Upskirting, also das heimliche Fotografieren von Frauen unter den Rock, ist derzeit in Deutschland kein Straftatbestand. Es handelt sich dabei bislang schlimmstenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Dies soll sich künftig nach Auffassung von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ändern.
Die Bilder würden derzeit straffrei fotografiert und im Netz verbreitet, was laut Lambrecht "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen" darstelle. Hier existiert aktuell eine Gesetzeslücke.
Ursprünglich forderten Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg in einer Petition, die bereits über 90.000 Mal unterzeichnet wurde, ein Verbot des Upskirtings. Mit der aktuellen Gesetzeslage sind derartige Bilder nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zurzeit nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Eine sexuelle Belästigung laut § 184i StGB liegt hier ebenfalls nicht vor, da die Opfer zur Erstellung der Aufnahmen nicht von den Tätern berührt werden.
Bild. Pixabay
Quelle: Heise
Die Bilder würden derzeit straffrei fotografiert und im Netz verbreitet, was laut Lambrecht "widerliche Eingriffe in die Intimsphäre von Frauen" darstelle. Hier existiert aktuell eine Gesetzeslücke.
Ursprünglich forderten Hanna Seidel und Ida Marie Sassenberg in einer Petition, die bereits über 90.000 Mal unterzeichnet wurde, ein Verbot des Upskirtings. Mit der aktuellen Gesetzeslage sind derartige Bilder nach § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) zurzeit nur in privaten und geschlossenen Räumen verboten. Eine sexuelle Belästigung laut § 184i StGB liegt hier ebenfalls nicht vor, da die Opfer zur Erstellung der Aufnahmen nicht von den Tätern berührt werden.
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