TBow
The REAL Cheshire Cat
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Zum Thema "Jedermannsrecht" im konkreten Fall liest man folgendes im Udo Vetters Lawblog.
Durfte der Verdächtige verschnürt werden?
... In jedem Fall war Dschaber al-Bakr auf Grund eines konkreten Tatverdachts jedenfalls „verfolgt“ – wie sich ja schon an dem Fahndungsaufruf der sächsischen Polizei zeigt, der bei seiner Festnahme schon lange in der Welt war. Für eine Verfolgung im Sinne dieser Alternative des Gesetzes reicht es aus, wenn die Verfolger aktiv werden, nachdem sie sich aufgrund konkreter Anhaltspunkte zum Einschreiten veranlasst sehen. Eine „frische Tat“ im engeren Sinne braucht man dafür also gerade nicht.
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/10/13/durfte-der-verdaechtige-verschnuert-werden/