Abmahnungen erhalten und jetzt rausfinden wer geladen hat

Der TS kann ja mal ausprobieren. So viel ich weiß, bieten alle Speedports der neueren Generationen die Möglichkeit an.
 
Stimmt, mein Fehler. Der Link von Baer sollte aber auch bei den neueren Modellen funktionieren.
 
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  • #46
Also der capture link führt uneingeloggt zur login seite und danach zu ner 404 Seite. Die hidden Index Seite funktioniert hat aber nur aktive Verbindungen drin.
 
Ich wusste ja dass die Störerhaftung für offene/ungesicherte W-Lans gilt. Beim als unsicher bekannten WEP galt das hier bisher immer als umstritten.

Aber wenn der TS sein W-LAN mit WPA sichert und jemand Sicherheitslücken im Router nutzt um dort einzubrechen, wie kann in solchen Fällen noch die Störerhaftung gelten?
Nichtmal als versierter Nutzer hat man die Möglichkeit, so etwas zu verhindern.

Dann könnte man brandaktuelle Urteile heran ziehen: :unknown:
 
Btw. ich hatte im Dezember 2010 eine Abmahnung von Waldorf-Frommer erhalten. Ich hab das Ganze ausgesessen. Ob ich mir den Psychoterror noch mal antun würde, weiß ich nicht.

Der normale Ablauf der Waldorf-Frommer-Prozedur wurde in diversen Foren von Abmahn-Opfern veröffentlicht. (Wollte jetzt grad meinen aus dem Gulli-Forum posten, aber irgendwie ist das gerade offline :eek:). Ok, im ist's noch verfügbar: Beitrag #16.


Im Abmahnschreiben steht eigentlich drin, was runter- bzw. hochgeladen wurde. Das sollte eigentlich schon den Personenkreis einschränken.

Wenn du Deinem Bruder (bzw. dem "Täter") nicht vertrauen kannst, was die zukünftige Benutzung von Bittorrent angeht, dass solltest du Dir einen VPN-Zugang zulegen.

Generell solltest du Bittorrent aber gleich vom Rechner verbannen. Es gibt andere Mittel und Wege.
 
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  • #53
Also momentaner Stand ist, dass nach dem Versenden der ModU das ganze erst mal ausgesessen wird da Waldorf und Frommer die nicht anerkennen wollen.

Naja von dem was Abgemahnt wurde könnte man eher zum Schluss kommen, dass es nicht mein Bruder war. Denn das ist nun eher nichts für ihn.
Das Problem bei einem VPN ist das man den ja vor das gesamte Netz schalten müsste damit der auf allen PCs greift.
 
Also momentaner Stand ist, dass nach dem Versenden der ModU das ganze erst mal ausgesessen wird da Waldorf und Frommer die nicht anerkennen wollen.
Erklär mal bitte genauer.

Bei mir hat damals WF die modUE problemlos anerkannt. Sie hatten sich sogar für die Abgabe der Unterlassungserklärung bedankt, dabei aber festgestellt, dass ich "vergessen hatte" zu bezahlen.

Das Problem bei einem VPN ist das man den ja vor das gesamte Netz schalten müsste damit der auf allen PCs greift.
Das ist korrekt. Du müsstest das VPN direkt auf dem Router installieren. Hätte den Seiteneffekt (Vor- oder Nachteil), dass du wahrscheinlich dann mit einer ausländischen IP surfst und dadurch bei einigen Webseiten die Sprache automatisch auf das entsprechende Land umgestellt würde.

Ansonsten musst du halt rigoros alle Rechner im Netzwerk kontrollieren, ob dort Bittorrent installiert ist und evtl. keine "Freunde" mehr ins Netz lassen, die als potentielle Sauger in Betracht kommen.

Im Endeffekt hast du jetzt gegenüber WF folgende Möglichkeiten.
  • Aussitzen: Ist entweder die billigste oder die teuerste Möglichkeit. Je nachdem, wie WF reagiert.
  • Über den Anwalt die geforderte Summe runterhandeln lassen.
  • Selbst versuchen, das WF-Erpressungsgeld runterzuhandeln (Könnte ein gefährlicher Poker werden).
  • Alles sofort bezahlen und Ruhe haben
  • Die Forderung anfechten. Früher war die Gesetzeslage dabei so, dass du nachweisen musstest, dass Dein WLan abgesichert, aber trotzdem irgendjemand eingebrochen war, der der saugende Übeltäter war. Alternativ wäre noch der Beweis gewesen, dass zu diesem Zeitpunkt Dein Netz deaktiviert oder nicht in Benutzung war. Ist eigentlich beides unrealistisch.

Sofern du nicht bezahlen willst, solltest du bis zum Mahnbescheid (kommt vom Gericht, nicht von WF) jegliche Kommunikation mit WF vermeiden. Eine Teilzahlung oder ein falsches Wort kann ein (teilweises) Schuldanerkenntnis sein, was entsprechend die Verjährungsfrist hemmt.

Die Verjährungsfrist ist übrigens 3 Jahre bis zum 31.12., sofern keine Schuldanerkenntnis oder kein Mahnbescheid erfolgt. D.h. bei Dir wäre das bis zum 31.12.2018.
 
Ich denke die Sprache ist weniger das Problem, das wird eher über den User Agent umgesetzt, das ist sowohl wesentlich einfacher als auch zuverlässiger.
 
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