Die Bundesregierung will mit einem neuen WLAN-Gesetz die Haftungsrisiken für Betreiber offener Funknetze weiter vermindern. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die dritte Änderung des Telemediengesetzes hervor, berichtet die „Rheinische Post“.
Demnach sollen Besitzer von Cafés oder Hotels auch dann von sämtlichen Kosten für Gerichtsprozesse befreit werden, wenn Gäste über ihr WLAN illegal Filme herunterladen. Der geplanten Neuregelung zufolge sollten die Netzbetreiber auch von keiner Behörde gezwungen werden können, Passwortsperren einzurichten, wenn ihr Funknetz bereits einmal für illegale Handlungen missbraucht worden sei.
Im Gesetzentwurf heißt es: Diese weitere Anpassung sei aus Sicht der Bundesregierung nötig, weil der Europäische Gerichtshof im vergangenen September entschieden hatte, dass zwar WLAN-Betreiber nicht für Rechtsverstöße Dritter haften müssen, „dass ein Gericht oder eine nationale Behörde aber gegen einen WLAN-Betreiber eine Anordnung erlassen kann, um der Wiederholung einer Rechtsverletzung vorzubeugen“. Dies könne etwa auch durch einen passwortgeschützten Zugang erreicht werden, bei dem die Nutzer ihre Identität offenbaren müssen. Nach dem Urteil mussten Betreiber von offenen Funknetzen also fürchten, abgemahnt zu werden oder zu einer Verschlüsselung gezwungen zu werden.
Einig sind sich die Koalition aus Union und SPD jedoch darin, dass sämtliche Barrieren für eine weitere Verbreitung offener WLAN-Netze fallen sollen. Um den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zu entsprechen, schlägt das Bundeswirtschaftsministerium in dem Entwurf vor, dass der Betreiber eines offenen WLAN angewiesen werden kann, den Zugriff auf bestimmte Internetseiten an seinem Router zu sperren. Mit dieser Regelung soll eine allgemeine Passwort-Schranke – und damit ein Hemmnis für die freie Nutzung eines Funknetzes – vermieden werden.
Bei Branchenvertretern stieß das Gesetzesvorhaben weitgehend auf Zustimmung. So meinte auch Judith Steinbrecher, Rechtsexpertin des IT-Verbandes Bitkom, dass die weitere Einschränkung der Haftung von Accessprovidern und WLAN-Anbietern zu begrüßen sei. Darüber hinaus sieht sie aber auch mögliche Defizite: „Der Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht in Paragraf 7 eine neue Anspruchsgrundlage vor, nach der auch WLAN-Betreiber dazu verpflichtet werden könnten, bestimmte Nutzungen über die Routereinstellung für seine Nutzer zu sperren.“
Bildquelle: geralt, thx! (CC0 Public Domain)
https://tarnkappe.info/stoererhaftung-foerderung-offener-netze-durch-neues-wlan-gesetz/Quelle
Autor: Antonia
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