• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] Wohnungsbetretungsrecht: Die Polizei – Dein Freund und … Einbrecher

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Auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 6. und 7. Juni 2018 in Eisenach hat die Mehrheit der Teilnehmer sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Das würde der Polizei freien Zugang zu privaten Wohnungen verschaffen, zum Zwecke der Installation von Überwachungssoftware auf den heimischen Computern oder anderen Kommunikationsgeräten sowie deren Durchsuchung.



So sollen nun die Regelungen zur Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung, die seit letztem Sommer von der Polizei zur Strafverfolgung mittels Trojaner genutzt werden können, um ein gesetzliches Betretungsrecht ergänzt werden, „um die neuen Ermittlungsmaßnahmen effektiv und praxistauglich einsetzen zu können“. Die Justizminister sehen eine Legalisierung des Betretens fremder Wohnungen zum Platzieren von Staatstrojanern als genau die „zielführende Alternative“ an, die sie dafür brauchen. Eine Notwendigleit ergäbe sich daraus, weil: „die derzeit zulässigen Möglichkeiten zur Aufbringung der Software auf dem informationstechnischen System des Betroffenen mit erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Problemen behaftet sind.“



Herbert Mertin (FDP) hat den Vorschlag zusammen mit seinem bayerischen Kollegen Winfried Bausback (CSU) eingebracht. Er meinte, die Maßnahme sei notwendig, denn: „Mit gewöhnlicher Telekommunikationsüberwachung erreichen wir nur noch die ‚dummen‘ Straftäter.“ Folglich müsse man: „Endgeräte entsprechend präparieren“ und „in schwerwiegenden Fällen auch die Betretung der Wohnung“ als erforderliche Aktion, wie bei Straftaten des organisierten Verbrechens, mit in Betracht ziehen. Bundesjustizministerin Katarina Barley wurde mit der Durchführung beauftragt, sie soll sich dieser Problematik annehmen. Der von ihr erwartete Vorschlag für eine Gesetzesänderung wäre „unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Implikationen“ zu realisieren. Bei der Abstimmung im Justizministerkonferenz (JuMiKo)-Strafrechtsausschuss traf die Forderung auf mehrheitliche Zustimmung. Immerhin erklärten sich sieben Länder dafür, sechs dagegen und drei enthielten sich.

Als Vorlage und gleichzeitig als Anregung des neuen Vorhabens der Justizminister diente ein adäquater Gesetzentwurf in Österreich, der bereits im Februar verabschiedet wurde. Darin wären Ermittler befugt, in Wohnungen einzudringen, um „eine Verschlüsselung beim Senden, Übermitteln oder Empfangen der Nachrichten und Informationen zu überwinden“.

Kritik an dem Vorschlag zum Wohnungsbetretungsrecht kommt aus den Reihen der Grünen. Der grüne Koalitionspartner in Rheinland-Pfalz lehnte die Forderung ab. Er warf Mertin einen Alleingang vor, denn das Ersuchen sei der Partei vorher nicht mitgeteilt worden. Josef Winkler, Grünen-Landesvorsitzender, weist darauf hin, dass der Vorstoß: „von unserer Seite keinerlei Unterstützung“ erfährt. „Wir haben weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken im Hinblick auf den Trojaner.“, gab er bekannt.

Bildquelle: fbhk, thx! (CC0 Public Domain)



https://tarnkappe.info/wohnungsbetretungsrecht-die-polizei-dein-freund-und-einbrecher/Quelle
Autor: Antonia
Originalbeitrag auf Tarnkappe.info
 

Cybercat

Board Kater

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Frage mich nur wie die das realisieren wollen, wenn der "Bewohner" entsprechende Sicherheitstechnik installiert hat.
Hier in diesem Forum kann ich mir jetzt an der Stelle die ganze Litanei sparen. Den hier sollte eh jeder alle Möglichen Mittel kennen um eine Wohnungsbegehung nicht unentdeckt zu lassen.
 

TBow

The REAL Cheshire Cat

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Sprengfalle und schon weiß man genau, welcher Behördentyp versucht hat, den Trojaner zu platzieren.
Man braucht dazu nur die Finger an den Hände der Beamten zählen.
Zwar blöde, wenn ein paar Finger fehlen, ABER der unschlagbare Vorteil für die Beamten ist - Gefahrenzulage bei solchen Aktionen.

EDIT: Auf Heise hat jemand Nowitschok als Abhilfe angepriesen. Genial, da ist dann der Russe schuld.
 
