ALG 1 (Versicherungsdauer) bei Jobwechsel

Brombeere

Kletterpflanze
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14 Juli 2013
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93
Hallo zusammen,

ich würde gerne beruflich etwas anderes ausprobieren. Die Stelle, auf die ich mich bewerben möchte, ist allerdings auf 1 Jahr befristet (Elternzeitvertretung). Ich bin schon lange genug bei meiner jetzigen Stelle, dass ich ein volles Jahr ALG 1 beziehen könnte, wenn ich denn, aus welchen Gründen auch immer, arbeitslos werden würde. Wie ist das nun, wenn ich die Stelle bekommen würde und kündige, dazwischen aber ein, zwei Wochen "Leerlauf" habe? Gelte ich dann offiziell als arbeitslos und verliere all die Zeit, die ich quasi "angespart" habe und fange nach einem Jahr wieder mit den 6 Monaten ALG 1 Bezugsdauer an?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten im Voraus.
 
Für 2 Wochen zwischendrin wird sich keiner interessieren, das wird ja auch kein Mensch je merken. Die wissen das ja nicht, wenn du es ihnen nicht mitteilst. Von daher....
 
Für 2 Wochen zwischendrin wird sich keiner interessieren, das wird ja auch kein Mensch je merken.
Wenn du dich da mal nicht irrst.


@TS:
Dein Threadtitel ist leider nur politisch korrekt.
Weder ALG 1 noch ALG 2 sind eine Versicherungsleistung, sondern wie die Rente, eine Umlagefinanzierung!
Das könnte eine wichtige Erkenntnis sein, wenn man verstehen will, dass sich die Besserverdiener aus dem Sozialsystem verabschieden bzw. verabschiedet haben.

Eine zweiwöchige "Arbeitspause" interessiert vordergründig niemanden, so lange du dich nicht tatsächlich arbeitslos meldest. Bei eigener Kündigung oder ggf. Aufhebungsvertrag würdest du u.U. eine Sperrzeit von max. 12 Wochen bekommen, also kein ALG x erhalten. Zusätzlich würde die eigene Kündigung, sowie die daraus resultierende Sperrzeit natürlich in deiner Akte stehen.
Scheinbar wäre es also günstig, sich gar nicht erst beim Amt arbeitslos zu melden.

Meldest du dich nicht arbeitslos, hat das allerdings Auswirkungen auf deine Krankenversicherung und deine Rente.
Beide Beiträge werden dann natürlich vom Arbeitgeber für diese zwei Wochen nicht gezahlt. Bei der Krankenversicherung wärst du dann zwar noch weiter versichert, dank der großzügigen Krankenversicherungspflicht kann es aber sein, dass man wegen der Beiträge an dich herantritt.
Bei der Rente würde eine Lücke in der Anwartschaftszeit von zwei Wochen entstehen. Das bedeutet prinzipiell eine Kürzung deiner zukünftigen Rente.
Ob die jetzt bei zwei Wochen ins Gewicht fallen würde, musst du dir selber ausrechnen. ;)
 
Wenn man selbst kündigt, kriegt man bei Alg I eine Sperre von mehreren Wochen, das heißt, in der Zeit gibts kein Alg I, da selbst verschuldet (selbst gekündigt), wird allerdings auf die Zeit des Alg I angerechnet.
 
So wie ich den TS verstehe geht es um folgendes:

- Er hat eine Arbeitsstelle seit x-Jahren, aus der sich bei einer Arbeitslosigkeit der volle zeitliche Anspruch ergibt.
- Er möchte in eine befristete Tätigkeit wechseln.
- Beim Wechsel ergibt sich eine Unterbrechung von 2 Wochen
- Er möchte nun wissen, ob bei einer möglichen Arbeitslosigkeit sich sein Anspruch durch die Lücke von 2 Wochen verkürzt oder ob der Anspruch von seiner vorherigen Tätigkeit angerechnet wird.

Antwort:

Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Ihnen nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser Frist auf eine nicht verbrauchte Anspruchsdauer zurückgreifen können, falls Sie durch eine neue Beschäftigung oder durch andere Versicherungszeiten nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllen. Sind vier Jahre vergangen, kann der (Rest-)Anspruch nicht mehr geltend gemacht werden.

 
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  • #7
Danke euch. Die Antwort von poesie noire war genau die, die ich gesucht habe.
 
Wenn du selbst kündigst, kriegst du trotzdem eine Sperre und die Sperrzeit wird auf die Laufzeit des Alg I angerechnet.

Glaub also nicht, dass die erfreut sind, wenn du deinen Job kündigst.
 
und warum sollten "die" das überhaupt mitbekommen?
aus welchem Grund sollte man seine Zeit opfern und zur BA rennen wenn man die 2 Wochen eh keine Kohle kriegt?
 
Ich würde da mit der Rente aufpassen. Du wirst ja von einem Arbeitgeber ab- und vom anderen Arbeitgeber angemeldet. Wenn da zwei Wochen Lücke dazwischen sind, könnten irgendwann Fragen aufkommen. Ich bin mir zwar nicht sicher, wie sich das auf Deine Rentenpunkte auswirkt, aber positiv sicher nicht.

Es tut Dir ja nicht weh, Dich arbeitssuchend zu melden und gleich dort mit anzugeben, dass Du in zwei Wochen wieder einen neuen Job hast.
 
@tux:

Was für Fragen? Die 2 Wochen fehlen in deiner Rentenberechnung. Thats it. Macht bei 40-45 Beitragsjahren nichts aus.
 
Keine Ahnung, ich bin noch weit entfernt vom Rentenalter :-D
Allerdings wusste die Rentenkasse, dass ich mit 18 mal 2 Tage Arbeitssuchend gemeldet war und hat dies in meiner Historie aufgelistet.
 
@tux:

Yep. Das ist auch korrekt so. Du sollst deine Versicherungszeiten ja nachvollziehen können.
Aber Beitragsfreie Zeiten kannst du haben so viel du willst. Bekommst dann halt entsprechend weniger Rente.
 
Aber Beitragsfreie Zeiten kannst du haben so viel du willst. Bekommst dann halt entsprechend weniger Rente.
Und da das voraussichtlich selbst mit maximaler Anwartschaftzeit relativ wenig sein wird, sollte man darauf achten, möglichst keine Lücken im Rentenverlauf zu haben. Auch keine "nur zwei Wochen".
 
@bevoller:

Bei 4000 € brutto sind das 187 €. Entsprechend weniger bei geringerem Brutto. Das wird sich höchstens hinter dem Komma auswirken.
 
Bei 4000 € brutto sind das 187 €. Entsprechend weniger bei geringerem Brutto. Das wird sich höchstens hinter dem Komma auswirken.
Das mag sein. Kleinvieh macht aber bekanntlich auch Mist. Und einmal ist bei manchen Leuten keinmal. So läppern sich dann auch Ausfallzeiten zusammen.
 
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  • #17
Da ich relativ spät angefangen habe einzuzahlen (Fehler aus den Jugendjahren, als es wirklich um jeden Cent ging), "was mit Medien" mache und mein Gehalt recht niedrig ist, spielt das ohnehin keine Rolle.
Nach derzeitigem Stand (bereits durchgerechnet) stocke ich mit 67 bei alleinigem Bezug der Leistungen aus der Rentenkasse mit Hartz IV auf.

Traurige Realität. ;)
 
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