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08.07.2014
Nintendo hat nochmal nachgebessert, Flashkarten wurden anscheinend wieder nicht geblockt.
Denke, die haben es mit den DS Flashkarten aufgegeben zu blocken.
Magsch's uns zusammenfassen?You do not have permission to view link please Anmelden or RegistrierenBisch du's, Rainer?Magsch's uns zusammenfassen?
Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass Hersteller von Videospielkonsolen unter Umständen zulassen müssen, dass auch Software von unabhängigen Herstellern darauf abgespielt werden kann.
Im konkreten Fall hatte der Konsolenhersteller Nintendo in Italien gegen die Fa. PC Box, einen Hersteller von Hardware, die es ermöglicht auf dem NindendoDS Homebrew zu starten (vermutlich handelt es sich hier um sogenannte Flashcards), geklagt. Diese Klage wurde zur Entscheidung bzw. Stellungnahme dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Der Gerichtshof in Luxemburg hat in seiner Entscheidung klargestellt, das Konsolenhersteller grundsätzlich Berechtigt sind, ihre Hardwareprodukte durch technische Verschlüsselungsmaßnahmen vor dem Abspielen von Raubkopien zu schützen. Diese Schutzmaßnahmen müssen jedoch verhältnismäßig sein und konkret gegen das Abspielen von Raubkopien gerichtet sein und sollen nicht "gegen alles" sein.
Das Gericht in Italien soll nun prüfen ob es technische Möglichkeiten gibt, die das Abspielen von Raubkopien verhindert und es aber gleichzeitig zulässt das Software von Drittherstellern oder Homebrew zu starten.