• Hallo liebe Userinnen und User,

    nach bereits längeren Planungen und Vorbereitungen sind wir nun von vBulletin auf Xenforo umgestiegen. Die Umstellung musste leider aufgrund der Serverprobleme der letzten Tage notgedrungen vorverlegt werden. Das neue Forum ist soweit voll funktionsfähig, allerdings sind noch nicht alle der gewohnten Funktionen vorhanden. Nach Möglichkeit werden wir sie in den nächsten Wochen nachrüsten. Dafür sollte es nun einige der Probleme lösen, die wir in den letzten Tagen, Wochen und Monaten hatten. Auch der Server ist nun potenter als bei unserem alten Hoster, wodurch wir nun langfristig den Tank mit Bytes vollgetankt haben.

    Anfangs mag die neue Boardsoftware etwas ungewohnt sein, aber man findet sich recht schnell ein. Wir wissen, dass ihr alle Gewohnheitstiere seid, aber gebt dem neuen Board eine Chance.
    Sollte etwas der neuen oder auch gewohnten Funktionen unklar sein, könnt ihr den "Wo issn da der Button zu"-Thread im Feedback nutzen. Bugs meldet ihr bitte im Bugtracker, es wird sicher welche geben die uns noch nicht aufgefallen sind. Ich werde das dann versuchen, halbwegs im Startbeitrag übersichtlich zu halten, was an Arbeit noch aussteht.

    Neu ist, dass die Boardsoftware deutlich besser für Mobiltelefone und diverse Endgeräte geeignet ist und nun auch im mobilen Style alle Funktionen verfügbar sind. Am Desktop findet ihr oben rechts sowohl den Umschalter zwischen hellem und dunklem Style. Am Handy ist der Hell-/Dunkelschalter am Ende der Seite. Damit sollte zukünftig jeder sein Board so konfigurieren können, wie es ihm am liebsten ist.


    Die restlichen Funktionen sollten eigentlich soweit wie gewohnt funktionieren. Einfach mal ein wenig damit spielen oder bei Unklarheiten im Thread nachfragen. Viel Spaß im ngb 2.0.

[Tarnkappe] OLG München: Adblocker verstoßen nicht gegen geltendes Recht

Laut Pressemitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 17.08.2017 verstoßen Ad-Blocker nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht. Damit wies das Gericht am Donnerstag in drei Parallelverfahren die Klagen mehrerer Webseitenbetreiber gegen den Kölner Adblock-Plus-Anbieter Eyeo zurück und bestätigte damit zugleich die Urteile früherer Instanzen.



Süddeutsche Zeitung, ProSiebenSat.1 und die RTL-Tochter IP Deutschland haben im Kampf gegen ein Programm, das Werbung im Internet blockiert, eine Niederlage vor dem OLG München hinnehmen müssen und im Gegensatz zum Oberlandesgericht Köln sehen die Münchner Richter in dem bezahlten Whitelisting unaufdringlicher Anzeigen auch keine verbotene aggressive Werbung.



Das Thema Adblocker sorgt seit Jahren für anhaltende Diskussionen zwischen Nutzern, Anbietern der Werbeindustrie und den Entwicklern dieser Anwendungen zur Ausblendung von Werbeanzeigen. Mit einem Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes (OLG) vom Donnerstag steht nun fest: Die Kölner Eyeo GmbH darf ihren Dienst AdBlock Plus (ABP) weiterhin anbieten. Auch das umstrittene Geschäftsmodell, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte „Whitelist“ gegen Geld wieder zu ermöglichen, halten die Münchner Richter für rechtmäßig (Urt. v. 17.08.2017, Az. 29 U 1917/16, U 2184/15 Kart, U 2225/15 Kart). Die kartellrechtlichen Forderungen verneinte das OLG ebenfalls: Denn dazu fehle es Eyeo an der „marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des Zugangs zu allen Internetnutzern für Werbung“.

Bereits seit 2011 vertreibt Eyeo die für den Nutzer unentgeltliche Open-Source-Software „AdBlock Plus“. Der Dienst dient der Unterdrückung von Werbeeinblendungen beim Aufruf einer Internetseite. Das Programm selbst besitzt keine eigene Filter-Funktionalität, sondern muss mit Vorgaben ergänzt werden, welche Inhalte blockiert werden sollen. Diese sind in sogenannten Filterlisten („Blacklists“) enthalten, die dem Nutzer standardmäßig vorgeschlagen werden. Nach dem Download ist der Adblocker so eingestellt, dass Werbung, die nach seinen Kriterien als nicht störend eingestuft wird („Whitelist“), angezeigt werden kann. Jeder Webseitenbetreiber hat die Möglichkeit, am „Whitelisting“ teilzunehmen und seine Seiten von Eyeo freischalten zu lassen. Von Betreibern größerer Webseiten verlangt Eyeo dafür eine Lizenzzahlung.