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alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Muss man nachher wirklich nach China auswandenr?

Also sind die Grünen aus Rheinland Pfalz die einzigen die noch bei Verstand sind. Während Bayern versucht das 1000 jährige Reich zu gründen.

Leute deportieren [x]
Trennung von Staat und Religion aufheben [x]
Schutz der Wohnung aufheben [x]

Wie kann die Kombination nur schiefgehen?! Ich sags euch, garnicht, wir werden alle Mega-Sicher!
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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Waren das schöne Zeiten, als das Grundgesetz noch eine Bedeutung hatte...

Im Prinzip darf ich in meiner Wohnung alle Fallen installieren, sofern die dafür benötigten Dinge auch legal besessen werden dürfen. Somit scheiden Sprengfallen ja schon mal aus, aber es gibt ja auch noch Messer und so :D
 

Lokalrunde

Schneehasen-Administrator
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Würde da fast mal einen Anwalt fragen, einfach nur um es zu wissen - ist nicht so, dass ich es tatsächlich vorhabe ;)
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Gabs noch eine andere Möglichkeit nach freier Willkür Leute zu deportieren?

Ach sorry, mein Fehlr, ich war nachlässig, das Gesetz ermächtigt ja auch zur vereinfachten von (angeblich) Geisteskranken Entmündigung.

Wollen wir wetten drauf abschließen wie lange es dauert bis Eugenik wieder ein Top Thema wird? Ich meine wenn sich die Geisteskranken vermehren schadet das dem Staat der sie versorgen muss. Außerdem verehren die den einen wahren Gott nicht.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Auf die schnelle, Seite 8 Artikel 5:
https://www.bayern.landtag.de/www/E...en/Basisdrucksachen/0000014000/0000014418.pdf
Voraussetzungen der Unterbringung,
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
(1) 1Wer auf Grund einer psychischen Störung,
insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das
Allgemeinwohl
oder sich selbst erheblich gefährdet,
kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht
werden.

Hervorherbung durch mich. Finde ich besonders Gruselig mit der neuen Kreuzpflicht.

Weiter auf Seite 10:
Art. 12
Sofortige vorläufige Unterbringung
durch die Polizei
1
Kann im Fall des Art. 11 auch eine behördliche
Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen, kann die Polizei
die sofortige vorläufige Unterbringung anordnen
und die betroffene Person durch Überstellung an das
Klinikpersonal einliefern.
2
Art. 11 Satz 2 gilt entsprechend.
3Die Sätze 1 und 2 gelten auch in den Fällen,
in denen sich die betroffene Person entgegen der
Entscheidung des Gerichts, der Kreisverwaltungsbehörde
oder der fachlichen Leitung der Einrichtung der
Obhut der Einrichtung entzieht.

Das hat noch ein paar mehr lustige Stellen, aber das Ding hier reinzukopieren ist wohl sinnlos.
https://ngb.to/threads/34614-Bayern-In-Planung-–-verschärfte-Behandlung-von-psychisch-Kranken

Hast recht Entmündigung war übertrieben, es erlaubt nur jeden der als Geisteskrank eingestuft wird einfach mal bis zu ohne Gerichtsbeschluss 6 Wochen in etwas das man nicht Knast nennt wegzusperren wo der jenige kompleet übberwacht wird und nur knotrollierte gegenstäönde haben darf. Der Rest wird auf Kosten dieser Person verwahrt. Überhaupt nicht wie Knast.

Aber dafür muss ich dann noch das hier zitieren:
Besondere Sicherungsmaßnahmen
(1) Gegen eine untergebrachte Person können
besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden,
wenn nach ihrem Verhalten oder auf Grund ihres
Gesundheitszustands in erhöhtem Maße die Gefahr
von Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen,
die Gefahr einer Selbsttötung oder Selbstverletzung
oder die Gefahr besteht, dass die untergebrachte Person
entweicht.
ind
1. die ständige Beobachtung, auch mit technischen
Mitteln,
2. die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch
Festhalten oder durch eine mechanische Vorrichtung,
insbesondere durch Fixierung,
3. der Entzug oder die Vorenthaltung von Gegenständen,
4. die nächtliche Nachschau,
5. die Trennung von anderen untergebrachten Personen,
6. der Entzug oder die Beschränkung des gemeinschaftlichen
Aufenthalts im Freien,
7. die Unterbringung in einem besonders gesicherten
Raum ohne gefährdende Gegenstände,
8. die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch
unmittelbaren Zwang.
In anderen Worten bei Fluchtgefahr darfst du ans Bett gefesselt werden.
 
