Der Mahnbescheid ist von dem Rechtsanwälten Waldorf Frommer. Es ist bereits der Zweite Mahnbescheid (heute im Briefkasten). Den ersten habe ich ignoriert.
Es ist bereits ein Vollstreckungsbescheid!
Gut, ich glaub, du hast jetzt selbst den Unterschied zwischen Mahn- und Vollstreckungsbescheid gelernt.
Mahnbescheid: Kann jeder beantragen. Ist noch "harmlos". Bei Widerspruch muss der Kläger ein
Gerichtsverfahren beantragen.
Vollstreckungsbescheid: Legst du hier Widerspruch ein,
geht's fast direkt ins Gericht.
Der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid bewirkt, dass das strittige Verfahren in ein ordentliches Gerichtsverfahren übergeht. … Dieses sogenannte Streitgericht prüft nun, ob der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid zulässig ist und die Einspruchsfrist eingehalten wurde. Ist der Einspruch nicht zulässig, so verwirft ihn das Streitgericht ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss. Hat das Streitgericht indes Zweifel, dass der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid zulässig ist, wird ein Termin zur mündlichen Verhandlung über den Einspruch anberaumt. Wird in der Verhandlung die Zulässigkeit verneint, wird der Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid durch ein Endurteil verworfen. Ist der Einspruch hingegen zulässig, wird das Gericht den Schuldner auffordern, innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich seinen Anspruch in einer der Klageschrift entsprechenden Form zu begründen. Kommt der Schuldner dieser seitens des Gerichts erhobenen Aufforderung innerhalb dieser Frist nicht nach, wird die Klage auch dann als unzulässig abgewiesen.
Falls du keinen Widerspruch einlegst, oder Dich sonst nicht mit WF einigst, dann geht der Vollstreckungsbescheid nach der Widerspruchsfrist in einen vollstreckbaren Titel über:
Vollstreckbarer Titel
WF hat dann 30 Jahre Zeit, sich von Dir die Kohle zu holen (Pfändung). Der vollstreckbare Titel ist abstrakt, d.h. es interessiert niemanden mehr, wie es dazu gekommen ist.
Die Grundregel, sofern man solche Angelegenheiten aussitzen will:
Briefe von Abmahnanwälten sollte man abheften, bis die Angelegenheit verjährt ist (also die 10 Jahre). Jegliche Kommunikation mit den Anwälten ist zu vermeiden. Sobald allerdings ein gelber Brief vom Gericht kommt, muss man reagieren. Mit dem Erhalt des Vollstreckungsbescheids hast du jetzt schon richtig ins Klo gegriffen. Du solltest jetzt abwägen, ob du zu einem Fachanwalt gehst oder selbst versuchst, bei WF ein Vergleichsangebot auszuhandeln. Eventuell kannst du auch über
diesen Verein einen Vergleich aushandeln lassen. Hab davon aber auch nur im iggdaw gelesen.
Auf jeden Fall solltest du schnellstmöglich Deinen Allerwertesten hochkriegen. Hat WF erst mal den vollstreckbaren Titel, dann hast du ganz verloren. D.h. dann musst du entweder die 2000€ zahlen oder wieder in die Privatinsolvenz gehen.
…jeder hier
https://ngb.to/threads/498-Welchen-Film-habt-ihr-zuletzt-gesehen-mit-Bewertung! berichtet über das gucken illegaler Downloads. Verteidigen kann ich mich nicht. Ich war es, eindeutig. Bei Torrent damals konnte man die IP nachweisen. Später ist man zu One-Click Hostern übergegangen und seitdem saugt jeder bedenkenlos Filme und Serien wie ihm beliebt. Sollte ich dafür in den Knast landen, werde ich hier berichten.
Das Runterladen der Filme interessiert die Anwälte herzlich wenig. Denn damit können Sie kein Geld verdienen. Mit dem Runterladen würdest du maximal für einen Schaden haften, der dem Verkaufspreis entspricht, d.h. ca. 20€. Deswegen sind ja OCH für die Downloader auch ungefährlich.
Verknackt wirst du wegen des Hochladens. Torrent ist halt P2P, d.h. jedes Paket, was du runterlädst, lädst du auch wieder hoch. Rechtlich betrachtet wird Dir damit unterstellt, dass du als gewerblicher Händler auftrittst. Als "Schaden" wird Dir dann der Fantasiebetrag in Rechnung gestellt, der fällig werden würde, wenn du vom entsprechenden Film/Musikalbum Kopien legal verkaufen würdest. Aus dem Grund verwendet man Torrent und Emule entweder gar nicht mehr oder nur noch mit VPN.
Im Knast wirst du dadurch nicht landen. Denn das Verfahren von WF ist zivilrechtlich, d.h. es zielt nur auf "Schadensersatz" - also Dein Konto. WF hat kein Interesse, Dich in den Knast zu bringen. Sie wollen nur die soziale Bedürftigkeit ihrer
Mitarbeiter lindern.