Am vergangenen Dienstag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57-Jährigen wegen Hate-Speech gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth (MdB). Die Strafe für die hetzenden Tippereien beträgt 4.800€.
Am vergangenen Dienstag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57-Jährigen wegen Hassreden gegen die Politikerin Claudia Roth (Grüne). 4.800€ Strafe in 160 Tagessätzen zu je 30€ sind zu bezahlen.
Neben Beleidigungen forderte der Mann auf Facebook, man solle Claudia Roth „aufhängen„. Das Gericht verurteilte ihn wegen der Aufforderung zu Straftaten sowie Beleidigung. Der Mann erklärte, er habe die Aufforderung zum Aufhängen nicht ernst gemeint – die Beleidigungen aber durchaus.
[h=3]Anzeige stammt von Facebook-User[/h] Zum Verfahren kam es wegen einer Anzeige eines Facebook-Users: Ein Mitarbeiter einer Digitaldruckerei bemerkte die „menschenverachtende und gruselige“ Kommentare eines Kunden und erstattete Anzeige. Wenig später erstattete auch Claudia Roth Anzeige, im Prozess war sie jedoch nicht vorgeladen worden.
Zunächst hatte das Gericht nur die Beleidigung berücksichtigt und ein Bußgeld in Höhe von 1.920 Euro verhängt. Der Angeklagte war aber „ohne ausreichende Entschuldigung“ am Prozesstag nicht vor Ort, er legte Einspruch ein – der ging mit der Erhöhung der Strafe auf 4.800€ unter erstmaliger Berücksichtigung der Aufforderung zu Straftat nach hinten los.
Wie man Hassreden im Internet umgegangen soll, wird derzeit auch politisch debattiert: Das vorgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll etwa helfen, die Oberhand über Hate-Speech zu erlangen. Auch IT-Konzerne haben mit großen Mengen unverschämter Kommentare zu kämpfen.
https://tarnkappe.info/hate-speech-...orderung-zu-straftaten-und-beleidigung/Quelle
Autor: Marcel
Quelle
Am vergangenen Dienstag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57-Jährigen wegen Hassreden gegen die Politikerin Claudia Roth (Grüne). 4.800€ Strafe in 160 Tagessätzen zu je 30€ sind zu bezahlen.
Neben Beleidigungen forderte der Mann auf Facebook, man solle Claudia Roth „aufhängen„. Das Gericht verurteilte ihn wegen der Aufforderung zu Straftaten sowie Beleidigung. Der Mann erklärte, er habe die Aufforderung zum Aufhängen nicht ernst gemeint – die Beleidigungen aber durchaus.
[h=3]Anzeige stammt von Facebook-User[/h] Zum Verfahren kam es wegen einer Anzeige eines Facebook-Users: Ein Mitarbeiter einer Digitaldruckerei bemerkte die „menschenverachtende und gruselige“ Kommentare eines Kunden und erstattete Anzeige. Wenig später erstattete auch Claudia Roth Anzeige, im Prozess war sie jedoch nicht vorgeladen worden.
Zunächst hatte das Gericht nur die Beleidigung berücksichtigt und ein Bußgeld in Höhe von 1.920 Euro verhängt. Der Angeklagte war aber „ohne ausreichende Entschuldigung“ am Prozesstag nicht vor Ort, er legte Einspruch ein – der ging mit der Erhöhung der Strafe auf 4.800€ unter erstmaliger Berücksichtigung der Aufforderung zu Straftat nach hinten los.
Wie man Hassreden im Internet umgegangen soll, wird derzeit auch politisch debattiert: Das vorgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll etwa helfen, die Oberhand über Hate-Speech zu erlangen. Auch IT-Konzerne haben mit großen Mengen unverschämter Kommentare zu kämpfen.
Quellen; SPIEGEL ONLINE, Beitragsbild: Michael Lucan, Lizenz: CC-BY-SA 3.0 de, 2016-04-16 Claudia Roth 8368, CC BY-SA 3.0 DE, thx!
https://tarnkappe.info/hate-speech-...orderung-zu-straftaten-und-beleidigung/Quelle
Autor: Marcel
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