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).Auf die Gefahr hin, dass mich der selbe Beissreflex wie Eraser trifft, harke ich trotzdem noch einmal nach:
Was spricht dagegen, sich auf Stellenangebote zu bewerben, die einem die Arge schickt, auch wenn man für diese überqualifiziert ist?
Was sind das denn für "minderwertige" Angebote? Bulettenbrater bei McD oder "nur" eine Gesellentätigkeit in ihrem Meisterberuf?
Schliesslich hindert Deine Mutter doch nichts daran, zuerst einmal einen dieser Jobs anzunehmen und dann in Ruhe nach dem Richtigen weiterzusuchen. Oder sehe ich das falsch?
Wenn sie also andere Stellen anschreibt, als vom Amt vorgeschlagen werden sie höchstwahrscheinlich aufhören druck zu machen.
Na, die normale Vollzeitstelle will ich sehen, in der man direkt sagen kann "ich will aber nur zur Überbrückung hier arbeiten!" (Ich meine natürlich eine Stelle, bei der man sich nicht z.b. ans Fließband stellt und auf einen Knopf drückt und da morgen einfach übergangslos jmd anderes stehen kann usw). 99% der Chefs werden einem was zur Überbrückung husten...
Und zum Thema "Nicht fair ggü dem Arbeitgeber" sag ich mal besser nichts...
Nope.
Das Amt erwartet, dass sie sich auf die Stellen bewirbt, die ihr zugeschickt wurden.
Aber selbst bewerben muss sie sich natürlich auch. Also auf selbst gesuchte Stellen.
Ich bleib dabei: Muttern sollte sich schnellstens auf die Stellen vom Amt bewerben, kein Telefon, keine e-mail, kein PKW Führerschein (muss alles nicht angegeben werden). Bewerben heißt noch lange nicht, dass man genommen wird.
Wenn ich mich richtig erinnere war es dem Amt egal ob man sich auf ihre (meist dürftigen oder unbrauchbaren) Vorschläge oder selbst gefundene Stellen bewirbt, haptsache man verschickt genug pro Monat.
MfG
Mr. J
Du scheinst ja Profi darin zu sein wie man keine Arbeit bekommt.
Hier geht es aber um ALG 1. Dafür ist nicht das Jobcenter (aka SchArge) zuständig, sondern die Arbeitsagentur.Bei den SchArgen geht es meist chaotisch zu.

Es gilt trotzdem noch das Kriterium der Zumutbarkeit. Und da sind die Grenzen beim ALG 1 zum Glück noch nicht auf dem Niveau von Hartz-IV.Falsch! Wenn die dir was zuschicken, musst du dich drauf bewerben. Auch wenn es Vermittlungs"vorschlag" heißt. Ab und zu, wenn die SBen gute Laune haben, kommt sogar noch eine Rechtsbelehrung (bei Alg II) dazu, dass das Geld gekürzt wird, wenn man sich nicht bewirbt.