Anzeige erstatten - Wie läuft das ab?

Cyperfriend

Der ohne Avatar
Registriert
14 Juli 2013
Beiträge
1.123
Ich wurde heute Abend auf meinem Roller von so einem Autofahrer derart knapp und riskant überholt, dass ich den Vorfall zur Anzeige bringen möchte. Der Vorfall ereignete sich auf einer einspurigen Straße innerhalb einer Stadt. Um es vorweg zu sagen: Ich bin einiges gewohnt und würde ich jeden anzeigen wollen, der den Sicherheitsabstand nicht einigermaßen einhält (1,50 Meter schaffen ohnehin die Wenigsten) müsste man bei der Polizei eine eigene Stelle schaffen.

Das heute war mir aber echt zu viel und ich habe die Sache mit meiner Helmkamera festgehalten.

Mich würde jetzt interessieren, wie so eine Anzeige abläuft. Ich latsche also zur Polizei, erstatte Anzeige und übergebe das Video. Was ist dann? Die schauen sich das an und entscheiden, ob weiter ermittelt wird (Nummernschild ist klar zu lesen), übergeben das Video ggf. der Staatsanwaltschaft. Was passiert wenn die Staatsanwaltschaft den Fall weiter verfolgt? Um es klar zu sagen: Mir geht es nicht darum irgendwie Geld abzugreifen (Wofür auch?) Ich finde solche Typen, die sich einfach nicht beherrschen können, müssen von der Straße.
 
Sind solche Videos in Deutschland überhaupt als Beweismittel zugelassen?

Ich kann die Situation zwar nicht nachempfinden, aber in Deutschland wird meiner Meinung nach viel zu schnell und für jede Kleinigkeit angezeigt. Kann man sowas nicht in einem Gespräch regeln?

Kriegst seinen Namen raus und er gibt dir ein Bier aus oder sowas in der Art.
 
  • Thread Starter Thread Starter
  • #4
Laut Herrn Solmecke den ich diesbezüglich mal gefragt habe wie die Rechtslage im Allgemeinen mit Dash-Cams in Deutschland so ist können sie durchaus zugelassen werden. Liegt im Ermessen der Staatsanwaltschaft, bzw. schlussendlich des Gerichts. So weit wird es in diesem Fall wohl nicht kommen, da ja nichts passiert und niemand geschädigt wurde.

Ich rechne damit, dass der Typ ein Schreiben bekommt und zu der Sache Stellung beziehen soll. Ggf. wird man im das Video zeigen, wenn er auf die Wache kommt und ihm nahe legen seine Fahrweise zu überdenken.
 
Das heute war mir aber echt zu viel und ich habe die Sache mit meiner Helmkamera festgehalten.

Hast du den Vorfall nach Montage deiner Kamera nochmal Nachgestellt ??

Wenn du es Anzeigen willst, dann mach es einfach, ob es Funktioniert wird sich dann zeigen.
Kostet dich Nichts und wenn es Nichts Bringt hast du Nichts Verloren.
 


Der TS schrieb doch, dass es diesmal eine besonders riskante und enge Geschichte war und er sonst viel gewohnt ist.

Als Privatperson kommst du eh nicht legal an die Halteranschrift. Der Trick mit dem Zentralruf der Versicherungen ist mittlerweile auch verjährt.
 
Bei einer derartigen Verkehrsgefährdung, bei der es auch um das Leben des Roller Fahrers geht, ist eine Anzeige mehr als gerechtfertigt. Gibt halt immer wieder Rowdies, die denken, die Straße gehört ihnen. So etwas gehört die Fahrerlaubnis entzogen.
 
Ich nutze ebenfalls Dashcams. Allerdings werde ich von den Aufnahmen nur Gebrauch machen wenn jemand mich oder andere Verkehrsteilnehmer in einen Verkehrsunfall verwickelt. Ob der Vorder oder Rueckmann popelt, mir den Finger zeigt etc juckt mich nicht....
 
Hihi, nach dem ersten Satz habe ich kurz gedacht du willst mich anzeigen. :D Hatte vorgestern Abend innerorts einen ähnlichen Vorfall, wobei der Rollerfahrer da eindeutig selbst Schuld war, darüber aber anderer Meinung war (hat mir lauthals alle möglichen Beschimpfungen hinterher gegrölt :coffee: ). Der weitere Ablauf passt aber leider nicht, sonst wär' ich gern auf den Vorschlag mit dem Bier trinken zurück gekommen. :p

Naja, zum Thema: Wenn du das durchziehen willst, kriegst du die besten Infos zum weiteren Ablauf wohl von der Polizei, wenn du die Anzeige erstattest. Wenn das wirklich so krass war wie du sagst, finde ich das auch nicht unvernünftig, manche Leute brauchen halt mal einen Denkzettel. Wie die Sache ausgeht kann dir vorher halt keiner sagen, da die Verwertbarkeit von solchen Videos leider nicht eindeutig geregelt ist, das ist immer eine Einzelfallentscheidung.

Ansonsten würde ich dir vielleicht noch zu einem anderen Verkehrsmittel raten, da Rollerfahrer in der "Rangordnung" auf Deutschen Straßen nunmal etwa auf einer Stufe mit Igeln und Waschbären stehen, daran wird auch die Anzeige nix ändern...
 
Zurück
Oben