8.000 Euro Schadensersatz für Filesharing eines PC-Spiels im Wert von 20 Euro


Das Landgericht Stuttgart hat kürzlich einen traurigen Rekord aufgestellt. Der Verurteilte war zum Tatzeitpunkt minderjährig. Er hat in einer Tauschbörse ein einzelnes PC-Spiel über mindestens 24 Tage angeboten und muss deswegen 8.000 Euro Schadenersatz bezahlen. Das Computerspiel hat einen Wert von nur 20 Euro. Die Richter nahmen eine illegale Verbreitung in mindestens 400 Fällen an, was die rekordverdächtige Summe erklärt.
Am 30. September 2015 hat das LG Stuttgart die bislang höchste Schadenersatzsumme für die Verletzung von Urheberrechten in Filesharingnetzwerken , die jemals in Deutschland ausgeurteilt wurde. . Dies vermeldete kürzlich die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei .rka Rechtsanwälte. Die Richter gingen davon aus, dass das PC-Spiel im Wert von 20 Euro etwa 400 Mal illegal verbreitet wurde. Verurteilt wurde nicht nur der zur Tatzeit Minderjährige, sondern auch ein Familienangehöriger, der als Anschlussinhaber in Störerhaftung genommen wird.

Der Beklagte hat das Computerspiel über einen Zeitraum fast sechs Wochen auf dem Computer gespeichert und konkret feststellbar an nicht weniger als 72 Zeitpunkten an 24 Tagen über eine Tauschbörse zum Download bereitgehalten“, der Hamburger Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz Nikolai Klute das Urteil. Für eine Herabsetzung des im Wege der Lizenzanalogie ermittelten Schadensersatzbetrages aus Billigkeitsgründen sah die Stuttgarter Kammer in Anbetracht des Tatumfangs und des langen Tatzeitraums hingegen keinen Raum.

Die Kosten gehen aber weit über den reinen Schadenersatz hinaus. Täter und Anschlussinhaber haben zugleich die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme der eigenen Anwälte und der Gegenseite zu tragen. Der Anschlussinhaber wurde zudem als Störer zur Zahlung von Anwaltskosten verpflichtet, weil er es als Computerkundiger versäumt hat, die Familie seiner Schwester hinreichend zu belehren. Er hätte den Nutzern seines Internetzuganges konkrete Vorgaben zur Nutzung von Filesharing-Tauschbörsen machen müssen, befand das Gericht. Die allgemeinen Hinweise des Anschlussinhabers gingen den Stuttgarter Richtern nicht weit genug.

Rechtsanwalt Klute, der im Verfahren den Spielehersteller vertreten hat, glaubt, das Urteil könne der Vorbote einer Trendwende sein, die möglicherweise . Die Tatsache, dass das PC-Game nur 20 Euro kostet, spielt für ihn dabei offenbar nur eine untergeordnete Rolle. Die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Interessen der Rechteinhaber ist nach Ansicht des Hamburger Anwalts sehr groß. Kluthe im O.-Ton weiter: „Denn die virale Weiterverbreitung einer Datei über Tauschbörsen vervielfältigt den kausal zurechenbaren Schaden einer einzigen Verletzungshandlung bis ins Unendliche. Selbst wenn der Täter einer Rechtsverletzung seine eigene Verletzungshandlung beendet hat, hat er seine Datei, die von vielen anderen weiter verbreitet wird, kaum rückholbar in den Orbit geschossen. Das rechtfertigt auch Schadensersatzbeträge wie die, die nun in Stuttgart ausgeurteilt worden sind“.

Nach meiner Meinung ist eher davon auszugehen, dass die Richter ihren Namen für immer und ewig in die Highscoreliste „in den Orbit geschossen“ haben.

Wer sich weitergehend über das rekordverdächtige Urteil erkundigen möchte, dieses wurde




Autor: Lars Sobiraj
 
Dabei geht es doch immer um Teile eines Spiels oder nicht?
Wenn ich 400mal 1MB von nem 10GB verteilt habe habe ich ja insgesamt quasi 4% eines Spiels verteilt.

Oder beziehen sich die 400mal auf 400mal das komplette Game? Oder wie?
 
Und die anderen 400 werden auch auf 8000€ verklagt.
Gutes geschäft....
 
BurnerR schrieb:
Dabei geht es doch immer um Teile eines Spiels oder nicht?

