Goetz-Expat
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Hallo liebe Userinnen und User,
nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.
Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.
Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.
Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.
http://www.gesetze-im-internet.de/netzdg/BJNR335210017.htmlRechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ (...) 130 (...) des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.
https://dejure.org/gesetze/StGB/130.htmlMit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Wenn deine Webseite gezielt Deutsche anspricht, gilt deutsches Recht. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn es manche gerne so darstellen Für wen genau das NetzDG gilt, steht im Gesetz.Was soll die Rechtsgrundlage dafür sein, dass das NetzDG zum tragen kommt?
An dem Punkt waren wir ja schon. Ich weiß nicht woran man das in diesem Fall ableiten soll.Wenn deine Webseite gezielt Deutsche anspricht
Ist es nicht ironischerweise irgendwie rassistisch davon auszugehen, dass jeder der deutsch schreibt/liest auch Deutscher ist?Ich denke, wenn nichts gegenteiliges zu sehen ist, dann wird davon ausgegangen, dass bei deutschen Inhalten Deutsche mindestens 'auch' eine Zielgruppe sind und damit (auch?) deutsches Recht gilt...
Nein, weil ja nur davon augegangen wird, dass etwas das auf deutsch veröffentlicht wird sich auch an Deutsche richtet.Ist es nicht ironischerweise irgendwie rassistisch davon auszugehen, dass jeder der deutsch schreibt/liest auch Deutscher ist?
Doch, in einigen Urteilen ist das ein Punkt, der herangezogen wird. Es hängt halt immer vom Einzelfall ab und man kann es nicht pauschal sagen. Die Richter sind ja nicht doof und arbeiten stumpf irgendeine Liste ab.Nichtmal deutsche Sprache ist ein Indikator für Deutsche als Zielgruppe.
Da Facebook wegen dem NetzDG hunderte neue Mitarbeiter eingestellt hat, wird von denen wohl wenig Widerstand kommen Aber falls die versammelten Rechtsexperten hier den Facebook-Anwälten Tipps geben wollen: Facebook Germany GmbH, Caffamacherreihe 7, Brahmsquartier, 20355 Hamburg.Aber das ist dann ja erstmal nur die Haltung des deutschen Staates und die anderen Akteure müssen dem ja zustimmen
Das Problem ist ja eher, ob Facebook nicht aber genau das tut.Doch, in einigen Urteilen ist das ein Punkt, der herangezogen wird. Es hängt halt immer vom Einzelfall ab und man kann es nicht pauschal sagen. Die Richter sind ja nicht doof und arbeiten stumpf irgendeine Liste ab.
Unnötig und das weißt du auch.Aber falls die versammelten Rechtsexperten hier den Facebook-Anwälten Tipps geben wollen: Facebook Germany GmbH, Caffamacherreihe 7, Brahmsquartier, 20355 Hamburg.
Naja, worauf willst du hinaus? Facebook will sich an das NetzDG halten und gibt Geld dafür aus, um es umzusetzen. Daher muss es auch Holocaust-Leugnungen beseitigen. Wenn es eine Möglichkeit gäbe das Gesetz zu umgehen, würden die vielen hochbezahlten Facebook-Anwälte dagegen vorgehen. Tun sie aber nicht. Daher:Das Problem ist ja eher, ob Facebook nicht aber genau das tut.