@Eistee-Crew:
Teilweise richtig. Ein Chef "muss" nicht unterschreiben.
Er ist verpflichtet, dem AN ein einfaches Zeugnis auszustellen. Mehr nicht.
Ein qualifiziertes Zeugnis nur auf Anforderung durch den AN. Ein Zeugnis muss wahr, wohlwollend und vollständig sein.
Hat ein AG keine Schwierigkeiten mit dem AN gehabt, wird es wohl keinen Grund geben, sich selbst ein Zeugnis zu schreiben.
Gab es Differenzen, kann der Arbeitnehmer gern vor Gericht gehen und seine Formulierungen einklagen. Er muss aber seine Leistungen beweisen können. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem AN etwas besseres zu bescheinigen, als die Leistungen, die er nach Ansicht des Arbeitgebers erbracht hat. Wer wegen Diebstahl gekündigt wurde, hat sicherlich kein "ehrlich" in seinem Zeugnis stehen und kann es auch nicht einklagen. Wer nur mittelmäßig gearbeitet hat, bekommt kein "zur vollsten Zufriedenheit".
Nichts ist peinlicher, als vor Gericht zu stehen, mit seinen Leistungen zu glänzen und dann kommt der AG und belegt mit Unterlagen: Am tt.mm.yy hat der AN vergessen..... am ..... kam er zu spät ... am ... habe ich ihn auf die Fehler X hingewiesen....am.. platzte Auftrag Z, weil... Am ... wurde der AN abgemahnt ... usw.
Wer übrigens glaubt, ein Zeugnis ist bei einer Bewerbung nicht wichtig, kann es ja gerne weglassen.
Bei mir sieht es so aus: Kenne ich den Bewerber persönlich, habe ich mir natürlich ein Bild gemacht, kenne ich den alten AG persönlich, kann ich seine Zeugnisse auch einschätzen. In diesen Fällen sind die Zeugnisse nicht wichtig.
Ansonsten gilt: Kein Zeugnis dabei -> Es ist so mies, dass es auch der Dümmste gemerkt hat. ->Mit Sicherheit also keine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
Bei einem gestandenen Arbeiter, der schon 20 Jahre im Berufsleben steht, wird bestimmt niemand ein Schul- oder Berufsschulzeugnis sehen wollen; und auch der Gesellenbrief bzw. das Abschlusszeugnis interessiert dann niemanden. Die Zeugnisse der letzten paar Jahre sollten aber lückenlos vorhanden sein.
@roose
Selbstverständlich interessiert mich bei einem jungen Mitarbeiter seine Entwicklung, daher will ich die letzten Zeugnisse sehen, auch wenn es sich um Schul- oder Berufsschulzeugnisse handelt. Und wie gesagt: Fehlendes Zeugnis: Vorurteil.
Bist du noch beschäftigt, kannst du ein Zwischenzeugnis verlangen. Oder du formulierst das deutlich in deinem Bewerbungsschreiben und bittest ausdrücklich um Verschwiegenheit.
Das Zwischenzeugnis signalisiert deinem alten AG: Du willst weg. ->Bist du gut genug, dass er dich halten will, hat er jetzt die Möglichkeit, mit dir über eine Gehaltserhöhung oder eine andere, interessante Aufgabe zu sprechen. Es kann also auch Vorteile haben, sich dieses Zeugnis in Abständen geben zu lassen. (Natürlich nicht jedes Jahr
)
Eine bestehende Beschäftigung macht dich für einen anderen AG auch interessant. Man will schließlich immer das, was ein anderer schon für gut befunden hat.