Hi Leute,
hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.
Mein Bruder hat sich einen Mercedes W202 gekauft. Beim TÜV meinte die Dame, dass die Felgen eingetragen werden müssen.
Es sind 17 Zoll Alufelgen drauf. Rein von der Größe ist es zwar okay aber die Maulweite von der Felge darf 7,5 nicht überschreiten sagte sie.
Die Felgen die jetzt drauf sind haben eine Maulweite von 8 Zoll. Habe jetzt auf der MB Homepage nach Felgenfreigabeliste geschaut.
Laut der Liste dürfe 17 Zöller mit 8,5 Zoll drauf ohne eingetragen werden zu müssen.
Meine Frage.
Wenn 7,5 und 8,5 Zoll freigegeben wurde ist dann 8 Zoll automatisch mit drin, weil es sich innerhalb der freigegebenen Maulweite befindet oder
wird da wirklich ein Unterschied von gemacht?
Da ich kein Fachmann bin hoffe ich hier auf Antworten.
hoffe ihr könnt mir Klarheit verschaffen.
Mein Bruder hat sich einen Mercedes W202 gekauft. Beim TÜV meinte die Dame, dass die Felgen eingetragen werden müssen.
Es sind 17 Zoll Alufelgen drauf. Rein von der Größe ist es zwar okay aber die Maulweite von der Felge darf 7,5 nicht überschreiten sagte sie.
Die Felgen die jetzt drauf sind haben eine Maulweite von 8 Zoll. Habe jetzt auf der MB Homepage nach Felgenfreigabeliste geschaut.
Laut der Liste dürfe 17 Zöller mit 8,5 Zoll drauf ohne eingetragen werden zu müssen.
Meine Frage.
Wenn 7,5 und 8,5 Zoll freigegeben wurde ist dann 8 Zoll automatisch mit drin, weil es sich innerhalb der freigegebenen Maulweite befindet oder
wird da wirklich ein Unterschied von gemacht?
Da ich kein Fachmann bin hoffe ich hier auf Antworten.