Goetz-Expat
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Rechtswidrige Inhalte sind Inhalte im Sinne des Absatzes 1, die den Tatbestand der §§ (...) 130 (...) des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
Wenn deine Webseite gezielt Deutsche anspricht, gilt deutsches Recht. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum, auch wenn es manche gerne so darstellenWas soll die Rechtsgrundlage dafür sein, dass das NetzDG zum tragen kommt?
Für wen genau das NetzDG gilt, steht im Gesetz.An dem Punkt waren wir ja schon. Ich weiß nicht woran man das in diesem Fall ableiten soll.Wenn deine Webseite gezielt Deutsche anspricht

.Ist es nicht ironischerweise irgendwie rassistisch davon auszugehen, dass jeder der deutsch schreibt/liest auch Deutscher ist?Ich denke, wenn nichts gegenteiliges zu sehen ist, dann wird davon ausgegangen, dass bei deutschen Inhalten Deutsche mindestens 'auch' eine Zielgruppe sind und damit (auch?) deutsches Recht gilt...
Nein, weil ja nur davon augegangen wird, dass etwas das auf deutsch veröffentlicht wird sich auch an Deutsche richtet.Ist es nicht ironischerweise irgendwie rassistisch davon auszugehen, dass jeder der deutsch schreibt/liest auch Deutscher ist?
.Doch, in einigen Urteilen ist das ein Punkt, der herangezogen wird. Es hängt halt immer vom Einzelfall ab und man kann es nicht pauschal sagen. Die Richter sind ja nicht doof und arbeiten stumpf irgendeine Liste ab.Nichtmal deutsche Sprache ist ein Indikator für Deutsche als Zielgruppe.
Da Facebook wegen dem NetzDG hunderte neue Mitarbeiter eingestellt hat, wird von denen wohl wenig Widerstand kommenAber das ist dann ja erstmal nur die Haltung des deutschen Staates und die anderen Akteure müssen dem ja zustimmen
Aber falls die versammelten Rechtsexperten hier den Facebook-Anwälten Tipps geben wollen: Facebook Germany GmbH, Caffamacherreihe 7, Brahmsquartier, 20355 Hamburg.Das Problem ist ja eher, ob Facebook nicht aber genau das tut.Doch, in einigen Urteilen ist das ein Punkt, der herangezogen wird. Es hängt halt immer vom Einzelfall ab und man kann es nicht pauschal sagen. Die Richter sind ja nicht doof und arbeiten stumpf irgendeine Liste ab.
Unnötig und das weißt du auch.Aber falls die versammelten Rechtsexperten hier den Facebook-Anwälten Tipps geben wollen: Facebook Germany GmbH, Caffamacherreihe 7, Brahmsquartier, 20355 Hamburg.
Naja, worauf willst du hinaus? Facebook will sich an das NetzDG halten und gibt Geld dafür aus, um es umzusetzen. Daher muss es auch Holocaust-Leugnungen beseitigen. Wenn es eine Möglichkeit gäbe das Gesetz zu umgehen, würden die vielen hochbezahlten Facebook-Anwälte dagegen vorgehen. Tun sie aber nicht. Daher:Das Problem ist ja eher, ob Facebook nicht aber genau das tut.
