Dorfdisko
Tanz mit mir!
- Registriert
- 15 Juli 2013
- Beiträge
- 1.007
Hi Leute,
mein Vermieter hat meine Wohnung verkauft und der Käufer hat mir prompt eine Mieterhöhung angekündigt.
Dazu hat er mir ein Begehren geschickt, wo die Erhöhung mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete aufgeschlüsselt wird.
Dabei hat er die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Internet bezogen, auf der Seite der Stadtentwicklung Berlin.
Dort gibt es eine Eingabemaske, bei der man die Straße eingeben muss, zusätzlich kann man bestimmte Details der Wohnung angeben.
Ein Punkt ist die Angabe, wann das Haus bezugsfertig war.
Der neue Vermieter hat dafür den Punkt "bezugsfertig vor 1913" angegeben, wodurch die Wohnung als Altbau gilt.
Nun ist es so, dass meine Wohnung in einem Seitenflügel liegt, der ziemlich sicher nicht mit dem Haupthaus zusammen gebaut wurde.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei dem Seitenflügel um einen Neubau handelt, weiß aber natürlich nicht, aus welchem Jahr genau.
Gibt man in der Maske der Stadtentwicklung andere Erstbezugszeiten an, so liegt die Vergleichsmiete um einiges unter der vom Vermieter genommenen Miete.
Jetzt würde ich natürlich gerne wissen, wie sich das ganze Verhält, ob die Altbau-Mieten Grundlage sein können, weil das Haupthaus ein Altbau ist.
Oder ob die niedrigeren Mieten von Neubauten gelten, obwohl ich in meiner Wohnung tatsächlich zum Beispiel den Vorteil hoher Decken habe, wie sie bei Altbauten üblich sind, weil die Deckenhöhe denen des Altbaus entspricht.
Ich will ungern gleich in eine Art Konfrontation mit dem neuen Vermieter gehen, wenn ich mir nicht sicher bin, ob er falsch liegt. Deshalb habe ich auch schon den alten Vermieter angeschrieben, ob er mir etwas über das Baujahr des Seitenflügels sagen kann.
Wenn ich Recht habe und mir der alte Vermieter ein jüngeres Baujahr nennen kann, was meint ihr, wie ist das dann zu sehen?
Nach meiner Logik dürfte der Seitenflügel, obwohl zum Haupthaus gehörend, nicht als Altbau vermietet werden.
Sehe ich das richtig?
mein Vermieter hat meine Wohnung verkauft und der Käufer hat mir prompt eine Mieterhöhung angekündigt.
Dazu hat er mir ein Begehren geschickt, wo die Erhöhung mit der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete aufgeschlüsselt wird.
Dabei hat er die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Internet bezogen, auf der Seite der Stadtentwicklung Berlin.
Dort gibt es eine Eingabemaske, bei der man die Straße eingeben muss, zusätzlich kann man bestimmte Details der Wohnung angeben.
Ein Punkt ist die Angabe, wann das Haus bezugsfertig war.
Der neue Vermieter hat dafür den Punkt "bezugsfertig vor 1913" angegeben, wodurch die Wohnung als Altbau gilt.
Nun ist es so, dass meine Wohnung in einem Seitenflügel liegt, der ziemlich sicher nicht mit dem Haupthaus zusammen gebaut wurde.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei dem Seitenflügel um einen Neubau handelt, weiß aber natürlich nicht, aus welchem Jahr genau.
Gibt man in der Maske der Stadtentwicklung andere Erstbezugszeiten an, so liegt die Vergleichsmiete um einiges unter der vom Vermieter genommenen Miete.
Jetzt würde ich natürlich gerne wissen, wie sich das ganze Verhält, ob die Altbau-Mieten Grundlage sein können, weil das Haupthaus ein Altbau ist.
Oder ob die niedrigeren Mieten von Neubauten gelten, obwohl ich in meiner Wohnung tatsächlich zum Beispiel den Vorteil hoher Decken habe, wie sie bei Altbauten üblich sind, weil die Deckenhöhe denen des Altbaus entspricht.
Ich will ungern gleich in eine Art Konfrontation mit dem neuen Vermieter gehen, wenn ich mir nicht sicher bin, ob er falsch liegt. Deshalb habe ich auch schon den alten Vermieter angeschrieben, ob er mir etwas über das Baujahr des Seitenflügels sagen kann.
Wenn ich Recht habe und mir der alte Vermieter ein jüngeres Baujahr nennen kann, was meint ihr, wie ist das dann zu sehen?
Nach meiner Logik dürfte der Seitenflügel, obwohl zum Haupthaus gehörend, nicht als Altbau vermietet werden.
Sehe ich das richtig?



