Zwischen einer reinen "Meinung" oder "Ansicht" - und Taten sollte man definitiv unterscheiden.
Wie oft kann man laut sagen: "In diesem Moment würde ich dich gerne in der Erde vergraben" - das muß nicht mal witzig sein, aber deswegen werde ich ja nicht eingesperrt, weil ich es eben nicht tue. Und nur die "gesetztlich falsche Handlung wird bestraft".
Es wird niemand wegen einer Meinung verurteilt, können doch alle gröhlen das "Juden vergast gehören" - das ist unsagbar dämlich, aber nicht direkt etwas, was man bestrafen kann ja, außer das es über die sogenannte "Volksverhetzung" mehr oder minder gedeckelt wird.
Das gewisse Zeichen, aufgrund ihrer "kulturellen Bedeutung" - wie das Swastika verboten sind, ist ja nicht ohne Grund, eben weil Menschen unter diesem Symbol gelitten haben und gestorben sind - das hat eine ganz andere Bedeutung und Aussagekraft.
Und wenn das in anderen (!) Kulturen eine Heiliges Symbol ist, darf es das sein, eben aber hier bei uns, ist es verboten, weil WIR als Gesellschaft dazu einen ganz anderen Bezug haben, sogar einen geschichtlich Nachweisbaren.
Das zur Schau stellen von derartigen Symbolen, zeugt meiner Meinung nach, von einer Unterstützung für eben diese historische Bedeutung und für diese Zugehörigkeit und ich stelle es zur Schau, im schlimmsten Fall parodiere ich damit wie "angezeckt" da einige Leute drauf reagieren und wie spießig man ist, das man sich so dagegen sträubt und das doch "unter der Flagge der Meinungsfreiheit" geht, nein, es ist auch eine Aktion sich mit einem Symbol zu etwas zu bekennen und dafür "Werbung" zu machen.
Genauso ist der Hitlergruß ein Ausdruck für eine Unterstützung dieses Regimes und dessen "Werte" und ein zur Schau stellen bzw. bekennen zu diesem.
Die Grundlagen für diese Assoziationen wurde gelegt. Da ist erst einmal unumstößlich.
Außerdem wüsste ich spontan nicht, welche Aussage ein Swastika sonst in unserem Kulturkreis haben sollte, außer die Glorifizierung des Nazi-Regimes.
Und zum Thema, "man dürfte ja nicht Filmen...." (aus
dem zweiten Artikel von @Dieter) bzw. hier zum Thema "Videoaufnahmen auf Veranstaltungen":
(1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
(2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden
1.
für die Verfolgung von Straftaten von Teilnehmern oder
2.
im Einzelfall zur Gefahrenabwehr, weil die betroffene Person verdächtigt ist, Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Versammlung vorbereitet oder begangen zu haben, und deshalb zu besorgen ist, daß von ihr erhebliche Gefahren für künftige öffentliche Versammlungen oder Aufzüge ausgehen.
Quelle
In diesem Fall wohl auch die "Staats- bzw. gesellschaftliche (Grund-)
Ordnung"... mit dem Kommunizieren von rechten Zeichen und Bekennungszeichen zu dem NS Regime...
Sehe ich jedenfalls so.