U+C Rechtsanwälte (Urmann und Collegen) sind für viele Leute ein Begriff, spätestens seit der RedTube Abmahnwelle. Jedoch war Abmahnen von Pornostreamer nicht das einzige Geschäft. U+C habe im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft gehandelt und so mehrere Onlineshops aufgrund fehlender Angaben im Impressum abgemahnt. Ein Shopbetreiber ist vor dem Amtsgericht Regensburg gegangen und bekam recht. Das Urteil in der ersten Instanz war schon deutlich und bezeichnete das Vorgehen von U+C als Sittenwidrig.
Bereits in erster Instanz wurde die Existenz von KVR nur als Geldmaschine angesehen, um reichlich abmahnen zu können. So sollte U+C die Gerichts- und Anwaltskosten der Shopbetreiber übernehmen, jedoch wollte Urmann in zweiter Instanz dies verhindern und zog vor das Landesgericht. Dieses hatte die selbe Auffassung wie das AG Regensburg und änderte nichts am Urteil und ohne Möglichkeit zur Revision. Somit bliebe U+C nur noch übrig, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, allerdings sind die Erfolgschancen aber eher niedrig.
Sollte das Urteil dann rechtskräftig werden, kann dieses Verfahren als Musterverfahren gelten und alle Geschädigten der U+C könnten die entstanden Anwaltskosten einklagen.
Quelle: http://winfuture.de/news,84832.html
Bereits in erster Instanz wurde die Existenz von KVR nur als Geldmaschine angesehen, um reichlich abmahnen zu können. So sollte U+C die Gerichts- und Anwaltskosten der Shopbetreiber übernehmen, jedoch wollte Urmann in zweiter Instanz dies verhindern und zog vor das Landesgericht. Dieses hatte die selbe Auffassung wie das AG Regensburg und änderte nichts am Urteil und ohne Möglichkeit zur Revision. Somit bliebe U+C nur noch übrig, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen, allerdings sind die Erfolgschancen aber eher niedrig.
Sollte das Urteil dann rechtskräftig werden, kann dieses Verfahren als Musterverfahren gelten und alle Geschädigten der U+C könnten die entstanden Anwaltskosten einklagen.
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