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dexter

Cloogshicer®
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Hast recht Entmündigung war übertrieben,
Ich finde das alles super pervers und wenig lustig, nur damit wir uns nicht falsch verstehen. Eine Entmündigung gibt es aber nicht (mehr) und die beschriebenen Zitate sind zwar harter Tobak, aber ICH kann mich (theoretisch) dagegen wehren, was bei einer Entmündigung nicht der Fall ist (bzw. bis zur Abschaffung derselben war)
Wir haben hier ein Problem mit der Entrechtung bzw. der versuchten Legalisierung von staatlicher bzw. streng genommen polizeilicher Willkür. Das klingt so platitüdisch linksradikal, aber DAS ist es. Polizeiliche Willkür. Keine Entmündigung.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Reg dich ab, in dem Wisch steht immerhin nichts über medizinische Experimente, also sind die definitiv keine Nazis.

Auch wenn einem folgende Passage doch einen leichten Schauer über den Rücken jagen kann:
Auf Grund dieses Gesetzes können die Grundrechte
auf Leben, körperliche Unversehrtheit und
Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 des
Grundgesetzes sowie Art. 102 Abs. 1, Art. 109 der
Verfassung), das allgemeine Persönlichkeitsrecht
(Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit
Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 100 der Verfassung
in Verbindung mit Art. 101 der Verfassung), das
Elternrecht (Art. 6 Abs. 3 des Grundgesetzes, Art. 126
Abs. 1 der Verfassung), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis
(Art. 10 Abs. 1 des Grundgesetzes,
Art. 112 Abs. 1 der Verfassung), die Freizügigkeit
(Art. 11 des Grundgesetzes, Art. 109 der Verfassung)
sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 des
Grundgesetzes, Art. 106 der Verfassung) eingeschränkt
werden.
Wie war das noch mit der Todesstrafe?

Ehrlich, den Teil verstehe ich nicht oder ich will ihn nicht verstehen. Ich kann mir ehrlich nur sehr schwer vorstellen das es heisst was ich darunter verstehe. Seite 19 das Dokument ist soweit ich das erkennen kann offiziell. Weil den Rest könnte man ja noch als komischen Jura Kauderwelsch für: "Bei der Festnahme kannst du verletzt werden wenns wirklich doof läuft." verstehen. Nach meiner Rechtsauffassung hätte man das in Deutschland anders formulieren müssen. Zumindest nach 1940.:unknown:
Wie gesagt, Seite 19 im verlinkten Dokument, bitte um Aufklärung.
 

alter_Bekannter

N.A.C.J.A.C.

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Das sollte ein an dich gerichtetes sarkastisches: "So schlimm ist das Gesetz doch garnicht" sein.

Für mich wandert Bayern damit halt definitiv auf die Liste abgefuckter 3. Welt Länder die ich nicht betreten werde unter der aktuellen Führung. Die sind schließlich nur noch einen Schritt davon entfernt wieder offiziell Ketzer hinzurichten und Hexenprozesse durchzuführen. Dank der Kombination gewisser hier besprochener gesetze ist das leider keine Übertreibung.
 

Shodan

runs on biochips

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Das erste verlinkte Dokument hat überhaupt nichts mit dem Inhalt der restlichen News zu tun, darin geht es um Tagesordnungspunkt (TOP) II.2. Der Rest des Artikels dreht sich um TOP II.8

Es gibt auch noch ein paar andere Punkte, die ich berichtenswert finde:

Top I.2 : Evaluierung der Erhöhung der Gerichtsgebühren - "die Frage der angemessenen finanziellen Beteiligung der Rechtsuchenden an den Justizkosten"
-> Mehr nächstes Jahr

TOP I.8 : "Paralleljustiz" soll erst einmal genauer erforscht werden, bevor irgendwas getan wird um deren Auftreten einzudämmen.
-> Mehr nächstes Jahr

TOP I.10 : "Netzwerkdurchsetzungsgesetz" wird evaluiert.
-> Mehr nächstes Jahr

TOP I.3 : Zwischenbericht der Länderarbeitsgruppe "Digitaler Neustart"
-> Der Zwischenbericht selbst ist nicht verlinkt :rolleyes: Semantik Web anyone?

