Willwas
Diplom Psychonaut
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Naja doch. Willwas hat den c't Artikel ja schon verlinkt, das dort erwähnte Urteil des Landgerichts München I vom 25. Oktober 2006 (Az. 30 O 11973/05) beschreibt das recht gut.pun pun punOhne Vertrag wäre der Betreiber nie berechtigt, meine Beiträge oberhalb der Schöpfungshöhe zu verbreiten. Das kann also nicht zutreffen.
Die Parteien haben am 04.04.2000 einen Vertrag geschlossen, indem der Beklagte sich unter der Identifizierungsnummer ... und dem Benutzernamen ... bei der Klägerin registrierte und diese die Registrierung durch eine E-Mail bestätigte. Dadurch erwarb der Beklagte das Recht, in den Foren der Klägerin Beiträge zu veröffentlichen.
Die Klägerin räumt das Recht, in ihrem Forum Beiträge zu veröffentlichen, nur durch einen Vertrag ein. Unstreitig ist zwischen den Parteien, dass ein Nutzer, bevor er Beiträge in den Foren veröffentlichen kann, sich bei der Klägerin unter Angabe seines richtigen Namens und unter Angabe einer ihm gehörenden E-Mail-Adresse anmelden muss und die Klägerin diese Anmeldung durch E-Mail bestätigen muss, bevor der Nutzer Beiträge veröffentlichen kann. Darin liegt nach Auffassung des Gerichts der Abschluss eines Vertrages und nicht nur die Gestattung der Veröffentlichung von Beiträgen aus Gefälligkeit.
Ob die Parteien einen Vertrag schließen wollen, ist eine Frage der Auslegung, §§ 133, 157 BGB. Entscheidend ist, ob ein verständiger Beobachter auf einen Rechtsbindungswillen des Handelnden schließen konnte (vgl. BGH NJW 1956, 1313). Dies ist hier der Fall. Aus der Sicht eines verständigen Beobachters wollten die Beteiligten sich rechtlich binden und nicht nur in einem bloßen frei widerruflichen Gefälligkeitsverhältnis stehen.
Betr.: Daten und Accountlöschung User XXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fordere ich Sie im Rahmen des § 35 BDSG auf sofort sämtliche über mich bei Ihnen gespeicherte Daten aus Ihren
Beständen zu löschen und mir umgehend nach Löschung eine Bestätigung per e-mail zu senden.
Sollten Sie meine persönlichen Daten nach dieser Aufforderung nicht löschen, mache ich von meinem Auskunftsrecht
Gebrauch und fordere Sie auf, mir mitzuteilen welche Daten in Ihren Beständen verbleiben, warum Sie diese weiterhin
speichern und wann mit einer Löschung zu rechnen ist. Hinsichtlich solcher Daten bestehe ich auf einer Sperrung der
Datensätze gemäß § 35 III i.V.m. § 28 IV, § 30 III BDSG.
Einer Weitergabe meiner Daten an andere widerspreche ich und widerrufe –soweit überhaupt erteilt- eine eventuelle vorher
erteilte Zustimmung mit sofortiger Wirkung.
Für die Erledigung setze ich Frist auf den XX.XX.2013
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist sehe ich mich leider gezwungen, ohne weitere Kontaktaufnahme, die für Sie zuständige
Aufsichtsbehörde gem. § 38 BDSG einzuschalten.
Mit freundlichen Grüßen



Schade dass Günni nicht mehr lebt![]()

Original von Thenaar (Heute, 18:53 #1 )
Guten Abend Gullianer,
wir werden gleich die Editieren-Funktion wieder Freischalten.
Bitte vermeidet den Missbrauch der Editieren-Funktion und bedenkt bitte, dass der Missbrauch mit einer Sperre geahndet wird.
Sollten anderen Nutzern editierte Beiträge auffallen, können diese einfach gemeldet werden.
Schöne Grüße
Thenaar