Angeblich unbenutzte SSD bei Ebay gekauft - wie vorgehen?

Darf man erfahren was du dann nun effektiv bezahlt hast?
 
Mich würde ja mehr interessieren was er so dazu gemeint hat als der TS ihm sagte das all seine Daten dort drauf sind :-)
 
Der TS ist wohl nicht so ein hinterhältiger Betrüger, wie sein Geschäftspartner.
Wie bereits gesagt wurde, macht man sich damit strafbar. Klar, die Daten hat man quasi mitgekauft, wobei man das dann noch rechtlich klären lassen müsste. Selbst wenn berechtigt allerdings nicht in fremde Systeme (Firmennetze) einzudringen und/oder persönliche Daten zu missbrauchen.

@SomeChap: Du solltest dir überlegen, was du hier empfiehlst. Du weißt nicht, wo der eBay-Betrüger arbeitet. Vielleicht wurden auf seinem PC auch Kundendaten von dir gespeichert. Da kannst du froh sein, dass die Festplatte an den TS gegangen ist und dieser die Daten gelöscht hat.

Ich kann verstehen, dass es durchaus den Anreiz gibt die Daten zu nutzen, wenn man sie schon gekauft hat, insbesondere um dem Betrüger eins auszuwischen. Das habe ich ja auch angedeutet, aber man sollte eben auch nach dem einfachen Grundsatz "Was du nicht willst, das man dir tut...." handeln. Es hätte den TS nicht besser gemacht, als seinen Geschäftspartner, wenn er sich seinerseits illegal/ betrügerisch verhalten hätte.
 
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  • #65
Habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen + Aufwandsentschädigung für die Erklärung die Ich ihm per Post zuschicken soll.

Während des Telefonats ist ihm erst klar geworden, dass ich ziemlich viele Daten von ihm habe. Anfangs ist er bei seiner Lüge geblieben. Hatte wohl auf der Handynummer seiner Frau angerufen, die "ja keiner kennt". Jetzt hat er auch noch Ärger und Stress mit seiner Frau.:D
Ich werde jetzt die Sache ruhen lassen und mal testen, ob die SSD überhaupt zu gebrauchen ist. Erstmal Debian installieren:beer:
 
Nett von dir das so zu akzeptieren. Bei so einer dreisten Lügerei hät ich mir mehr rausgeholt. So ist er ja nur mit einem blauen Auge davon gekommen (wer weiss schon, ob du das einzige Opfer seiner Betrügereien bist...)
 
Also ich würde mir an eurer stelle sorgen machen wenn jeder der einen und der selben meinung ist. aber zum glück scheine ich der einzige zu sein der gegen den strom schwimmt :p
und allein schon für die dreiste lügerei des verkäufers der ssd gehört er bestraft.
Nur ist es schon zu spät :unknown:
 
...angeblich unbenutzt - bei eBay gekauft. Laut Beschreibung "Vom Hersteller generalüberholt", und "aus Garantie Austausch"...
Die Fakten in diesem Satz heben sich schon kategorisch gegeneinander auf.
Zum einen hat der Verkäufer wenn er das Angebot wirklich mit diesem Wortlaut so beworben hat ein Eigentor geschossen, weil die Beschreibung irreführend ist.
Wäre das Gleiche, als würdest du ein unfallfreies Auto inserieren, welches einen leichten Schaden durch "einen Fahrradfahrer" erlitten hat, wo man spachteln musste.

Auf der anderen Seite hast du dir dann aber auch ein Tor geschossen, weil bei so einer Beschreibung hat man als Käufer, der etwas neuwertiges erwartet gepennt.

Wenn du sie behalten willst, weil du ein Schnäppchen gemacht hast, mach das.
Ich würde es nicht tun, mir ist zwar noch keine SSD abgeraucht, aber die Zellen in den Dingern sollen einen recht hohen Verschleiß haben...

