Alt- oder Neubau?

Dorfdisko

Tanz mit mir!
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Hi Leute,

mein Vermieter hat meine Wohnung verkauft und der Käufer hat mir prompt eine Mieterhöhung angekündigt.
Dazu hat er mir ein Begehren geschickt, wo die Erhöhung mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete aufgeschlüsselt wird.
Dabei hat er die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Internet bezogen, auf der Seite der Stadtentwicklung Berlin.
Dort gibt es eine Eingabemaske, bei der man die Straße eingeben muss, zusätzlich kann man bestimmte Details der Wohnung angeben.
Ein Punkt ist die Angabe, wann das Haus bezugsfertig war.
Der neue Vermieter hat dafür den Punkt "bezugsfertig vor 1913" angegeben, wodurch die Wohnung als Altbau gilt.
Nun ist es so, dass meine Wohnung in einem Seitenflügel liegt, der ziemlich sicher nicht mit dem Haupthaus zusammen gebaut wurde.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei dem Seitenflügel um einen Neubau handelt, weiß aber natürlich nicht, aus welchem Jahr genau.
Gibt man in der Maske der Stadtentwicklung andere Erstbezugszeiten an, so liegt die Vergleichsmiete um einiges unter der vom Vermieter genommenen Miete.

Jetzt würde ich natürlich gerne wissen, wie sich das ganze Verhält, ob die Altbau-Mieten Grundlage sein können, weil das Haupthaus ein Altbau ist.
Oder ob die niedrigeren Mieten von Neubauten gelten, obwohl ich in meiner Wohnung tatsächlich zum Beispiel den Vorteil hoher Decken habe, wie sie bei Altbauten üblich sind, weil die Deckenhöhe denen des Altbaus entspricht.

Ich will ungern gleich in eine Art Konfrontation mit dem neuen Vermieter gehen, wenn ich mir nicht sicher bin, ob er falsch liegt. Deshalb habe ich auch schon den alten Vermieter angeschrieben, ob er mir etwas über das Baujahr des Seitenflügels sagen kann.
Wenn ich Recht habe und mir der alte Vermieter ein jüngeres Baujahr nennen kann, was meint ihr, wie ist das dann zu sehen?
Nach meiner Logik dürfte der Seitenflügel, obwohl zum Haupthaus gehörend, nicht als Altbau vermietet werden.
Sehe ich das richtig?
 
Ich kann Dir die Frage nicht beantworten, aber in diesem Fall würde ich Dir raten dich beim Mieterbund schlau zu machen. Alternativ könntest du auch eine Verbraucherzentrale konsultieren, nicht alle, aber viele, bieten Beratungen zum Mietrecht. Meines Wissens sind Beratungen kostenfrei, zumindest war es bei mir so in der VZ.
 
Aus der Dresdner Mietspiegelbroschüre:

Vielleicht gibt's dazu in deinem Mietspiegel auch einen Passus?
Zumindest sollte sich dort aber eine Kontaktadresse und Telefonnummer finden lassen. Dort kann man dir sicherlich weiterhelfen.
 
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  • #4
Ich denke, der Auszug, den Kokser zitiert hat, dürfte ausreichend sein.
Jetzt warte ich noch auf den Altvermieter, der mir hoffentlich das Baujahr des Seitenflügels nennen kann.

Danke sehr.
 
Die Deckenhöhe wird vermutlich auch dadurch gekommen sein, damit die Verlegung der Leitungen und Verrohrungen zum/vom Haupthaus höhentechnisch einfacher war.

Du kannst versuchen Informationen über *Umwege* zu bekommen.
Mal ganz unbedarft beim Katasteramt anzurufen

Die werden Dir vermutlich nicht unbedingt sagen können wann der Bau gebaut wurde, aber die Leute bei den Katasterämtern sind in der Regel ziemlich nett und hilfsbereit. Warum auch immer ;)
Dort kann man Dir ja unter Umständen den richtigen Ansprechpartner beim Bau- oder sonstigem Amt sagen.

Hier im Ruhrgebiet war nach 1945 auch nahezu alles zerstört, da wurde auch viel nach-, wieder-, an- und neugebaut.
 
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  • #6
Ich fürchte, ich muss das ganze wirklich über das zuständige Amt raus bekommen.
Mein alter Vermieter hat auch nur die Infos zum Haupthaus, was tatsächlich ein Neubau ist und dementsprechend geht es auch dem neuen Vermieter so, dass er nur diese Angaben hat.

Weiterhin meinte mein alter Vermieter, dass sich der neue Mieter über die Mietpreisbremse in Berlin sehr geärgert hat, was für mich bedeutet, dass ich diesbezüglich wohl nicht viel Glück mit meinem neuen Vermieter habe.
Wenn ich raus finde, dass meine Wohnung nicht als Altbau gilt und ich damit schon die jetzt eine Miete zahle, die auf dem aktuellen Mietspiegel beruht, sogar über dem Vergleichswert liegt, dann wird er natürlich noch weniger erfreut sein.

Mal sehen, ob ich mir den Stress mit den Ämtern gebe.
 
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  • #9
Meine bisherigen Erfahrungen mit Ämtern sind meist Stress-begleitet gewesen.
Aber stimmt schon, eine Email als Anfrage dürfte jetzt nicht das Problem sein. :)
 
Trotz der modernen I-Net-Zeiten würde ich da eher anrufen statt Mail schreiben.

Ein fröhlich geschmettertes: Guten Morgen Herr XY/Frau Z, ich hoffe soooo sehr, dass ich bei Ihnen richtig bin mit meinem Anliegen - dürfte Dich schneller ans Ziel bringen :)
 
@Dorfdisko: Wenn du schnelle Hilfe suchst, solltest du das machen, was Cheg sagt.
Nimm es mir bitte nicht übel, aber das Thema könnte bereits vom Tisch sein. :coffee:
 
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