Dem ehemaligen Stabhochspringer Tim Lobinger wurde ein neuer Handyvertrag verwährt. Der Grund ist seine Krebserkrankung: Der Anbieter geht offenbar davon aus, dass Lobinger vor Ablauf des 24-monatigen Vertrags sterben werde und somit den Vertrag nicht erfüllen könne.
Seit März 2017 leidet Lobinger an Leukämie. Nach mehreren Chemotherapien waren die Ärzte zunächst zuversichtlich, dass der Krebs besiegt sein könnte, bis im Januar erneut Krebszellen entdeckt wurden.
Rechtsanwalt Christian Solmecke der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke behandelt diesen Fall in seinem aktuellsten YouTube-Video. Neben einem Verstoß gegen §19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), in dem klar geregelt wird, dass niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf, sieht der Rechtsanwalt hier möglicherweise sogar eine strafrechtliche Relevanz.
Das Video auf YouTube:
Bild: Tim Lobinger bei den Hallen-DM 2007 (Grombo, CC BY-SA 3.0, via Wikipedia
Quellen: Spiegel Online, wbs-law.de
Seit März 2017 leidet Lobinger an Leukämie. Nach mehreren Chemotherapien waren die Ärzte zunächst zuversichtlich, dass der Krebs besiegt sein könnte, bis im Januar erneut Krebszellen entdeckt wurden.
Rechtsanwalt Christian Solmecke der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke behandelt diesen Fall in seinem aktuellsten YouTube-Video. Neben einem Verstoß gegen §19 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), in dem klar geregelt wird, dass niemand aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden darf, sieht der Rechtsanwalt hier möglicherweise sogar eine strafrechtliche Relevanz.
Das Video auf YouTube:
Bild: Tim Lobinger bei den Hallen-DM 2007 (Grombo, CC BY-SA 3.0, via Wikipedia
Quellen: Spiegel Online, wbs-law.de