Und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden? Ich gebe ehrlich zu, dass ich die Texte die man im Netz so findet nicht ganz verstehe, da reicht meine Aufmerksamkeitsspanne meist nicht über die ersten drei Wörter hinaus.

Außerdem frage ich mich, ob es aufgrund meiner Ausblidung Beschränkungen in den zu studierenden Fächern gibt, oder ob mir alles an Fachhochschulen angebotene offen steht.

Schönen Gruß

ich :)
 
Ich gebe ehrlich zu, dass ich die Texte die man im Netz so findet nicht ganz verstehe, da reicht meine Aufmerksamkeitsspanne meist nicht über die ersten drei Wörter hinaus.
Ich übersetze: "Ich bin zu faul, mich jenseits der ersten drei Wörter zu konzentrieren, bitte kaut es mir vor."
 
An die Schule, die dir den schulischen Teil der FH-Reife geschickt hat, musst du auch dein Ausbildungszeugnis schicken. Dann bekommst du ein Zeugnis zur vollständigen FH-Reife zurück.

Du darfst dann alles an einer Hochschule studieren, aber nicht an einer Universität. Es gibt auch eine fachgebundene Hochschulreife, da kannst du dann nur bestimmte Dinge studieren.

Da hättest du aber auch anrufen können.
 
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  • #4
Bei meinem ehemaligem Gymnasium habe ich tatsächlich angerufen, aber die Dame im Sekretariat konnte mir keine vernünftige Auskunft geben. Danke für die Antwort.
 
Hi der B Punkt,

Also in Berlin ist das so, dass man mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife und dem Gesellenbrief zum Senat für Sport und Bildung gehen muss und es beantragen muss. Dauert dann ungefähr ne Woche, kannst dir den Wisch dann abholen. Ich glaub mich erinnern zu können, dass zwischen dem Erhalt des schulischen Teils der Fachhochschulreife und Beendigung der Ausbildung nur ne bestimmte Gesamtdauer haben darf, sonst wird dir die Ausbildung nicht angerechnet, heißt kriegst den Wisch nicht. Aber da Bildungsangelegenheiten Ländersache sind, solltest du dich auf der Homepage deines Bundeslandes umsehen und informieren. Diese "Art" von Fachhochschulreife wird nicht in Sachen und Bayern anerkannt, heißt dort kannst du nicht studieren.
 
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