Hate-Speech: 4.800€ Strafe für Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung

Am vergangenen Dienstag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57-Jährigen wegen Hate-Speech gegen die Grünen-Politikerin Claudia Roth (MdB). Die Strafe für die hetzenden Tippereien beträgt 4.800€.



Am vergangenen Dienstag verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten einen 57-Jährigen wegen Hassreden gegen die Politikerin Claudia Roth (Grüne). 4.800€ Strafe in 160 Tagessätzen zu je 30€ sind zu bezahlen.

Neben Beleidigungen forderte der Mann auf Facebook, man solle Claudia Roth „aufhängen„. Das Gericht verurteilte ihn wegen der Aufforderung zu Straftaten sowie Beleidigung. Der Mann erklärte, er habe die Aufforderung zum Aufhängen nicht ernst gemeint – die Beleidigungen aber durchaus.

[h=3]Anzeige stammt von Facebook-User[/h] Zum Verfahren kam es wegen einer Anzeige eines Facebook-Users: Ein Mitarbeiter einer Digitaldruckerei bemerkte die „menschenverachtende und gruselige“ Kommentare eines Kunden und erstattete Anzeige. Wenig später erstattete auch Claudia Roth Anzeige, im Prozess war sie jedoch nicht vorgeladen worden.


Das Internet senkt oft die Hemmschwelle für Diffamierungen (Bild: FirmBee via

Zunächst hatte das Gericht nur die Beleidigung berücksichtigt und ein Bußgeld in Höhe von 1.920 Euro verhängt. Der Angeklagte war aber „ohne ausreichende Entschuldigung“ am Prozesstag nicht vor Ort, er legte Einspruch ein – der ging mit der Erhöhung der Strafe auf 4.800€ unter erstmaliger Berücksichtigung der Aufforderung zu Straftat nach hinten los.
Wie man Hassreden im Internet umgegangen soll, wird derzeit auch politisch debattiert: Das vorgelegte Netzwerkdurchsetzungsgesetz soll etwa helfen, die Oberhand über Hate-Speech zu erlangen. Auch IT-Konzerne haben mit großen Mengen unverschämter Kommentare zu kämpfen.
Quellen; , Beitragsbild: , Lizenz: , , , thx!​


Autor: Marcel
 
Eine Welt in der ich mir morgens mehr Sorgen um meine betrunkenen Posts, als um die tote Nutte im Kofferaum mache:T
 
Zuletzt bearbeitet:
Boar. Ich sollte auch mal Anzeige erstatten, so oft wie ich im Internet beleidigt werde.
 
Sagt das bloß nicht den Abmahnanwälten, sonst durchforsten die morgen Facebook auf der Suche nach neuen Einnahmequellen.
 
Ne tote Nutte im Kofferraum muss man ja auch lediglich hinreichend kühlen damit sie keiner findet.:rolleyes:

Aber back to topic:
Schönes Beispiel dafür das bestehende Gesetze vollkommen ausreichen und man keine Zensurgesetze braucht. Man kann auch so völlig überhöhte Strafen für Bagatelldelikte verhängen. Außer natürlich der man hat ein monatliches Einkommen von mehr als 5000€ netto, dann ist die Strafe gerechtfertigt.
 
@alter_Bekannter: Naja, die knapp 5k sind es ja nur, weil er unentschuldigt beim Termin gefehlt hat.

Falsch und zu schnell gelesen, sorry.
 
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Nein, die 4800€ sind es nur weil er die 1920€ nicht zahlen wollte und Einspruch eingelegt hat.
 
Ich kann lesen, aber ich wiederhole halt nicht jede Variable wenn ich über etwas spreche. die Zahlen haben alle mindestens eine 0 zuviel für die schwere des "Vergehens" undnormaes Einkommen, schonmal was von verhältnismäßigkeit gehört? Soll ich jetzt feisnt säuberlich aufbröseln warum das Strafmaß ein Haufen Scheisse ist?

Ok:
1. Ziel ist eine Person des öffentlichen Lebens. Die müssen es vertragen können wenn man über sie spricht. Entsprechend sollte hier das Strafmaß reduziert werden.
2. Affekthandlungen insbesondere welche die keine bleibenden Schäden hinterlassen sollten beim ersten mal Grundsätzlich eher nur abgemahnt werden
3. Das verpassen eines Termins rechtfertigt keinesfalls die Verdopplung der Strafe.
4. Die "Drohung" war offensichtlich nicht ernst gemeint, in unserer Kultur hängen wir für gewöhnlich niemanden. Eine Drohung braucht eine gewisse Ernsthaftigkeit und einen enstprechenden Kontext.
5. Hat jeder das Recht einspruch gegen alles einzulegen. Das ist einer der Grundpfeiler unserer Zivilisation. Wo kämen wir sonst hin? Wenn überhaupt sollte das eine Entschuldigung für das nicht erscheinen sein.


Welchen der 5 Pünkte muss ich noch genauer erläutern?
Richtig, das Androhen von Gewalt und Beleidigung sind Straftaten, soweit korrekt. Was anderes habe ich nie behauptet, ich war der Meinung so wiet wärenb wir auf eine Wellenlänge. Die Punkte bestehen torotzdem, bzw gerade deswegen.(insbesondere 5) Wir enthaupten hier niemanden weil er dem Gott/König widerspricht.
 
Gerade aber solche verdammt teuren Strafen tun aber auch weh. Vergleich hierbei Österreich und Singapur. Wenn man in Österreich n Zigarettenstummel auf die Straße wirft und man wird erwischt? 36€. In Singapur zahlt man dafür gleich mal ein paar hundert Dollar. Dort findet man dann aber auch keine Zigarettenstummel bzw. deutlich weniger als in Österreich auf den Straßen.
 
Wie oft warst du schon Singapur und glaubst du wirklich das wäre die einzige Variable?

In Manchen Ländern gibts auch noch die Todesstrafe also sollte es dort ja quasi keine Verbrechen geben die damit bestraft würden im vergleich zu Ländern wie Deutschland, nach deiner Logik. Bemerkst du den Fehler?
Also abgesehen von den Aspekten die ich schon abgehandelt habe.
 
Warum meckert hier eigentlich überhaupt jemand über irgendwas?
Sollange es in Nordkorea schlimmer ist, ist jeder Zustand hier gerechtfertigt!
 
Das ist quatsch und das weisst du auch, der große Führer würde niemals unnötiges Leid zulassen. Ich habe mich lange mit Erbmonarchien auseiandergesetzt und bin zu dem Schluss gekommen das sie die beste Regierungsform sind. Alles andere ist gezielte Fehlinformation durch Zionisten die ihre macht durch die privaten Banken erhalten wollen.

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Prima, Exempel statuiert. Läuft!

Ansonsten was der alte Bekannte schrieb. Total überzogen die Strafe.
 
den unter dir? ich will meine kohle! :D

Wie oft warst du schon Singapur und glaubst du wirklich das wäre die einzige Variable?

ich war ein paar mal da und die stadt sieht wirklich aus wie geleckt.. es gibt auch kein drogenproblem, denn ab ein paar gramm drogenbesitz wird man gehängt (das schicke gefängnis mit todestrakt ist gleich neben dem flughafen).. und eine kamera in jedem zimmer verhindert auch recht wirksam zivilen ungehorsam (das ist allerdings aus 1984).. unverhältnismäßige maßnahmen können also sehr wohl zum ziel führen, das dürfte auch keiner ernsthaft anzweifeln, trotzdem sind sie unverhältnismäßig und eine gesellschaft sollte wissen wo die grenze ist...
 
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