TOP I.4 : "Finanzierbare und schnelle Rechtsgewährung für alle – Entwicklung eines beschleunigten Online-Verfahrens für geringfügige Forderungen"
-> Zukunftsvisionen.


Da sind viele Themen zu denen kaum Details bekannt gegeben wurden. :dozey:
Was eine intransparente Veranstaltung!


TOP II.2 : "Grenzüberschreitende Sicherung elektronischer Beweismittel"
Die Justizminister/innen der Länder würden gerne informiert werden, wenn eine ausländische Behörde Daten von einem Unternehmen in ihrem Gebiet anfragen ("um die Rechte der Betroffenen zu schützen") und streben eine eine Wirksamkeit auch gegenüber Unternehmen außerhalb Europas an.
Background: Die EU-Verordnung dreht sich um Datenherausgabe durch Dienstleister im europäischen Ausland an Ermittlungsbehörden. Sie dreht sich explizit nur um vorhandene Daten, nicht um TKÜ und auch nicht um "Wohnungsbetretungsrechte" und differenziert zwischen verschiedenen Datenarten .

Antonia verlinkt, wie oben erwähnt, ein Dokument zu diesem Punkt auf "89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister". Das wirklich faszinierende dabei ist: der "Contentblob" von Hamburg.de ist deutlich ausführlicher wie der Beschluss zu dem Tagesordnungspunkt. Da hängt eine zweiseitige Begründung unten an, die vermuten lässt, dass zwischen Essen, Vortrag der Sachverständigen und Beschluss doch einiges diskutiert und auch dokumentiert wurde.

TOP II.8 : "Ergänzung der Regelungen zur Quellen-TKÜ und zur Online-Durchsuchung um ein Betretungsrecht"
- Großer Lauschangriff :buh:

TOP II 15 : "Einführung einer Versuchsstrafbarkeit bei Unterstützung terroristischer Vereinigungen"
Meinung (rausgespoilert da OT):
Mieft nach Gesinnungsstrafrecht und hat im Zusammenhang mit Methoden wie der "Rasterfahndung" ein großes Potential in erheblichem Maße in die Grundrechte von Unschuldigen einzugreifen. Kriminelle terroristische Vereinigungen nutzen Fassaden, im schlimmsten Fall werden dann Wohnungen und Geräte verwanzt, weil jemand zu oft im falschen Rastaurant gegessen hat.
Auch dürfen wir uns keinen Rechtsrahmen schaffen, in dem Tausende Oppositionelle effizient verhaftet werden können, unter dem Vorwand sie würden Versuchen eine Gruppierung zu Unterstützen, die als terroristisch deklariert wurde. Terrorismusbekämpfung darf nicht in einer Form durchgeführt werden, die geeignet ist einen totalitären Staat zu erschaffen. In der Türkei wurden kurdische Parlamentarier verhaftet, denen vorgeworfen wurde "zu PKK nah" zu sein. In der Türkei gelten auch diejenigen als "PKK nah" denen Deutschland Panzerabwerwaffen und Sturmgewehre geliefert hat. Aber das waren ja keine Terroristen, sonst müsste die Polizei ja große Teile des Bundestag verhaften. Schlimmstenfalls kurz vor der Abstimmung über ein Ermächtigungsgesetz. Diese Form von Gesetzgebung ist extrem gefährlich, auch dann, wenn es um Terror geht.
Zuletzt haben BKA und Verfassungsschutz schon mehrfach von den Gerichten erklärt bekommen, dass sie ohne ausreichenden Verdacht die falschen Personen überwacht haben. Diese Methodik darf nicht mit mehr Berechtigungen und stetiger Ausweitung der Zielgruppen weiter gefüttert werden.


Quelle:
http://www.jm.nrw.de/JM/jumiko/beschluesse/2018/Fruehjahrskonferenz_2018/index.php

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Geschäftsstelle der 89. JUMIKO (2018)

Die Geschäftsstelle der Justizministerkonferenz ist Ansprechpartnerin für alle die Konferenz betreffenden Belange sowie zuständig für den Austausch mit anderen Fachministerkonferenzen.

Sie wird geleitet von

Richterin am Landgericht Anja Biermann

und ist wie folgt zu erreichen:

Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
Telefon: 0361 573511 - 247
Telefax: 0361 573511 - 995
E-Mail: jumiko2018@tmmjv.thueringen.de

Kontakt für Presseanfragen:

Referat für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0361 573511 - 840
Telefax: 0361 573511 - 848
E-Mail: presse@tmmjv.thueringen.de
 
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