Eine 48-jährige Frau ist heute vom Darmstädter Landgericht wegen Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die Lehrerin hatte 2001 einen Arbeitskollegen der Vergewaltigung bezichtigt, im Jahr darauf wurde dieser zu fünf Jahren Haft verurteilt. Eine Strafe, die er vollständig verbüßen musste - unter anderem auch deshalb, weil er stets seine Unschuld beteuerte und dementsprechend keine Reue zeigte.
Im Jahr 2011, vier Jahre nach seiner Entlassung, erwies eine Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld: Einer Frauenbeauftragten war aufgefallen, dass die angeblich Geschädigte kontinuierlich teils abenteuerliche Geschichten konstruierte, die nachweislich jeder Grundlage entbehrten; etwa von einem durch einen Schüler geplanten Amoklauf bis hin zu gewaltsam getöteten Menschen - und gelangte so zu dem Verdacht, auch der Vergewaltigungsvorwurf könne ein solches Konstrukt sein. Erst in den daraufhin neu angelegten Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass sich die Verurteilte seinerzeit in gravierende und Widersprüche verwickelt hatte. Ihre Angaben wurden als offensichtlich böswillig falsch erkannt, die Staatsanwaltschaft sprach von einer "hochkompetenten Lügnerin".
Erst, als eine Verurteilung unausweichlich schien, berief sie sich schließlich auf einen angeblich stattgefundenen sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit - was einen Gutachter nicht von der Überzeugung ihrer Schuldfähigkeit abbringen konnte.
Horst Arnold, das Opfer der Verurteilten, starb ein Jahr nach seinem Freispruch im Alter von 53 Jahren an einem Herzinfarkt.
Quelle zur Meldung
Quelle zu den Hintergründen
Die Lehrerin hatte 2001 einen Arbeitskollegen der Vergewaltigung bezichtigt, im Jahr darauf wurde dieser zu fünf Jahren Haft verurteilt. Eine Strafe, die er vollständig verbüßen musste - unter anderem auch deshalb, weil er stets seine Unschuld beteuerte und dementsprechend keine Reue zeigte.
Im Jahr 2011, vier Jahre nach seiner Entlassung, erwies eine Wiederaufnahmeverfahren seine Unschuld: Einer Frauenbeauftragten war aufgefallen, dass die angeblich Geschädigte kontinuierlich teils abenteuerliche Geschichten konstruierte, die nachweislich jeder Grundlage entbehrten; etwa von einem durch einen Schüler geplanten Amoklauf bis hin zu gewaltsam getöteten Menschen - und gelangte so zu dem Verdacht, auch der Vergewaltigungsvorwurf könne ein solches Konstrukt sein. Erst in den daraufhin neu angelegten Ermittlungen stellte sich dann heraus, dass sich die Verurteilte seinerzeit in gravierende und Widersprüche verwickelt hatte. Ihre Angaben wurden als offensichtlich böswillig falsch erkannt, die Staatsanwaltschaft sprach von einer "hochkompetenten Lügnerin".
Erst, als eine Verurteilung unausweichlich schien, berief sie sich schließlich auf einen angeblich stattgefundenen sexuellen Missbrauch in ihrer Kindheit - was einen Gutachter nicht von der Überzeugung ihrer Schuldfähigkeit abbringen konnte.
Horst Arnold, das Opfer der Verurteilten, starb ein Jahr nach seinem Freispruch im Alter von 53 Jahren an einem Herzinfarkt.
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