Anklage: Beihilfe zu einer Straftat durch Betreiben eines TOR-Servers

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Mit einem interessanten Rechtsfall befasst sich derzeit die Kanzlei Vetter & Mertens. Sie berichten davon. Demnach bekam ein Betreiber eines Torservers, dessen reale IP-Adresse ermittelt werden konnte, Ärger mit der Staatsanwaltschaft, weil Nutzer den TOR-Service für kriminelle Aktivitäten missbraucht haben.


Bisher konnten solche Fälle problemlos beigelegt werden mangels Tatverdacht und abgesehen von der unvermeidlichen Hausdurchsuchung kam es gewöhnlich zu keinen anderen Repressalien. Nicht aber hier, denn die Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen, klagte den Betreiber des Tor-Servers an.


Die Anklage wird auf die Begründung gestützt, der Torbetreiber hätte sich wegen Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie übers Internet strafbar gemacht, immerhin hätte er es ja zugelassen, dass die fraglichen Daten (auch) über seinen Server transportiert wurden. Nun müsse das Gericht über eine Zulassung der Anklage entscheiden.

Als Anwalt appelliert Udo Vetter in Folge, die Eröffnung des Haupverfahrens sei in diesem Fall klar abzulehnen. Er führt als Gründe an, dass das Betreiben eines Tor-Servers in Deutschland legal ist. Dazu trifft den ISP weder eine Haftung für durchgeleitete Daten, noch muss er sein legales Angebot abschalten, falls sich im Nachhinein Ansatzpunkte für vereinzelten Missbrauch zu illegalen Zwecken ergeben. Demnach ist der Beklagte auch nicht dazu verpflichtet zu überprüfen, welche Daten Nutzer des TOR-Dienstes bei ihm durchleiten. Er muss es somit aufgrund klarer, gesetzlicher Vorgaben in Kauf nehmen, dass seine bereitgestellten Dienste auch mitunter für rechtswidrige Handlungen missbraucht werden könnten.

Weder lässt sich folglich ein Beihilfevorsatz aus den gegebenen Fakten ableiten, noch wusste der Beklagte irgendetwas über die begangene Tat, die ihm erst durch die polizeilichen Ermittlungen bekannt geworden ist. Man kann gespannt sein, ob der Fall nun gerichtlich verhandelt wird oder ob sich doch noch eine Einstellung des Verfahrens erreichen lässt. Wie schreibt Udo Vetter indessen so treffend: “Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.”

Bildquelle: , thx! (CC0 Public Domain)




Autor: Antonia
 
Hier hat mal wieder ein Staatsanwalt zugeschlagen, der wohl wenig Ahnung vom Tor Netzwerk hat. Die lesen das Buzzwort Kinderpornografie und schon sind die höheren Gehirnfunktionen außer Kraft gesetzt. Mich würde es sehr wundern, wenn die Anklage wirklich durchgehen würde. Anwalt Vetter hat es schon sehr treffend auf seinem Lawblog formuliert.

Einen Fall in Österreich gibt es aber, wo ein Tor Exit Node Betreiber wegen der Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornografie verurteilt wurde.


Ihm wurde zum Verhängnis, dass er sinngemäß in einer Konversation mit Bruce Schneier sagte "Mir doch egal, was über meinen Server läuft. Selbst, wenn es Kinderpornografie wäre, hat mich das nicht zu interessieren".

Also liebe VPN Anbieter, Tor Server Betreiber etc - Ihr hört nichts, seht nichts und sagen dürft ihr unter allen Umständen nie etwas, was euch auch nur im Entferntesten später zur Last gelegt werden kann!

EDIT:
Wie irre manche Staatsanwälte ticken, wenn es um Kinderpornografie geht, sieht man an folgendem Beispiel.

Bei der Polizei war eine anonyme Anzeige eingegangen. Darin hieß es:

Die Pädophilen sind überall. So ist mir bekannt, dass auch in D. die Pädophilen ihr Unwesen treiben. Besonders Herr … und sein Sohn vertreiben Kinderpornographie der übelsten Art. Der Computer ist im Keller versteckt.

Die Staatsanwaltschaft beharrte darauf, dass an der genannten Adresse durchsucht wird.
Yep, ein anonymer Brief mit irgendwelchen Anschuldigungen und ein geneigter Staatsanwalt will gleich die Bude filzen.
Glücklicherweise gibt es aber noch Richter mit Sachverstand.

Dazu findet das Landgericht Augsburg deutliche Worte. Ich zitiere aus der Entscheidung:

Im Einklang mit der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 14.07.2017, 2 BvR 274/14) bedeutet dies, dass eine anonyme Anzeige grundsätzlich nicht ausreicht einen Anfangsverdacht zu begründen.

Jegliche andere Sichtweise würde dem Denunziantentum Tür und Tor öffnen.

Mist, ich dachte schon ich könnte ne anonyme Email wegen der Merkel und der anderen Regierungsmitglieder schreiben und schon würden bei allen die Beamten anrücken. Wär ein Spaß und die Medien hätten etwas zu berichten. Ich fürchte aber, dass hier wohl ein Staatsanwalt nicht so hirnlos agiert hätte. Wäre also sowieso kein erfolgreiche Aktion geworden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das dumme an Juristen ist, dass sie keine Ahnung von den Dingen haben, über die sie eigentlich entscheiden.
Ich finde Juristen brauchen dringendst eine Fachausbildung damit sie verstehen worüber sie dort eigentlich verhandeln.
 
Es ist doch im Grunde nur schade dass - falls der Staatsanwalt hier gewinnen sollte - sich dann NIEMAND findet der zB die Telekom etc. verklagt weil die ja Internet bereitstellt - und damit auch Beihilfe zu Straftaten macht.
 
Ist ja alles noch akzeptabel so, unser Rechtssystem baut ja auch darauf auf, dass Einzelpersonen sich irren können oder wollen.
Ist natürlich scheiße für den Beklagten, aber solange das jetzt ein Richter abwiegelt ist's ja noch in Ordnung.
 
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