Hallo Leute,
ich habe vor, ab September diesen Jahres ein Auslandssemester in England zu absolvieren.
Bisher habe ich alles Nötige gemacht, von der Zusage meiner Hochschule bis hin zur Zusage der Partnerhochschule in UK und des Absolvierens eines IELTS Tests etc.
Die letzte Hürde ist nun das Visum, welches ich als türkischer Staatsbürger beantragen muss.
Ich habe Online einen Antrag für das Trier 4 Visum abgegeben und auch das CAS meiner Partnerhochschule vorgelegt.
Beim Antrag wurden auch meine Vorstrafe abgefragt, die ich wahrheitsgemäß mit 3 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe wegen Computerbetrugs angegeben habe.
Am 24. Juli muss ich zum Konsulat und werde, meiner Meinung nach, sicherlich für ein Interview ausgewählt.
Nach meinen Recherchen habe ich leider keine Hoffnung, dass es mit meinem Visum klappt.
Ich habe gelesen, dass ab 12 Monaten Freiheitsstrafe eine Ablehnung des Visums erfolgen soll.
Falls der Fall allerdings individuell geprüft werden soll, dauert dies auch einige Monate, womit mein Auslandssemester dahin wäre, da es im September beginnt. (Früher konnte ich den Antrag auf das Visum leider nicht abgeben, da ich auf das CAS der Partnerhochschule warten musste).
Ich wollte euch fragen, ob ihr selber solch einen Fall kennt oder im Bekanntenkreis jemand habt, der trotz einer hohen Freiheitsstrafe als Vorstrafe ein Visum für UK erhalten hat? Oder ob ihr eigene Schätzungen abgeben könnt?
Kann leider, seit dem Antrag vor einigen Tagen, nicht mehr ruhig schlafen. Es geht auch darum, dass mein jetziger Arbeitgeber während meines Praktikums angeboten hat, in England als Werkstudent weiterzuarbeiten und alles in die Wege geleitet hat, um mir einen englischen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Wenn es mit England nicht klappen würde, müsste ich meinem Arbeitgeber irgendwie erklären, dass mein Antrag auf ein Visum abgelehnt wurde und müsste wohl mit der Wahrheit rausrücken.
Bisher hat mir die Erfahrung leider gezeigt, dass ich mit der Wahrheitsschiene bezüglich der Vorstrafe nur benachteiligt wurde.
Viele Grüße
BeSure
ich habe vor, ab September diesen Jahres ein Auslandssemester in England zu absolvieren.
Bisher habe ich alles Nötige gemacht, von der Zusage meiner Hochschule bis hin zur Zusage der Partnerhochschule in UK und des Absolvierens eines IELTS Tests etc.
Die letzte Hürde ist nun das Visum, welches ich als türkischer Staatsbürger beantragen muss.
Ich habe Online einen Antrag für das Trier 4 Visum abgegeben und auch das CAS meiner Partnerhochschule vorgelegt.
Beim Antrag wurden auch meine Vorstrafe abgefragt, die ich wahrheitsgemäß mit 3 Jahren und 9 Monaten Freiheitsstrafe wegen Computerbetrugs angegeben habe.
Am 24. Juli muss ich zum Konsulat und werde, meiner Meinung nach, sicherlich für ein Interview ausgewählt.
Nach meinen Recherchen habe ich leider keine Hoffnung, dass es mit meinem Visum klappt.
Ich habe gelesen, dass ab 12 Monaten Freiheitsstrafe eine Ablehnung des Visums erfolgen soll.
Falls der Fall allerdings individuell geprüft werden soll, dauert dies auch einige Monate, womit mein Auslandssemester dahin wäre, da es im September beginnt. (Früher konnte ich den Antrag auf das Visum leider nicht abgeben, da ich auf das CAS der Partnerhochschule warten musste).
Ich wollte euch fragen, ob ihr selber solch einen Fall kennt oder im Bekanntenkreis jemand habt, der trotz einer hohen Freiheitsstrafe als Vorstrafe ein Visum für UK erhalten hat? Oder ob ihr eigene Schätzungen abgeben könnt?
Kann leider, seit dem Antrag vor einigen Tagen, nicht mehr ruhig schlafen. Es geht auch darum, dass mein jetziger Arbeitgeber während meines Praktikums angeboten hat, in England als Werkstudent weiterzuarbeiten und alles in die Wege geleitet hat, um mir einen englischen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Wenn es mit England nicht klappen würde, müsste ich meinem Arbeitgeber irgendwie erklären, dass mein Antrag auf ein Visum abgelehnt wurde und müsste wohl mit der Wahrheit rausrücken.
Bisher hat mir die Erfahrung leider gezeigt, dass ich mit der Wahrheitsschiene bezüglich der Vorstrafe nur benachteiligt wurde.
Viele Grüße
BeSure