In diesem Zusammenhang möchte ich mal darauf verweisen:


Am Beispiel des Filmwerks „Ab heute juckt das Fötzchen“ berechnet der Richter Schritt für Schritt einen theoretischen Lizenzschaden von stolzen 2,04 €. Der Filmproduzent hatte 500 € eingeklagt.


Übrigens auch Stuttgart, aber nicht das gleiche Gericht.
 
Was das Gericht hierbei wieder komplett außer Acht lässt: Die Leute, die das Spiel runterladen, hätten es nicht zwingend gekauft, wenn sie es nicht hätten runterladen können. Der Schaden ist also eher imaginär.

Ansonsten aber: verwendet keine Torrents. :unknown:
 
Das auch aber es ist auch lächerlich von "Zugriffen" zu sprechen. Die Rechnung des Stuttgarter Richters macht da schon mehr Sinn wenn man einfach mal schaut wie viel upload die Internetverbindung überhaupt hergibt. Was ich auch dreist finde: Es wird ja gerechnet, dass ein Schaden in Höhe des Verkaufspreises entstanden ist. Die entgangenen Lizenzkosten dürften aber im unteren Einstelligen Bereich bewegen. Bei 20€ Verkaufspreis verdient der Logistiker, der Einzelhandel, die Bude die die CDs presst usw. noch mit. Das kann man ja da nicht einrechnen. Entweder schaffen es die Anwälte nicht das zu argumentieren oder die Richter wollen/können es nicht verstehen.
 
statische IP + p2p ohne schutz = gut bezahlte PC-erziehung, insofern hält sich das mitgefühl sehr in grenzen :)..

was ich erstaunlicher finde ist, dass sie diesmal mit derart konkreten und trotzdem völlig aus der luft gegriffenen schätzungen davonkommen.. geloggt wurde ja nur der zeitraum, nicht die anzahl der uploads oder verbindungen (hätte er mal besser seine torrent-logs zur verteidigung auswerten lassen sollen) - daher würde mich mal die formel für den schadensersatz interessieren: [lizenzpreis * tage]^glaskugelkoeffizient ?
 
es gibt halt Dinge die macht man nicht und das sollte auch ein Minderjähriger wissen.
Ob der nun Torrent oder 0190er Nummern nutzt und dafür blechen muss, Pech gehabt.
Auch wenn die Strafe natürlich recht hoch ist. Womöglich zu hoch.

Gabs da aber nicht mal so ne Regelung nach der man beim 1. Verstoß nur 200€ oder so zahlen musste?
 
Sollte wissen?! Nun ja, nicht jeder ist so gut unterrichtet. Das PC-Game mehr als 6 Wochen zu sharen war natürlich schon sehr dämlich. Trotzdem ist das Urteil eine echte Frechheit, finde ich!
 
@Ragnarson
Das hat er ja auch aus seiner Sicht gemacht. Der Schadenersatz erschien ihm angemessen zu sein, weil er wohl die Angaben des Klägers für nachvollziehbar hielt, die des Beklagten wohl nicht.

Edit: Häh, wo sind die letzten 3 Beiträge von Ragnarson und mir hin?
 
Zuletzt bearbeitet:
@TBow: Von dir ist hier kein Beitrag verschwunden.

Offensichtliche "Zählbeiträge" ohne Belang werden nach wie vor von mir entfernt.
 
Um was für ein Spiel handelt es sich eigentlich ?
Würde mich mal Interessieren, ob es das wenigstens wert war.
 
Da sagt meine History aber was anderes.
Aber egal, kann mich ja selbst quoten. ;)
Das Urteil ist doch überhaupt nichts besonderes. Es ist in Zivilverfahren usus, dass eine Partei einen Schaden geltend macht, die andere Partei sich dazu einlässt und dann der Richter entscheidet, wer was bekommt. Wenn der Beklagte natürlich keine Gegenargumente vorbringt und/oder diese nicht stichhaltig sind, dann sieht es eben übel aus.
Ja, so gehts eben vor Gericht zu und keinen interessiert das. Naja, nur solange bis es einen eventuell selbst treffen könnte, denn da wirds dann plötzlich skandalös, unfair und und und. Zivilverfahren im Urheberrechtsbereich sind eben keine Sonderveranstaltung.
 
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