Selbst als privater Verkäufer unter Ausschluss jeglicher Garantien und Gewährleistungen kannst du keinen Artikel anbieten, wo du die Beschreibung irreführend formulierst, oder sie so formulierst, dass der Eindruck erweckt werden soll, dass die Beschaffenheit der Ware besser ( anders ) ist, als die Realität. Das ist in meinen Augen ein klarer Grund den Kauf rückgängig machen zu können, wenn du darauf bestehst.
Ich würde aber vorher mit dem Verkäufer unter der Hand sprechen, ohne Ebay ein zu schalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
aber zum glück scheine ich der einzige zu sein der gegen den strom schwimmt :p
und allein schon für die dreiste lügerei des verkäufers der ssd gehört er bestraft.
Zwischen Bestrafung und Selbstjustiz besteht aber ein Unterschied. Um zum Glück wird Selbstjustiz hart bestraft. Genau so übrigens, wie andere Straftaten, die du hier unter Umständen begehst. Selbst das Aufrufen bzw. Anstiften zu einer Straftat ist bereits strafbar.
Ebenfalls zum Glück bist du mit deiner Meinung hier offensichtlich der Einzige.
 
Also ich würde mir an eurer stelle sorgen machen wenn jeder der einen und der selben meinung ist. aber zum glück scheine ich der einzige zu sein der gegen den strom schwimmt :p
und allein schon für die dreiste lügerei des verkäufers der ssd gehört er bestraft.
Nur ist es schon zu spät :unknown:

Ja mal gut, dass nicht jeder moralisch handelt und es auch noch Menschen gibt die dazu bereit sind Straftaten zu begehen. Das meinst du nicht ernst, oder?
 
Habe den vollen Kaufpreis erstattet bekommen + Aufwandsentschädigung für die Erklärung die Ich ihm per Post zuschicken soll.

Bei 'ner SSD zum Nulltarif (auch wenn gebraucht) ist wohl jedes weiteres Kommentar überflüssig. In meinen Augen ist das Thema erledigt.
 
@The_Emperor: nicht ganz, es fehlt noch die Bewertung bei eBay. Mit kleinem Hinweis dass der Verkäufer eventuell gern schwindelt.
 
@The_Emperor: nicht ganz, es fehlt noch die Bewertung bei eBay. Mit kleinem Hinweis dass der Verkäufer eventuell gern schwindelt.

Das kann ziemlich in die Hose gehen. Das Problem wurde ja offensichtlich durch die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung und der Rückerstattung des Kaufpreises erledigt. Wieso man da noch nachtreten sollte. Also mit der Lösung dürften beide Parteien relativ zufrieden sein.
 
Hatte wohl auf der Handynummer seiner Frau angerufen, die "ja keiner kennt".

Wow, genialer Schachzug. :D Und trotzdem ist ihm erst später im Gespräch aufgefallen, dass Du seine Daten hast? Was für ein Mistkerl, dass er wirklich erst eingeknickt ist, als es nicht mehr anders ging.

Glückwunsch zur neuen SSD. ;)

Lass Dir bestenfalls trotzdem nochmal schriftlich bestätigen, dass Du sie SSD trotz Rückzahlung vom Kaufpreis behalten darfst. Falls er wirklich so hinterlistig ist und sie doch irgendwie zurückfordert und Dich dann als Betrüger darstellen möchte, wärst Du auf der sicheren Seite.

nicht ganz, es fehlt noch die Bewertung bei eBay. Mit kleinem Hinweis dass der Verkäufer eventuell gern schwindelt.

Ich sehe das wie foobar, dass es Probleme geben könnte, da ebay den Kuhhandel ja nicht sofort nachvollziehen kann. Aber trotzdem ließe es sich ja letztendlich beweisen. Ich würde auch maximal eine neutrale Bewertung geben.
 