Eyeo wurde wegen des Adblockers aktuell von den drei Klägern unter anderem Marktmissbrauch, Verstöße gegen Urheberrechte und Aushöhlung der Pressefreiheit vorgeworfen. Ferner nötige Eyeo die Werbeindustrie, teure Verträge zur Durchleitung der Anzeigen abzuschließen. Die sich daraus ergebenden Forderungen: Neben der Einstellung des Vertriebs des AdBlock Plus müsste auch die Erstellung der Blockliste Easylist verboten werden. Darüber hinaus sahen die Kläger auch Anlass zur Erhebung von Schadensersatzansprüchen wegen entgangener Werbegewinne. In München wurden jetzt alle diese Ansprüche abgelehnt.

Wegen einer abweichenden Entscheidung des OLG Köln zu den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen wurde jedoch eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen: Das OLG Köln hatte in seinem Urteil vom Juni 2016 das Geschäftsmodell von Eyeo für unzulässig erklärt. Demnach darf das Unternehmen kein Geld für die Aufnahme von Webseiten des Axel-Springer-Verlages in das sogenannte Acceptable-Ads-Programm verlangen. Das Blockieren von Anzeigen an sich hatte das OLG aber für zulässig erklärt. Die letzte Entscheidung in der Sache obliegt nun also dem Bundesgerichtshof (BGH). Eine Verhandlung wird für kommendes Jahr erwartet, ein Termin steht noch nicht fest.

Eyeo-Geschäftsführer Till Faida begrüßt die Entscheidung des OLG München: „Das Urteil bestärkt wieder einmal die Nutzerrechte, für die wir uns mit unseren Produkten einsetzen. Wir hoffen, jetzt außerhalb des Gerichtssaals einen konstruktiven Dialog mit den Verlagen und Website-Betreibern beginnen zu können“, meint er. Sein Unternehmen wolle nun Lösungen finden, „die für Nutzer und Anbieter gleichermaßen gut funktionieren“.

Bildquelle: Activedia, thx! (CC0 Public Domain)

https://tarnkappe.info/?flattrss_redirect&id=21872&md5=068e7bd06901cb6e3297da60cb367403



https://tarnkappe.info/olg-muenchen-adblocker-verstossen-nicht-gegen-geltendes-recht/Quelle
Autor: Antonia
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Novgorod

ngb-Nutte

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Demnach darf das Unternehmen kein Geld für die Aufnahme von Webseiten des Axel-Springer-Verlages in das sogenannte Acceptable-Ads-Programm verlangen.

na gott sei dank - es wäre ja auch ein verbrechen gegen die menschlickeit, wenn springer-werbung in irgendwelchen whitelists auftauchen würde :D..
 

bevoller

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Wieso? Dürfen sie doch, es darf nur kein Geld für die Aufnahme in eine Whitelist verlangt werden. Und das finde ich auch ganz gut so.
Wieso sollte jemand für mich entscheiden können und dürfen, der seine Entscheidung davon abhängig macht, ob eine Werbung unaufdringlich ist, ob und wieviel Geld dieser Werbetreibende zahlt.
(Wie will eigentlich jemand entscheiden, was ich als unaufdringlich empfinde?)

Interessant finde ich aber die Klage wegen der "Aushöhlung der Pressefreiheit". Inwiefern wird die Pressefreiheit denn ausgehöhlt, wenn man Werbung blockiert?
 

Novgorod

ngb-Nutte

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Wieso? Dürfen sie doch, es darf nur kein Geld für die Aufnahme in eine Whitelist verlangt werden. Und das finde ich auch ganz gut so.

konsequenterweise kommt springer dann natürlich garnicht auf die whitelist, sonst dürften sie ja von niemandem mehr geld dafür nehmen ;)..

Wieso sollte jemand für mich entscheiden können und dürfen, der seine Entscheidung davon abhängig macht, ob eine Werbung unaufdringlich ist, ob und wieviel Geld dieser Werbetreibende zahlt.

das darf und kann auch niemand ohne dein einverständnis.. ebenso darf natürlich niemand für mich entscheiden, welche inhalte ich herunterladen und anschauen muss..

Interessant finde ich aber die Klage wegen der "Aushöhlung der Pressefreiheit". Inwiefern wird die Pressefreiheit denn ausgehöhlt, wenn man Werbung blockiert?

gar nicht, solange es die GEZ gibt :T..
 

Verbogener

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Juristisch sind Eyeo bisher auf der Siegerstrasse. Da hat es so gut wie keine Rückschläge gegeben. Das für mich doch bedenkliche Modell Geld für akzeptable Werbung zu verlangen, haben sie bisher durchgebracht.
Wenn es nicht diese Option geben würde, die akzeptable Werbung abzuschalten, würde das wohl anders aussehen.

Ich bin mal gespannt, ob gegen Addefender Werbung bald eine automatische Lösung vun uBlock bzw Adblock kommen wird. Aktuell ist Handarbeit gefragt um die furchtbarste Art der Werbung (neben Popups/Layer) zu beseitigen.

Cu
Verbogener
 
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