Was heißt hier nachtreten, wofür gibt es denn das Bewertungsystem? Um andere potentielle Käufer auf lumpige Verkäufer hinzuweisen. Und umgekehrt. Diesmal ist es für den Käufer gut ausgegangen, weil er sich auskennt. Kauft Lieschen Müller die Festplatte als "neuwertig", sind diesmal vllt keine Daten drauf und man bezahlt mehr. Aber muss der TS wissen.
 
Lass Dir bestenfalls trotzdem nochmal schriftlich bestätigen, dass Du sie SSD trotz Rückzahlung vom Kaufpreis behalten darfst. Falls er wirklich so hinterlistig ist und sie doch irgendwie zurückfordert und Dich dann als Betrüger darstellen möchte, wärst Du auf der sicheren Seite.

Wenn er jetzt noch faxen macht, würde ich ausversehen Daten aus dem nicht vorhandenen Backup in fragwürdige Foren Posten. :P
 
guter Rat!
Das ist sicher legal.
Da der TS ja auch völlig anonym ist und der Verkäufer keine Daten von ihm hat, kann ihm ja auch gar nichts passieren.
Davon mal abgesehen, dass man keine persönliche Daten von jemandem postet aus so einem Grund...
Was hier manche posten geht gar nicht.
Persönliche Daten Verkaufen, Lizenzen verkaufen, Leben ruinieren.
Empathie scheint für viele ein Fremdwort zu sein.
Ich kann nicht erkennen, dass der Verkäufer irgendwas anderes ist als ein Vollhorst.
Klar, er könnte auch ein Betrüger sein.
Und deshalb wollen ihm dann manche hier potentiell sein Leben ruinieren?
Ich glaube ja, das würden die bei jedem machen, so lange es einfach nur um den eigenen Vorteil geht.
Widerlich, einfach nur widerlich die Einstellung von manchen hier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich muss elgitarre zustimmen. Nur, weil man in Besitz der Daten gelangt, heisst das noch lange nicht das man jetzt das Recht dazu hat die Daten zu verhökern oder ihn damit zu erpressen. Desweiteren sind Aufrufe zu sowas hier nicht gerne gesehen, deshalb würde ich verdammt gut darüber nachdenken ob man wirklich schreiben will das man ja jetzt die Daten gewinnbringend verkaufen kann ;)

Bzgl. Ebay-Bewertung: Puh. Persönlich würde ich ihm da keine versuchen reinzuwürgen weil das mit der Verschwiegenheitserklärung problematisch werden kann. Man kann erwähnen das die SSD bereits im Einsatz war, ja, aber ich würd da nichts von Daten dazuschreiben. Eher eine neutrale Bewertung abgeben wo man auf den Sachverhalt der nicht unbenutzen SSD hinweist und dazu sagt das man sich kulant mit dem Verkäufer geeinigt hat, das sollte genügen das andere Leute darauf aufmerksam werden.
 
Ich muss elgitarre zustimmen. Nur, weil man in Besitz der Daten gelangt, heisst das noch lange nicht das man jetzt das Recht dazu hat die Daten zu verhökern oder ihn damit zu erpressen.

Schon mal vorweg: Ich bin auf dem Gebiet kompletter Laie, habt also bitte Nachsicht für meine eventuell dumme Frage. :D
Wie sieht das mit Firmen aus, die Daten von ihren Benutzern verkaufen? Gerade bei Apps scheint das ja recht beliebt zu sein. Ich denke jetzt zwar mal, dass die Daten jetzt nicht so persönlich und vielfältig sind, jedoch sind das doch auch Daten der Besitzer. Machen die sich damit strafbar oder wie sieht es bei den Firmen aus?
 
Wie sieht das mit Firmen aus, die Daten von ihren Benutzern verkaufen?

Diese Firmen (um die Schweine beim Namen zu nennen: Facebook, Twitter, ...) haben sich per Nutzungsbedingungen soweit abgesichert dass du es ihnen automatisch gestattest deine Daten zu verkaufen.
 
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